Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 1 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R0955 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R0955.273 Radgröße: 9½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 20 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 925 kg bei Reifenabrollumfang: 2442 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : AUDI Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81, 4G, 4G1, F2 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 8R, 8R1, FY Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZPS5X3307 160 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 4H, F8 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 4L, 4L1 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZPS5X3307 180 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 2 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0447*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 331 Audi RS4 Avant 265/30R20 A02) bis A10) (Baureihe B9, ab EG- Genehmigungs-Nr. 275/30R20 e1*2001/116*0447*11) A01)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 245 Audi A5 245/30R20 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio, A01)K03)M00)T90) E82) Baureihe 8F und 8T) 255/30R20 A01)GCF)K01)K04)K62)K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 245 bis 260 Audi S5 245/30R20 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio, A01)K03)M00)T90) E82) Baureihe 8F und 8T) 255/30R20 A01)GCF)K01)K04)K62)K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0447*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 331 Audi RS5 265/30R20 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Baureihe E83) F5) 275/30R20 A01)K04) RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 3 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 180 Audi A6 235/40R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A01)K01)K02)N245) E21) Frontantrieb) 255/35R20 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 250 Audi A6 235/40R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A01)K01)K02)N245) E21) Allradantrieb) 255/35R20 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0544*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 412 Audi RS6 Avant 245/40R20 M+S A02) bis A10) A93a) 255/35R20 M+S A01)A93a)G01) 255/40R20 M+S A01)G01) 265/35R20 M+S 275/35R20 285/30R20 A01)G01) RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 4 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 245/35R20 A02) bis A10) A01)A93)K03)K04)K63)N255) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. F2 e1*2007/46*1840*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 250 Audi A7 Sportback 235/40R20 A02) bis A10) N245) E21) 245/40R20 A01)K04)N255) 265/35R20 A01)K03)K04) 275/35R20 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 368 Audi A8, A8L 235/45R20 A02) bis A10) A01)K04)K71)K72)M00)N245) E44) 245/40R20 A01)K03)K04)K71)N255) RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 5 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F8 e1*2007/46*1751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 320 Audi A8, A8 L 235/45R20 A02) bis A10) A01)K03)K04)M00)N245) 245/40R20 A01)K01)K04)N255) 255/40R20 A01)K01)K04)N265) 265/35R20 A01)K01)K02) 265/40R20 A01)K01)K02) 275/35R20 A01)K01)K02) 285/35R20 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A01)K01)K04)M00) EF0) 255/45R20 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A01)K01)M00) EF0) 255/45R20 A01)K01)K04) RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A01)K01)M00) 255/45R20 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs-Flaps A01)K01)K04)M00) E44) vorne u. hinten) 255/45R20 A01)K01)K02) 265/40R20 A01)K01)K02) 265/45R20 A01)K01)K02) 275/40R20 A01)K01)K02) 285/40R20 A01)K01)K02) RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 255 bis 260 Audi SQ5 255/45R20 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs-Flaps A01)K01)K02) vorne u. hinten) 265/40R20 A01)K01)K02) 265/45R20 A01)K01)K02) 275/40R20 A01)K01)K02) 285/40R20 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs-Flaps A01)K01)K04)M00) E44) vorne u. hinten) 255/45R20 A01)K01)K02) 265/40R20 A01)K01)K02) 265/45R20 A01)K01)K02) 275/40R20 A01)K01)K02) 285/40R20 A01)K01)K02) RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 255 bis 260 Audi SQ5 255/45R20 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs-Flaps A01)K01)K02) vorne u. hinten) 265/40R20 A01)K01)K02) 265/45R20 A01)K01)K02) 275/40R20 A01)K01)K02) 285/40R20 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 250 Audi Q7 255/45R20 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs-Flaps) N265) B81)E78a) 255/45R20 M+S 265/45R20 N275) 265/45R20 M+S 275/45R20 A01)K03)K04)N285) 275/45R20 M+S A01)K03)K04) RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 250 Audi Q7 255/45R20 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs-Flaps) N265) B81)E78a) 265/45R20 N275) 275/45R20 N285) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 Audi SQ7 255/45R20 M+S A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs-Flaps) B81)E78a) 265/45R20 M+S 275/45R20 M+S A01)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 Audi SQ7 255/45R20 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs-Flaps) B81)E78a) 255/45R20 M+S 265/45R20 265/45R20 M+S 275/45R20 275/45R20 M+S RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 250 Audi Q8 265/50R20 A02) bis A10) A93)N275) B81) 275/45R20 A93)N285) 275/50R20 A93a)N285) 285/45R20 A93) 285/50R20 295/45R20 A93) 305/45R20 A93a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 Audi SQ8 265/50R20 M+S A02) bis A10) A93) B81) 275/45R20 M+S A93) 275/50R20 M+S A93a) 285/45R20 M+S A93) 285/50R20 M+S 295/45R20 M+S A93) 305/45R20 M+S A93a) RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 11 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B81) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage : Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø420x40 mm (Ceramic Bremse) E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F) - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E83) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5): - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K62) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte nachzuarbeiten, bzw. eng an das Radhausblech anzulegen. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. K72) An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 24.01.2020 RA-000712-I0-104-15~AU-5-112-66_5-ET20_55R0955