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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-J0-104
Anlage-Nr. :               11d
Seite :                    1/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    55R0955
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          55R0955.173
Radgröße:                                                 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
G3X, G4X, G4Z, G6GT              Radschraube, Kugel Ø24 mm,                ZPS5X3301 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm
G5X                              Radschraube, Kugel Ø24 mm,          ZPS5X3301 160 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm
G7X                              Radschraube, Kugel Ø24 mm,          ZPS5X3301 180 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm




RA-000712-J0-104-11d~BM-5-112-66_5-ET30_55R0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-J0-104
Anlage-Nr. :               11d
Seite :                    2/9                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265     BMW 6er GT              245/40R20                                A02) bis A10)
                                        A94)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                              A94)K04)           V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                  235/45R20                                A02) bis A10)
                                        A01)K04)M00)

                                         245/40R20
                                         A01)K04)

                                         255/40R20
                                         A01)K04)

                                         265/40R20
                                         A01)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S                               A02) bis A10)
                                        A01)K04)

                                         255/40R20 M+S
                                         A01)K04)

                                         265/40R20 M+S
                                         A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-J0-104
Anlage-Nr. :               11d
Seite :                    3/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195     BMW X4                  235/45R20                         A02) bis A10)
                                        A94)M00)

                                         245/40R20
                                         A94)

                                         255/40R20
                                         A94)

                                         265/40R20
                                         A94)

                                         275/40R20
                                         A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S                        A02) bis A10)
                                        A94)

                                         255/40R20 M+S
                                         A94)

                                         265/40R20 M+S
                                         A94)

                                         275/40R20
                                         A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-J0-104
Anlage-Nr. :               11d
Seite :                    4/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                            e1*2007/46*1918*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     BMW X5                  255/45R20                         A02) bis A10)
                                        A93)A94)N265)T105)                E71)

                                         265/40R20
                                         A93)A94)G1W)N275)T104)

                                         265/45R20
                                         A93)A94)N275)

                                         275/40R20
                                         A93)A94)N285)

                                         275/45R20
                                         A94)N285)

                                         285/40R20
                                         A01)A94)K01)N295)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                            e1*2007/46*1918*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 bis 390     BMW X5 M50d, M50i       275/40R20 M+S                     A02) bis A10)
                                        A93)A94)                          E71)

                                         275/45R20 M+S
                                         A94)

                                         285/40R20 M+S
                                         A01)A94)K01)




RA-000712-J0-104-11d~BM-5-112-66_5-ET30_55R0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-J0-104
Anlage-Nr. :               11d
Seite :                    5/9                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G7X                            e1*2007/46*1952*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 390     BMW X7                  255/50R20 M+S                            A02) bis A10)
                                        M00)

                                         265/50R20 M+S
                                         A01)K03)

                                         275/45R20
                                         N285)

                                         275/50R20
                                         A01)K01)K04)N285)

                                         285/45R20
                                         A01)K03)

                                         285/50R20
                                         A01)ER1)K01)K04)

                                         295/45R20
                                         A01)K01)K04)

                                         305/45R20
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z                            e1*2007/46*1949*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250     BMW Z4                  245/30R20 M+S                            A02) bis A10)
                                        A94a)M00)

                                         255/30R20
                                         N265)

                                         255/30R20 M+S

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/30R20            265/30R20          A02) bis A10)
                                         M00)N255)            N275)              V00)

                                         255/30R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                              K04)K34)           V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-J0-104
Anlage-Nr. :               11d
Seite :                    6/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-J0-104
Anlage-Nr. :               11d
Seite :                    7/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



E71) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 2080 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18,
    265/50R19, 315/30R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-J0-104
Anlage-Nr. :               11d
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K34) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich nach oben einzuformen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-J0-104
Anlage-Nr. :               11d
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 11d mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.12.2020




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