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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-E0-104
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    1/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  55R0955
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            RONAL                             RONAL
Montageposition:                      Vorderachse                       Hinterachse
Radausführung:                        55R0955.073                       55R0955.173
Radgröße:                              9½Jx20H2                          9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                       55 mm                             30 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                             112 mm
Lochzahl:                                   5                                  5
Mittenlochdurchmesser:                 66,50 mm                           66,50 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                          ohne Ring                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                       1050 kg                            1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2400 mm                           2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
166                              Radschraube, Kugel Ø24 mm,               ZPS5X3284 150 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm




RA-000712-E0-104-13~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-E0-104
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    2/4                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.5x20,ET55          9.5x20,ET30
190 bis 335     Mercedes GLE Coupe      265/50R20 M+S        265/50R20 M+S      A02) bis A10)B96)
                                                                                E109)W275)

                                         275/45R20           275/45R20          A02) bis A10)B96)
                                                             N285)              E109)

                                         275/45R20 M+S       275/45R20 M+S      A02) bis A10)B96)
                                                                                E109)

                                         275/50R20           275/50R20          A02) bis A10)B96)
                                                             N285)              E109)

                                         275/50R20 M+S       275/50R20 M+S      A02) bis A10)B96)
                                                                                E109)

                                         285/45R20           285/45R20          A02) bis A10)B96)
                                                             N295)              E109)

                                         295/45R20           295/45R20          A02) bis A10)B96)
                                                             N305)              E109)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-E0-104
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B96) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Achse1 : 6-Kolben-Festsattel mit bel. Bremsscheibe Ø390x36 mm

E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000712-E0-104-13~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-E0-104
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.10.2017




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