Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 1 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R0955
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 55R0955.173
Radausführungskennz.: 55R0955.173
Radgröße: 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 48931*12
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3284 140 Nm
Schaftlänge 32 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3284 150 Nm
Schaftlänge 32 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3284 160 Nm
Schaftlänge 32 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3284 180 Nm
Schaftlänge 32 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 2 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi A4 Allroad 235/35R20 A01) bis A10)
(Baureihe B9) K03) BF1) E79c)
255/30R20
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A5 245/30R20 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, M00) T90) BF1) E82)
§22 48931*12
Cabrio, Baureihe 8F
und 8T) 255/30R20
GCF)
265/30R20
A01) G4X) K62)
275/30R20
A01) G4W) K03) K62) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260 Audi S5 245/30R20 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, M00) T90) BF1) E82)
Cabrio, Baureihe 8F
und 8T) 255/30R20
GCF)
265/30R20
A01) G4X) K62)
275/30R20
A01) G4W) K03) K62) K63)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 3 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210 Audi A5 245/30R20 A01) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe M00) T90) BF1) E82a) K04)
F5)
255/30R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi S5 245/30R20 A01) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe M00) T90) BF1) E82a) K04)
F5)
255/30R20
G4X)
§22 48931*12
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi A5 245/30R20 A01) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) M00) T90) BF1) E82a) K04)
255/30R20
K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi S5 255/30R20 A01) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) BF1) E82a) G4X) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A6 235/35R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N245) T92) BF1) E54)
245/35R20
A01) K13) K22) K25) K28) K71) K73)
N255)
265/30R20
A01) K01) K04) K28) K71) T94)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 4 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331 Audi S6 265/30R20 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) K01) K04) K28) K71)
T94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195 Audi A6 235/40R20 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K04) N245) BF1) E21) K01)
Frontantrieb)
245/40R20
K04) N255)
§22 48931*12
255/35R20
K02)
255/40R20
K02)
265/35R20
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250 Audi A6 235/40R20 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K04) N245) T96) A11) BF1) E21) E54) K01)
Allradantrieb)
245/40R20
K04) N255)
255/35R20
K02) T97)
255/40R20
K02)
265/35R20
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 5 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 257 Audi A6 Allroad 235/45R20 A01) bis A10)
K03) M00) BF1) K04)
245/40R20
K01)
255/40R20
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
253 bis 257 Audi S6 255/35R20 A01) bis A10)
§22 48931*12
(Limousine, Kombi) K04) B59) BF1) K01)
255/40R20
K04)
265/35R20
K02)
275/35R20
K02)
285/35R20
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 6 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 245/35R20 A02) bis A10)
A93) N255) BF1)
255/35R20
A01) A93a) K63)
265/35R20
A01) K63)
275/30R20
A01) K03) K04) K63)
275/35R20
A01) GCD) K03) K04) K63)
§22 48931*12
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
A93) N255) K04) K63) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331 Audi S7, S7 Sportback 255/35R20 A01) bis A10)
A93a) BF1) K63)
265/35R20
275/30R20
K03) K04)
275/35R20
K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 7 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
F2 e1*2007/46*1840*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250 Audi A7 Sportback 235/40R20 A02) bis A10)
A93a) N245) BF1) E21)
245/40R20
N255)
255/40R20
265/35R20
275/35R20
A01) K04)
285/35R20
§22 48931*12
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0544*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
412 bis 445 Audi RS7, RS7 275/35R20 A01) bis A10)
Sportback BF1) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
4H e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368 Audi A8, A8L 235/45R20 A02) bis A10)
M00) N245) BF2) E44)
245/40R20
N255)
255/40R20
265/40R20
A01) K04) K71) K72)
275/35R20
A01) K03) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)
M00) N245) K04) K71) BF2) E44) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
N255) K04) BF2) E44) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 8 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
382 Audi S8 255/40R20 A02) bis A10)
N265) BF2)
265/35R20
A01) K04)
265/40R20
A01) K04) K71) K72)
275/35R20
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1*2007/46*1751*..
§22 48931*12
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338 Audi A8, A8 L 235/45R20 A02) bis A10)
A93a) M00) N245) A11) BF3) E44) EB1)
245/40R20
A93a) N255)
255/40R20
A01) A93a) K04) N265)
265/35R20
A01) A93a) K03) K04)
265/40R20
A01) A93a) K03) K04)
275/35R20
A01) A93a) K01) K04)
285/35R20
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 9 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 A01) bis A10)
(ohne A94) K03) M00) BF3) EF0) K04)
Serienverbreiterung)
255/45R20
A94) K01)
265/40R20
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
§22 48931*12
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A94) M00) BF3) EF0)
255/45R20
A94)
265/40R20
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A94) M00) BF3)
255/45R20
A94)
265/40R20
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 10 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- A94) K03) K04) M00) A11) BF3) E44)
Flaps vorne u. hinten)
255/45R20
A94a) K01) K04)
265/40R20
A94) K01) K04)
265/45R20
K01) K04)
275/40R20
A94a) K01) K02)
§22 48931*12
285/40R20
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/45R20 A01) bis A10)
Sportback A94a) K04) BF3) K01)
(ohne Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten) 265/40R20
A94) K04)
265/45R20
K04)
275/40R20
A94a) K02)
285/40R20
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 11 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs-Flaps A94) M00) A11) BF3) E44)
vorne u. hinten)
255/45R20
A01) A94a) K01)
265/40R20
A01) A94) K01) K04)
265/45R20
A01) K01) K04)
275/40R20
A01) A94a) K01) K02)
§22 48931*12
285/40R20
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/45R20 A01) bis A10)
Sportback A94a) BF3) K01)
(mit Verbreiterungs-Flaps
vorne u. hinten) 265/40R20
A94) K04)
265/45R20
K04)
275/40R20
A94a) K02)
285/40R20
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 12 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 255/45R20 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- A93) N265) BF4) E78a)
Flaps)
255/45R20 M+S
A93)
255/50R20
M00) N265)
255/50R20 M+S
M00)
265/45R20
§22 48931*12
N275)
265/45R20 M+S
275/45R20
N285)
275/45R20 M+S
285/45R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 13 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 255/45R20 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- A93) N265) BF4) E78a)
Flaps)
255/45R20 M+S
A93)
255/50R20
M00) N265)
255/50R20 M+S
M00)
265/45R20
§22 48931*12
N275)
265/45R20 M+S
275/45R20
N285)
275/45R20 M+S
285/45R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373 Audi SQ7 255/45R20 M+S A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- A93) BF4) E78a) EB2)
Flaps)
255/50R20 M+S
M00)
265/45R20 M+S
275/45R20 M+S
285/45R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 14 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373 Audi SQ7 255/45R20 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- A93) BF4) E78a) EB2)
Flaps)
255/45R20 M+S
A93)
255/50R20
M00)
255/50R20 M+S
M00)
265/45R20
§22 48931*12
265/45R20 M+S
275/45R20
275/45R20 M+S
285/45R20
285/45R20 M+S
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 15 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
§22 48931*12
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
• Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: ZPS5X3284
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 16 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: ZPS5X3284
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: ZPS5X3284
Anzugsmoment: 160 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: ZPS5X3284
Anzugsmoment: 180 Nm
§22 48931*12
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
• Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
stehen
E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø420x40 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 6NU mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø370x30 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø420x40 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 17 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19, 265/30R20
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
§22 48931*12
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 265/35R20,
275/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 18 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
§22 48931*12
K62) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte nachzuarbeiten,
bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
an das Blechradhaus anzulegen.
K72) An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.
K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels
im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels
hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 19 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 48931*12
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 11 mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 30.08.2024