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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-K0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    1 / 11                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R0955
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          55R0955.273
Radgröße:                                                 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           925 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2442 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
7L, F5LM, G3X, G3XE, G4X,        Radschraube, Kugel Ø26 mm,                ZPS5X3302 140 Nm
G5L, G6GT                        Gewinde M14x1,25,
                                 Schaftlänge 29,5 mm
G5X, G7X, BMWi-N                 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte        ZPS5X4001 140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,25,
                                 Schaftlänge 30,4 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-K0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    2 / 11                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er xDrive, 235/35R20                                A02) bis A10)
                BMW 5er Hybrid           A01)K01)K04)N245)T92)                    A11)E21)
                (Limousine, außer M550i
                xDrive und M550d xDrive) 245/35R20
                                         A01)K01)K02)K13)K26)K90)T95)

                                          255/30R20
                                          A01)K01)K02)K26)T92)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                              e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 bis 390     BMW 5er                   245/35R20 M+S                           A02) bis A10)
                (Limousine, nur M550i     A01)K01)K02)K13)K26)K90)                E21)
                xDrive und M550d xDrive)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F5LM                           e1*2007/46*1828*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
441 bis 460     BMW M5, M5 Competition 265/35R20 M+S                              A02) bis A10)

                                          275/30R20 M+S

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          265/35R20 M+S        275/35R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                  V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-K0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    3 / 11                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265     BMW 6er GT              245/40R20                                A02) bis A10)
                                        A01)K04)                                 A11)

                                         255/35R20
                                         A01)K01)K04)T97)

                                         265/35R20
                                         A01)K01)K04)

                                         275/30R20
                                         A01)GFT)K01)K02)T97)

                                         275/35R20
                                         A01)K01)K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                              K02)               A11)

                                         255/35R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               A11)V00)

                                         255/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               A11)GFS)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 390     BMW 7er                 245/40R20                                A02) bis A10)
                (Baureihe G11)          A01)K04)                                 A11)

                                         255/35R20
                                         A01)K03)K04)T97)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                              K04)K28)           A11)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-K0-104
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BMWi-N                         e1*2018/858*00109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
102 bis 140     BMW iX xDrive 40        255/50R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)M00)                  EF0)

                                         265/50R20
                                         A01)ER2)K01)K02)

                                         275/50R20
                                         A01)ER1)K01)K02)

                                         285/45R20
                                         A01)K01)K02)

                                         295/45R20
                                         A01)ER2)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XE                           e1*2007/46*2130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              BMW iX3                 255/40R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         265/40R20
                                         A01)K01)K04)

                                         285/35R20
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                  235/45R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)M00)                  A11)

                                         245/40R20
                                         A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-K0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S                        A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)                      A11)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210     BMW X4                  235/45R20                         A02) bis A10)
                                        M00)                              A11)

                                         245/40R20
                                         A01)K04)

                                         255/40R20
                                         A01)K03)K04)

                                         265/40R20
                                         A01)K01)K04)

                                         275/40R20
                                         A01)K01)K04)

                                         285/35R20
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S                        A02) bis A10)
                                        A01)K04)                          A11)

                                         255/40R20 M+S
                                         A01)K03)K04)

                                         265/40R20 M+S
                                         A01)K01)K04)

                                         275/40R20
                                         A01)K01)K04)

                                         285/35R20
                                         A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-K0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    6 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                            e1*2007/46*1918*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     BMW X5                  255/45R20                         A02) bis A10)
                                        A01)ER6)K01)N265)T105)            E71)

                                         265/40R20
                                         A01)G1W)K01)K04)N275)T104)

                                         265/45R20
                                         A01)ER5)K01)K04)N275)

                                         275/40R20
                                         A01)ER8)K01)K04)N285)

                                         275/45R20
                                         A01)ER4)K01)K04)N285)

                                         285/40R20
                                         A01)ER7)K01)K04)N295)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                            e1*2007/46*1918*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 bis 390     BMW X5 M50d, M50i       275/40R20 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)ER8)K01)K04)                  E71)

                                         275/45R20 M+S
                                         A01)ER4)K01)K04)

                                         285/40R20 M+S
                                         A01)ER7)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G7X                            e1*2007/46*1952*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 390     BMW X7                  255/50R20 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)ER3)K01)K04)M00)              A11)

                                         275/45R20
                                         A01)ER4)K01)K04)N285)

                                         285/45R20
                                         A01)ER3)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-K0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    7 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-K0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    8 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.


E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E71) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1875 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1895 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1920 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1940 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1985 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER7) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1990 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER8) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 2010 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-K0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    9 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18,
    265/50R19, 315/30R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17,
     245/35R21, 245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GFT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17,
     275/30R21, 275/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-K0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    10 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K90) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von 45-Grad vor und hinter Radmitte eng
     an das Radhaus anzukleben bzw. auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000712-K0-104-15a~BM-5-112-66_5-ET20_55R0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-K0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 17.03.2022




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