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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15b
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    55R0955
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           55R0955.273
               Radausführungskennz.:                                    55R0955.273
               Radgröße:                                                 9½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          20 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 48931*12




               Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        925 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2442 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 180 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15b
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                        e1*2007/46*1818*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 270     Mercedes CLS           275/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                A11) BF1) K01) K02)
                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                        K01)                K02)                A11) BF1)
                                                        245/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                                        K01)                K02) K14)           A11) BF1) V00)
                                                        255/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                                        K01)                K02) K14)           A11) BF1) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
§22 48931*12




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC            235/45R20                                A01) bis A10)
                               (X253, ohne             M00)                                     A11) BF1) K01) K04)
                               Verbreiterung)
                                                       255/45R20

                                                        265/40R20


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243     Mercedes GLC              235/45R20                              A01) bis A10)
                               (X253, mit Verbreiterung) M00) N245)                             A11) BF1) K01)

                                                        235/45R20 M+S
                                                        M00)

                                                        255/45R20

                                                        265/40R20

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        255/45R20           285/40R20           A01) bis A10)
                                                        K01)                                    A11) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15b
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               204X AMG                      e1*2007/46*1884*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               350 bis 375     Mercedes GLC 63        235/45R20                                A02) bis A10)
                               AMG, GLC 63S AMG,      A94) M00)                                BF1)
                               GLC 63 AMG Coupe,
                               GLC 63S AMG Coupe      235/45R20 M+S
                               (X253, C253)           A94) M00)

                                                       255/45R20
                                                       A94a)

                                                       265/40R20
                                                       A01) A94) K01)

                                                       265/45R20
                                                       A01) K01)
§22 48931*12




                                                       275/40R20
                                                       A01) K01)

                                                       285/40R20
                                                       A01) K01)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       235/45R20           265/40R20           A02) bis A10)
                                                       M00)                A94)                BF1)
                                                       255/45R20           285/40R20           A02) bis A10)
                                                                                               BF1)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                          e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270     Mercedes GLC             255/45R20                              A01) bis A10)
                               (X254, ohne                                                     A11e) BF1) K01) K02)
                               Verbreiterung, Mild-     255/45R20 M+S
                               Hybrid)
                                                        275/40R20

                                                       275/40R20 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       255/45R20           285/40R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                A11e) BF1)
                                                       255/45R20 M+S       285/40R20 M+S       A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                A11e) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15b
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                         e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270     Mercedes GLC              255/45R20                              A01) bis A10)
                               (X254, mit Verbreiterung,                                        A11e) BF1) K01)
                               Mild-Hybrid)              275/40R20
                                                         K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        255/45R20           285/40R20           A01) bis A10)
                                                        K01)                K02)                A11e) BF1)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                          e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne           hinten
§22 48931*12




               145 bis 185     Mercedes GLC              235/45R20       265/40R20              A01) bis A10)
                               (X254, mit Verbreiterung, K01) M00)       K04)                   A11f) BF1) V00)
                               Plug-in-Hybrid)           255/45R20       285/40R20              A01) bis A10)
                                                         K01)            K02)                   A11f) BF1)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                         e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               350             Mercedes AMG GLC 63S 255/45R20 M+S                               A01) bis A10)
                               E Performance, AMG                                               A94a) B97) BF1) K01)
                               GLC 63S E Performance
                               Coupe
                               (X254, C254)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145             Mercedes EQC           235/45R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                A94) BF1) K01) M00) N245)
                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        255/45R20           285/40R20           A01) bis A10)
                                                        K01)                K02)                BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15b
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410 bis 430     Mercedes GLE AMG       255/45R20 M+S                         A01) bis A10)
                               63, AMG 63S                                                  BF1) E108) K01)
                                                      265/40R20
                                                      K04)

                                                      265/45R20
                                                      K04) K15) K107) K131)

                                                      275/40R20
                                                      K02) K15) K131)

                                                      285/40R20
                                                      K02) K15) K131)
§22 48931*12




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EAMG                        e1*2007/46*1878*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne             hinten
               270 bis 470     Mercedes AMG GT        255/40R20 M+S     285/35R20 M+S       A02) bis A10)
                               (X290)                 W265)             A94a)               A11) BF2) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 390     Mercedes S-Klasse      255/35R20                             A01) bis A10)
                               (W222, ab Modell 2014) N265)                                 A11) BF1) E98b) K01) K02)
                                                                                            T97)
                                                      255/35R20 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/40R20                             A01) bis A10)
                               Coupe, Cabrio          K04)                                  BF1) K01) K125)
                               (C217, A217)
                                                      255/35R20
                                                      K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15b
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                           e1*98/14*0169*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 380     Mercedes SL            245/30R20 M+S                       A01) bis A10)
                               (Baureihe R230)                                            BF3) E114) K01) K16) M00)
                                                                                          T90)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                           e1*98/14*0169*..
               231                           e1*2007/46*0803*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 335     Mercedes SL            255/30R20                           A01) bis A10)
                               (Baureihe R231)                                            BF4) E114a) E115) K01)
                                                                                          K04) N265)
§22 48931*12




               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15b
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955



               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 48931*12




               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B97)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
                      • innenbelüftete Bremsscheibe Ø420x40 mm (Ceramic Bremse)

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15b
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
                     "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

               E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
                      "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

               E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
§22 48931*12




                     Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
                     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                     zugelassen sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1890 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1920 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1940 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15b
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K107) An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                     um 10 mm zu kürzen.
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               K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                        Befestigungsniet auszuschneiden,
                     • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
                        zu kürzen

               K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu
                     kürzen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                15b
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 15b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 30.08.2024
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