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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-H0-104
Anlage-Nr. :               23
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   55R9905
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          55R9905.373
Radgröße:                                                 9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         60 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          975 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
H1GLE                            Serien-Radschraube, Kugel Ø28,                       150 Nm
                                 Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm




RA-000799-H0-104-23~DB-5-112-66_5-ET60_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-H0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    2/4                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
143             Mercedes GLE                275/55R19                               A02) bis A10)B100)B113)
                (mit                        A94)                                    E124a)EF0)ER1)
                Radhausverbreiterungen,
                nur Fahrzeugausführungen
                mit Serienreifen ab 275/..)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                              e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 270     Mercedes GLE                 255/50R19                              A02) bis A10)B100)B113)
                (ohne                        A94)                                   E124)
                Radhausverbreiterungen,
                nur Fahrzeugausführungen 265/50R19
                mit Serienreifen bis 265/..) A01)A94)K04)

                                            285/45R19
                                            A01)A94)K04)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)B100)B113)
                                                                 A94)K04)           E124)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 360     Mercedes GLS               275/55R19                                A02) bis A10)B100)B113)
                (ohne Verbreiterung, Serie A94)                                     E125a)EF0)ER1)
                bis 21Zoll)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

RA-000799-H0-104-23~DB-5-112-66_5-ET60_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-H0-104
Anlage-Nr. :               23
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330x32 mm.


B113) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1:6-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø400x38mm




RA-000799-H0-104-23~DB-5-112-66_5-ET60_55R9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 49919
Nr. :                      RA-000799-H0-104
Anlage-Nr. :               23
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R9905


E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer
     Nennbreite von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E124a)      Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer
    Nennbreite von 275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E125a)      Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll
    Rädern ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1950 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.02.2020




RA-000799-H0-104-23~DB-5-112-66_5-ET60_55R9905