Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 1 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R0955
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 55R0955.173
Radausführungskennz.: 55R0955.173
Radgröße: 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 48931*12
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3284 130 Nm
Schaftlänge 32 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3284 150 Nm
Schaftlänge 32 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3284 140 Nm
Schaftlänge 32 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3284 180 Nm
Schaftlänge 32 mm
BF5 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3284 120 Nm
Schaftlänge 32 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 2 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/35R20 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) BF1)
kleinsten Serienreifen
in 17-Zoll und 275/30R20
Heckantrieb) K01) K04) K21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03) K11) K04) K21) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 48931*12
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/35R20 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) BF1)
kleinsten Serienreifen
in 17-Zoll und 4-MATIC) 275/30R20
K01) K04) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/35R20 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) N265) BF2)
kleinsten Serienreifen
in 18-Zoll und 275/30R20
Heckantrieb) K01) K04) K21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03) K11) K04) K21) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Mercedes CL 255/35R20 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) BF1)
kleinsten Serienreifen
in 18-Zoll und 4-MATIC) 275/30R20
K01) K04) K21)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 3 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/35R20 M+S A01) bis A10)
K03) K11) BF1)
275/30R20
K01) K04) K21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03) K11) K04) K21) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
§22 48931*12
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes CLS 245/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94a) M00) T90) BF1) EB1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/30R20
245/45R17) A01) K61) K97) T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes CLS 255/30R20 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi; BF1) EB1) K61) K97) T92)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
255/40R18)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
218 AMG e1*2007/46*0643*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 430 Mercedes CLS 63 AMG 255/30R20 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) EB2) K61) K97) T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
219 e1*2001/116*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 Mercedes CLS 245/30R20 A01) bis A10)
BF3) K03) M00) T90)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 4 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
245/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
A11) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K03) T92) A11) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/30R20
ab 225/..) K01) K04) M00) T90)
§22 48931*12
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF2) K01) K04) M00)
Ausführungen mit N255) T90)
kleinsten Serienreifen
ab 245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A01) bis A10)
(W213, Limousine) A11) BF2) E111a) K01) K04)
N245) T92)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) N245) K02) K126) K133) A11) BF2) E111a) V00)
N275) T94)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 5 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 235/40R20 A01) bis A10)
T96) BF2) EB3) K01) K02) K120)
245/40R20
255/40R20
265/35R20
275/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 48931*12
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQE 235/45R20 A01) bis A10)
(V295, ohne und mit M00) N245) T100) BF2) E130) K01) K02)
Hinterachslenkung bis
5°, SA Code 201, nicht 235/45R20 M+S
für AMG) M00) T100) W245)
255/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQE 235/45R20 A01) bis A10)
(V295, M00) N245) BF2) E130a) K01) K02)
Hinterachslenkung 10°,
SA Code 216, nicht für 255/40R20
AMG)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A01) bis A10)
GLS K112) N275) BF2) EF0) K01) K02)
(Ausführungen ohne
serienmäßige 275/45R20
Radhausverbreiterung)
285/45R20
295/45R20
K112) K113)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 6 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A01) bis A10)
GLS K112) N275) BF2) EF0) K01) K04)
(Ausführungen mit
serienmäßiger 275/45R20
Radhausverbreiterung
und Serienreifen 285/45R20
295/40R21)
295/45R20
K112) K113)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 48931*12
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 Mercedes GL 63 AMG, 275/45R20 M+S A02) bis A10)
GLS 63 AMG BF2) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 245/40R20 A01) bis A10)
(H247) A11) BF1) K01) K02) K120)
255/40R20
275/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 245/40R20 A01) bis A10)
(X247) BF1) K01) K02) K120)
255/40R20
275/35R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 7 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, ohne A94) M00) A11) BF2)
Verbreiterung)
255/45R20
A01) K01)
265/40R20
A01) K01) K04)
265/45R20
A01) K01) K04)
275/40R20
A01) K01) K04)
§22 48931*12
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) A94) M00) N245) A11) BF2)
235/45R20 M+S
A94) M00)
255/45R20
A01) K01)
265/40R20
A01) K01)
265/45R20
A01) K01)
275/40R20
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 8 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/45R20 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG M00) BF2)
Coupe
(X253, C253) 255/40R20
A01) K01)
255/45R20
A01) K01)
265/40R20
A01) K01)
265/45R20
A01) K01)
§22 48931*12
275/40R20
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
M00) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
204X AMG e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375 Mercedes GLC 63 235/45R20 A02) bis A10)
AMG, GLC 63S AMG, M00) A94) BF2)
GLC 63 AMG Coupe,
GLC 63S AMG Coupe 235/45R20 M+S
(X253, C253) M00)
255/45R20
265/40R20
265/45R20
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
M00) A94) BF2)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
A94a) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 9 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, ohne M00) A11) BF2)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 255/45R20
A01) K01)
265/40R20
A01) K01) K04)
265/45R20
A01) K01) K04)
275/40R20
A01) K01) K04)
§22 48931*12
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)
M00) K04) A11) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, mit M00) N245) A11) BF2)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 235/45R20 M+S
M00)
255/45R20
A01) K01)
265/40R20
A01) K01)
265/45R20
A01) K01)
275/40R20
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
M00) A11) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 10 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes GLC 255/45R20 A01) bis A10)
(X254, ohne A11e) A94) BF2) K01) K04)
Verbreiterung, Mild- 255/45R20 M+S
Hybrid)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
K01) K02) A11e) BF2)
255/45R20 M+S 285/40R20 M+S A01) bis A10)
K01) K02) A11e) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 48931*12
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes GLC 255/45R20 A01) bis A10)
(X254, mit Verbreiterung, A11e) A94) BF2) K01)
Mild-Hybrid) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
K01) A94) A11e) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
145 bis 185 Mercedes GLC 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
(X254, mit Verbreiterung, M00) A94) A11f) BF2) V00)
Plug-in-Hybrid) 255/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
K01) A94) A11f) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 Mercedes AMG GLC 63S 255/45R20 M+S A02) bis A10)
E Performance, AMG A94) B97) BF2)
GLC 63S E Performance
Coupe
(X254, C254)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 11 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 Mercedes EQC 235/45R20 A01) bis A10)
BF2) K01) M00) N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
K01) K02) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 255/45R20 M+S A02) bis A10)
63, AMG 63S BF2) E108)
§22 48931*12
265/40R20
265/45R20
275/40R20
A01) K03)
285/40R20
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EAMG e1*2007/46*1878*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
270 bis 470 Mercedes AMG GT 255/40R20 M+S 285/35R20 M+S A02) bis A10)
(X290) W265) A94a) A11) BF4) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 255/45R20 A01) bis A10)
BF2) K01) K02)
265/45R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 12 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 255/45R20 M+S A01) bis A10)
BF2) K01) K02)
265/45R20
K15)
275/40R20
285/40R20
K15) K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 48931*12
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10)
Heckantrieb N255) T95) A11) BF2) E97a) K01)
(W221)
255/35R20
K83) N265)
265/30R20
K02) K83) N275) T94)
275/30R20
K02) K83)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) N245) T92) K83) N265) A11) BF2) E97a) V00)
245/35R20 265/35R20 A01) bis A10)
K01) N255) T95) K02) K83) N275) A11) BF2) E97a) V00)
255/35R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) K02) K83) A11) BF2) E97a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 13 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 245/35R20 A01) bis A10)
MATIC N255) T95) BF2) E97a) K01)
(W221)
255/35R20
K83)
265/30R20
K02) K83) T94)
275/30R20
K02) K83)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
§22 48931*12
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 275/30R20 A01) bis A10)
AMG BF2) E97a) K01) K02) K83)
(W221) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) K02) K83) BF2) E97a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A01) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) K03) N255) T99) A11) BF2) E98b)
245/40R20 M+S
K03) T99)
255/35R20
K03) N265) T97)
255/35R20 M+S
K03) T97)
265/35R20
K01) K04) N275) T99)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K03) K04) A11) BF2) E98b) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 14 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 265/35R20 M+S A01) bis A10)
AMG BF2) E98b) EB4) K01)
(Limousine, W222)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio BF2)
(C217, A217) 255/35R20
A01) K03)
§22 48931*12
255/40R20
A01) G01) K03)
265/35R20
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K04) K125) BF2)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K03) K02) K125) BF2) G01) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S A01) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe, BF2) EB4) K01)
S63 AMG Cabrio 265/35R20 M+S
(C217, A217)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) K02) K125) BF2) EB4) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 15 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10)
(W223, mit M00) N245) T100) A11) BF2) E130)
Hinterachslenkung bis
4,5°) 245/40R20
N255) T99)
255/40R20
T101)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10)
§22 48931*12
(W223, mit M00) N245) T100) A11) BF2)
Hinterachslenkung bis
10°) 245/40R20
N255) T99)
255/40R20
T101)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 A01) bis A10)
(V297, A94a) BF2) E134a) K04)
Hinterachslenkung
4,5° SA Code 201) 265/45R20
K01)
275/40R20
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 A01) bis A10)
(V297, A94a) BF2) E130a) K04)
Hinterachslenkung 10°
SA Code 216) 265/45R20
K01)
275/40R20
K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 16 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380 Mercedes SL 245/30R20 M+S A01) bis A10)
(Baureihe R230) BF5) E114) EB5) K03) M00)
T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 A02) bis A10)
(Baureihe R231) BF1) E114a) E115) N265)
Auflagen und Hinweise
§22 48931*12
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 17 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
§22 48931*12
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B97) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
• innenbelüftete Bremsscheibe Ø420x40 mm (Ceramic Bremse)
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: ZPS5X3284
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: ZPS5X3284
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: ZPS5X3284
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 18 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: ZPS5X3284
Anzugsmoment: 180 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: ZPS5X3284
Anzugsmoment: 120 Nm
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
§22 48931*12
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
"S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø344x32 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 4-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø360x32 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 19 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. 330x30 DC L72377AD mit belüfteter Scheibe
Ø330x30 mm
EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø420x40 mm
EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Merzedes Benz 20.7046.0310 mit belüfteter Scheibe
Ø311x28 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22 48931*12
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 20 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag)
warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett
um- und eng anzulegen,
§22 48931*12
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
befindliche Blechsteg umzulegen,
• das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
• die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller
zu versetzen.
K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden,
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 21 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 48931*12
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000712-M0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 22 / 22
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
§22 48931*12
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 11a mit den Seiten 1-22 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 30.08.2024