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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     1 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    55R0955
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           55R0955.273
               Radausführungskennz.:                                    55R0955.273
               Radgröße:                                                 9½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          20 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 48931*12




               Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        925 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2442 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                       ZPS5X3302 140 Nm
                               Schaftlänge 29,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                      ZPS5X4001 140 Nm
                               Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     2 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G2M                           e1*2018/858*00211*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               338             BMW M2                 275/30R20                                A02) bis A10)
                                                      A94a)                                    BF1)

                                                      285/30R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne             hinten
               120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     255/30R20         265/30R20              A01) bis A10)
                                                      K01)              K02)                   BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 48931*12




               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 105      BMW i4                 HL 255/35R20                             A01) bis A10)
                                                                                               BF1) K01) K02)
                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       245/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1) V00)
                                                       245/35R20           HL 255/35R20        A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1) V00)
                                                       255/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1) V00)
                                                       275/30R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1) V00)
                                                       HL 255/35R20        285/30R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125             BMW i4 M50             HL 255/35R20                             A01) bis A10)
                                                                                               BF1) K01) K02)
                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       245/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1) V00)
                                                       245/35R20           HL 255/35R20        A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1) V00)
                                                       255/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1)
                                                       275/30R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1) V00)
                                                       HL 255/35R20        285/30R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     3 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                            e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        235/35R20                               A01) bis A10)
                               xDrive, BMW 5er Hybrid K04) N245) T92)                          A11) BF1) E21) K01)
                               (Limousine, außer M550i
                               xDrive und M550d        245/35R20
                               xDrive)                 K02) K13) K26) K90) T95)

                                                       255/30R20
                                                       K02) K26) T92)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                             e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 48931*12




               294 bis 390     BMW 5er                  245/35R20 M+S                          A01) bis A10)
                               (Limousine, nur M550i                                           BF1) E21) K01) K02) K13)
                               xDrive und M550d                                                K26) K90)
                               xDrive)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F5LM                          e1*2007/46*1828*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               441 bis 467     BMW M5, M5             265/35R20 M+S                            A02) bis A10)
                               Competition                                                     BF1)
                                                      275/30R20 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       265/35R20 M+S       275/35R20 M+S       A02) bis A10)
                                                                                               BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     4 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6L                           e1*2018/858*00316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 230     BMW 5er                235/40R20                                A01) bis A10)
                               (Limousine)            K04) N245) T96)                          A11) B84) BF1) EF0) K01)

                                                      235/40R20 M+S
                                                      K04) T96) W245)

                                                      245/35R20
                                                      K02) N255) T95)

                                                      245/35R20 M+S
                                                      K02) T95) W255)

                                                      255/35R20
                                                      K02) N265) T97)
§22 48931*12




                                                      255/35R20 M+S
                                                      K02) T97) W265)

                                                      HL 255/35R20
                                                      K02) N265)

                                                      HL 255/35R20 M+S
                                                      K02) W265)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       255/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                A11) B84) BF1) EF0) V00)
                                                       HL 255/35R20        285/30R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                A11) B84) BF1) EF0) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     5 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6GT                          e1*2007/46*1791*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 265     BMW 6er GT             245/40R20                                A01) bis A10)
                                                      K04)                                     A11) BF1)

                                                       255/35R20
                                                       K01) K04) T97)

                                                       265/35R20
                                                       K01) K04)

                                                       275/30R20
                                                       GFT) K01) K02) T97)

                                                       275/35R20
                                                       K01) K02)
§22 48931*12




                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                                                           K02)                A11) BF1)
                                                       255/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                A11) BF1) V00)
                                                       255/40R20           285/35R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                A11) BF1) GFS) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               7L                             e1*2007/46*0276*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 390     BMW 7er                 245/40R20                               A01) bis A10)
                               (Baureihe G11)                                                  A11) BF1) K04)
                                                       255/35R20
                                                       K03) T97)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                                                           K04) K28)           A11) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     6 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G7L                           e1*2018/858*00154*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 280     BMW 7er, i7            255/40R20                                A02) bis A10)
                                                      N265) T101)                              B81) BF2) EF0)

                                                      255/45R20
                                                      N265)

                                                      265/40R20
                                                      A01) K04) N275) T104)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       255/40R20           285/35R20           A01) bis A10)
                                                                           K02) T104)          B81) BF2) EF0) V00)
                                                       255/45R20           285/40R20           A01) bis A10)
                                                                           K02)                B81) BF2) EF0)
§22 48931*12




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BMWI-N                        e1*2018/858*00109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               102             BMW iX xDrive 40       255/50R20                                A01) bis A10)
                                                      K04) M00)                                BF2) K01)

                                                      265/50R20
                                                      K02)

                                                      275/50R20
                                                      K02)

                                                      285/45R20
                                                      K02)

                                                      295/45R20
                                                      K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3                 235/45R20                                A01) bis A10)
                                                      K03) M00)                                A11) BF1) K04)

                                                      245/40R20
                                                      K03)

                                                      255/40R20
                                                      K01) K78)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     7 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S                       A01) bis A10)
                                                      K03)                              A11) BF1) K04)

                                                      255/40R20 M+S
                                                      K01) K78)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3XE                          e1*2007/46*2130*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              BMW iX3                255/40R20                         A01) bis A10)
                                                      K04) T101)                        BF1) K01)

                                                      265/40R20
§22 48931*12




                                                      K04)

                                                      285/35R20
                                                      K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW X4                 235/45R20                         A02) bis A10)
                                                      M00)                              A11) BF1)

                                                      245/40R20
                                                      A01) K04)

                                                      255/40R20
                                                      A01) K03) K04)

                                                      265/40R20
                                                      A01) K01) K04)

                                                      275/40R20
                                                      A01) K01) K04)

                                                      285/35R20
                                                      A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     8 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S                       A01) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) K04)
                                                      255/40R20 M+S
                                                      K03)

                                                      265/40R20 M+S
                                                      K01)

                                                      275/40R20
                                                      K01)

                                                      285/35R20
                                                      K01)
§22 48931*12
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     9 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                           e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 280     BMW X5                 255/45R20                         A01) bis A10)
                                                      ER4) N265) T105)                  A11) BF2) E71) K01)

                                                      255/45R20 M+S
                                                      ER4) T105) W265)

                                                      265/40R20
                                                      ER7) G1W) K04) N275) T104)

                                                      265/40R20 M+S
                                                      ER7) G1W) K04) T104) W275)

                                                      265/45R20
                                                      ER3) K04) N275)

                                                      265/45R20 M+S
§22 48931*12




                                                      ER3) K04) W275)

                                                      275/40R20
                                                      ER6) K04) N285) T106)

                                                      275/40R20 M+S
                                                      ER6) K04) T106)

                                                      275/45R20
                                                      ER2) K04) N285)

                                                      275/45R20 M+S
                                                      ER2) K04)

                                                      285/40R20
                                                      ER5) K04) N295)

                                                      285/40R20 M+S
                                                      ER5) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     10 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                           e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294 bis 390     BMW X5 M50d, M50i,     275/40R20                           A01) bis A10)
                               M60i                   ER6) N285)                          A11) BF2) E71) K01) K04)

                                                      275/40R20 M+S
                                                      ER6)

                                                      275/45R20
                                                      ER2) N285)

                                                      275/45R20 M+S
                                                      ER2)

                                                      285/40R20
                                                      ER5) N295)

                                                      285/40R20 M+S
§22 48931*12




                                                      ER5)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G7X                           e1*2007/46*1952*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 390     BMW X7                 255/50R20 M+S                       A01) bis A10)
                                                      ER1) M00)                           A11) BF2) K01) K04)

                                                      275/45R20
                                                      ER2) N285)

                                                      285/45R20
                                                      ER1)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     11 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 48931*12




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm

               B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     12 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3302
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X4001
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
§22 48931*12




                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1920 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1940 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1980 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1990 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER6)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 2010 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER7)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 2030 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     13 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18, 265/50R19,
                    315/30R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17, 245/35R21,
                    245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GFT)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17, 275/30R21,
                      275/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
§22 48931*12




                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     14 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um
                         5 mm zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
                         gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

               K90)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von 45-Grad vor und hinter Radmitte eng an das
                      Radhaus anzukleben bzw. auszuschneiden.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
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                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     15 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955



               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
§22 48931*12




                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15a
               Seite :                     16 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 15a mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 30.08.2024
§22 48931*12