Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 1 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R0955
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 55R0955.173
Radgröße: 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1050 kg
bei Reifenabrollumfang: 2400 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
218, 218 AMG, 219, 230, 231 Radschraube, Kugel Ø24 mm, ZPS5X3284 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
164, 166, 166 AMG, 204X, 204X Radschraube, Kugel Ø24 mm, ZPS5X3284 150 Nm
AMG, 212, 216, 216 AMG, 221, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
221 AMG, R1EC, R1ECLS ,
R1EAMG
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 2 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EAMG e1*2007/46*1878*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
270 bis 470 Mercedes AMG GT 255/40R20 M+S 285/35R20 M+S A02) bis A10)
A94a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K03)K11)
Serienreifen in 17-Zoll und
Heckantrieb) 275/30R20
A01)K01)K04)K21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03)K11) K04)K21) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K03)K11)
Serienreifen in 17-Zoll und
4-MATIC) 275/30R20
A01)K01)K04)K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K03)K11)N265)
Serienreifen in 18-Zoll und
Heckantrieb) 275/30R20
A01)K01)K04)K21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03)K11) K04)K21) V00)
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 3 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K03)K11)
Serienreifen in 18-Zoll und
4-MATIC) 275/30R20
A01)K01)K04)K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/35R20 M+S A02) bis A10)
A01)K03)K11)
275/30R20
A01)K01)K04)K21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03)K11) K04)K21) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
219 e1*2001/116*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 Mercedes CLS 245/30R20 A02) bis A10)
A01)K03)M00)T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes CLS 245/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94a)M00)T90) B90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/45R17) 255/30R20
A01)K61)K97)T92)
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 4 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes CLS 255/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A01)K61)K97)T92) B90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 255/40R18)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
218 AMG e1*2007/46*0643*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 430 Mercedes CLS 63 AMG 255/30R20 M+S A02) bis A10)B62)
(Limousine, Kombi) A01)K61)K97)T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
V00)
245/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A01)K01)K04)N245)T92) E111a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01)N245) K02)K133)K26)N275) E111a)V00)
T94)
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 5 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A01)K03)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen ab 225/..) 245/30R20
A01)K01)K04)M00)T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A01)K01)K04)M00)N255)T90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen ab 245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
145 Mercedes EQC 255/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 265/50R20 A02) bis A10)
(Ausführungen ohne A01)K01)K02)K112)N275) EF0)
serienmäßige
Radhausverbreiterung) 275/45R20
A01)K01)K02)
285/45R20
A01)K01)K02)
295/45R20
A01)K01)K02)K112)K113)
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 6 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 265/50R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A01)K01)K04)K112)N275) EF0)
serienmäßiger
Radhausverbreiterung und 275/45R20
Serienreifen 295/40R21) A01)K01)K04)
285/45R20
A01)K01)K04)
295/45R20
A01)K01)K04)K112)K113)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10)
(X253) A94)M00)
255/45R20
A01)K01)
265/40R20
A01)K01)K04)
265/45R20
A01)K01)K04)
275/40R20
A01)K01)K04)
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 7 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes GLC 43 AMG, 235/45R20 M+S A02) bis A10)
GLC 43 AMG Coupe M00)
(X253, C253)
255/40R20
A01)K01)
255/45R20
A01)K01)
265/40R20
A01)K01)
265/45R20
A01)K01)
275/40R20
A01)K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
M00) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
204X AMG e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375 Mercedes GLC 63 AMG, 235/45R20 M+S A02) bis A10)
GLC 63S AMG A94)M00)
(X253, C253)
255/45R20
A94)N265)
265/40R20
A94)N275)
265/45R20
A94)N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
M00)N245) A94)N275) V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
N265) A94a)N295) V00)
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 8 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, ohne M00)
Radhausverbreiterungen an
Achse 2) 255/45R20
A01)K01)
265/40R20
A01)K01)K04)
265/45R20
A01)K01)K04)
275/40R20
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)
M00) K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, mit M00)N245)
Radhausverbreiterungen an
Achse 2) 255/45R20
A01)K01)
265/40R20
A01)K01)
265/45R20
A01)K01)
275/40R20
A01)K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
M00) V00)
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 255/45R20 M+S A02) bis A10)
AMG 63S E108)
265/40R20
265/45R20
275/40R20
A01)K03)
285/40R20
A01)K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 255/45R20 A02) bis A10)
A01)K01)K02)
265/45R20
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 255/45R20 M+S A02) bis A10)
A01)K01)K02)
265/45R20
A01)K01)K02)K15)
275/40R20
A01)K01)K02)
285/40R20
A01)K01)K02)K15)K26)
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 10 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A02) bis A10)
Heckantrieb A01)K01)N255)T95) E97a)
(W221)
255/35R20
A01)K01)K83)N265)
265/30R20
A01)K01)K02)K83)N275)T94)
275/30R20
A01)K01)K02)K83)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01)N245)T92) K83)N265) E97a)V00)
245/35R20 265/35R20 A01) bis A10)
K01)N255)T95) K02)K83)N275) E97a)V00)
255/35R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) K02)K83) E97a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 245/35R20 A02) bis A10)
MATIC A01)K01)N255)T95) E97a)
(W221)
255/35R20
A01)K01)K83)
265/30R20
A01)K01)K02)K83)T94)
275/30R20
A01)K01)K02)K83)
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 275/30R20 A02) bis A10)
AMG A01)K01)K02)K83) E97a)
(W221)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) K02)K83) E97a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) A01)K03)N255)T99) E98b)
245/40R20 M+S
A01)K03)T99)
255/35R20
A01)K03)N265)T97)
255/35R20 M+S
A01)K03)T97)
265/35R20
A01)K01)K04)N275)T99)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K03) K04) E98b)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 265/35R20 M+S A02) bis A10)B97)
AMG A01)K01) E98b)
(Limousine, W222)
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20 A02) bis A10)
Cabrio
(C217, A217) 255/35R20
A01)K03)
255/40R20
A01)G01)K03)
265/35R20
A01)K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K04)K125) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K03) K02)K125) G01)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S A02) bis A10)B97)
Coupe, S65 AMG Coupe, A01)K01)
S63 AMG Cabrio
(C217, A217) 265/35R20 M+S
A01)K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)B97)
K01) K02)K125) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380 Mercedes SL 245/30R20 M+S A02) bis A10)
(Baureihe R230) A01)K01)M00)T90) E114)
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 13 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
231 e1*2007/46*0803*..
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 A02) bis A10)
(Baureihe R231) N265) E114a)E115)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 14 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B62) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit optionaler Keramik - Bremsanlage (Ausstattungscode
B07). - Achse 1 mit AMG 6- Kolben Festsattel “Carbon Ceramic” mit belüfteter
Bremsscheibe Ø 402x39mm
B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm
B97) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø420x40 mm (Ceramic Bremse)
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten,
die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur
Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-
/Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 15 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 16 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
Lenkeinschlag) warm nach vorne einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und eng anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS
Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen,
- das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
- die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
Schweller zu versetzen.
K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.
K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis
zum Befestigungsniet auszuschneiden,
- die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um
10 mm zu kürzen
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
- die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 17 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. : RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 18 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 24.01.2020
RA-000712-I0-104-11a~DB-5-112-66_5-ET30_55R0955