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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     1 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    55R0955
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R0955.273
Radausführungskennz.:                                    55R0955.273
Radgröße:                                                 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        925 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2442 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                       ZPS5X3302 140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                      ZPS5X4001 140 Nm
                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     2 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G234M                         e1*2018/858*00003*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
353 bis 375     BMW M3, M3             275/30R20                                A02) bis A10)
                Competition            A94a)                                    B88) BF1)
                (Limousine)
                                       285/30R20

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        275/30R20           285/30R20           A02) bis A10)
                                                                                B88) BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                           e1*2018/858*00122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne             hinten
120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     255/30R20         265/30R20              A01) bis A10)
                                       K01)              K02)                   BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                           e1*2018/858*00122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 105      BMW i4                 HL 255/35R20                             A01) bis A10)
                                                                                BF1) K01) K02)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        245/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                BF1) V00)
                                        245/35R20           HL 255/35R20        A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                BF1) V00)
                                        255/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                BF1) V00)
                                        275/30R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                BF1) V00)
                                        HL 255/35R20        285/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     3 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                           e1*2018/858*00122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
125             BMW i4 M50             HL 255/35R20                             A01) bis A10)
                                                                                BF1) K01) K02)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        245/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                BF1) V00)
                                        245/35R20           HL 255/35R20        A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                BF1) V00)
                                        255/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                BF1)
                                        275/30R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                BF1) V00)
                                        HL 255/35R20        285/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                BF1) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                            e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        235/35R20                               A01) bis A10)
                xDrive, BMW 5er Hybrid K04) N245) T92)                          A11) BF1) E21) K01)
                (Limousine, außer M550i
                xDrive und M550d        245/35R20
                xDrive)                 K02) K13) K26) K90) T95)

                                        255/30R20
                                        K02) K26) T92)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 bis 390     BMW 5er                  245/35R20 M+S                          A01) bis A10)
                (Limousine, nur M550i                                           BF1) E21) K01) K02) K13)
                xDrive und M550d                                                K26) K90)
                xDrive)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F5LM                          e1*2007/46*1828*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
441 bis 467     BMW M5, M5             265/35R20 M+S                            A02) bis A10)
                Competition                                                     BF1)
                                       275/30R20 M+S

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        265/35R20 M+S       275/35R20 M+S       A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     4 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                          e1*2007/46*1791*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265     BMW 6er GT             245/40R20                                A01) bis A10)
                                       K04)                                     A11) BF1)

                                        255/35R20
                                        K01) K04) T97)

                                        265/35R20
                                        K01) K04)

                                        275/30R20
                                        GFT) K01) K02) T97)

                                        275/35R20
                                        K01) K02)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                                            K02)                A11) BF1)
                                        255/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                A11) BF1) V00)
                                        255/40R20           285/35R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                A11) BF1) GFS) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 390     BMW 7er                 245/40R20                               A01) bis A10)
                (Baureihe G11)                                                  A11) BF1) K04)
                                        255/35R20
                                        K03) T97)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                                            K04) K28)           A11) BF1)
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Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     5 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BMWI-N                        e1*2018/858*00109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
102             BMW iX xDrive 40       255/50R20                         A01) bis A10)
                                       K04) M00)                         BF2) K01)

                                       265/50R20
                                       K02)

                                       275/50R20
                                       K02)

                                       285/45R20
                                       K02)

                                       295/45R20
                                       K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 235/45R20                         A01) bis A10)
                                       K03) M00)                         A11) BF1) K04)

                                       245/40R20
                                       K03)

                                       255/40R20
                                       K01) K78)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S                       A01) bis A10)
                                       K03)                              A11) BF1) K04)

                                       255/40R20 M+S
                                       K01) K78)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XE                          e1*2007/46*2130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              BMW iX3                255/40R20                         A01) bis A10)
                                       K04)                              BF1) K01)

                                       265/40R20
                                       K04)

                                       285/35R20
                                       K02)
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Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     6 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210     BMW X4                 235/45R20                         A02) bis A10)
                                       M00)                              A11) BF1)

                                       245/40R20
                                       A01) K04)

                                       255/40R20
                                       A01) K03) K04)

                                       265/40R20
                                       A01) K01) K04)

                                       275/40R20
                                       A01) K01) K04)

                                       285/35R20
                                       A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S                       A01) bis A10)
                                                                         A11) BF1) K04)
                                       255/40R20 M+S
                                       K03)

                                       265/40R20 M+S
                                       K01)

                                       275/40R20
                                       K01)

                                       285/35R20
                                       K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     7 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                           e1*2007/46*1918*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     BMW X5                 255/45R20                         A01) bis A10)
                                       ER4) N265) T105)                  BF2) E71) K01)

                                       265/40R20
                                       G1W) K04) N275) T104)

                                       265/45R20
                                       ER3) K04) N275)

                                       275/40R20
                                       ER6) K04) N285)

                                       275/45R20
                                       ER2) K04) N285)

                                       285/40R20
                                       ER5) K04) N295)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                           e1*2007/46*1918*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 bis 390     BMW X5 M50d, M50i      275/40R20 M+S                     A01) bis A10)
                                       ER6)                              BF2) E71) K01) K04)

                                       275/45R20 M+S
                                       ER2)

                                       285/40R20 M+S
                                       ER5)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G7X                           e1*2007/46*1952*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 390     BMW X7                 255/50R20 M+S                     A01) bis A10)
                                       ER1) M00)                         A11) BF2) K01) K04)

                                       275/45R20
                                       ER2) N285)

                                       285/45R20
                                       ER1)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     8 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955



A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B88)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit einer Keramikbremse ausgestattet sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     9 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3302
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
       Zubehörkit: ZPS5X4001
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1920 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1940 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1980 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1990 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER6)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 2010 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18, 265/50R19,
     315/30R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17, 245/35R21,
     245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GFT)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17, 275/30R21,
       275/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um
          5 mm zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
          gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                15a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


K90)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von 45-Grad vor und hinter Radmitte eng an das
       Radhaus anzukleben bzw. auszuschneiden.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     12 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 15a mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.07.2023