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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-G0-104
Anlage-Nr. :               11b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                            55R0955
Art des Rades:                                         einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       RONAL
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 55R0955.173
Radgröße:                                                        9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              112 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                             66,50 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                      ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                  1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                            2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke           :   Nissan bzw. Infiniti

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                             moment
H15                                  Radschraube, Kugel Ø24 mm,                  ZPS5X3284 130 Nm
                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
H15                                e11*2007/46*2977*..
H15                                e5*2007/46*1030*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 155     Nissan Infiniti QX30        235/35R20                             A02) bis A10)B30)
                                            A01)K01)K04)



RA-000712-G0-104-11b~NI-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-G0-104
Anlage-Nr. :               11b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


RA-000712-G0-104-11b~NI-5-112-66_5-ET30_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-G0-104
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    3/3                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


B30) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüfteter Bremsscheibe Ø 295x28 mm an Achse 1.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.07.2019




RA-000712-G0-104-11b~NI-5-112-66_5-ET30_55R0955