Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-G0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R0955 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R0955.143 Radgröße: 9½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 127 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1050 kg bei Reifenabrollumfang: 2400 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA), Lancia Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment WJ, WG, WH Serien- Radmutter der Serien- - 130 Nm Leichtmetallräder, Kegel 60°, Gewinde ½-Zoll JK Bis NT 25: - 130 Nm Serien- Radmutter der Serien- Leichtmetallräder, Kegel 60°, Gewinde ½-Zoll Ab NT 26: ZPM5X2145 130 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 RT Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZPM5X2150 130 Nm M12x1,5 RA-000712-G0-104-02~CH-5-127-71_5-ET35_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-G0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typen: ABE / EG-Genehmigung: WJ e4*98/14*0039*.. WG e4*98/14*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 190 Grand Cherokee 265/45R20 A01) bis A10) K03)K04)K14)S01) 275/40R20 e4*98/14*0039*09 1247/1338(0) 5/127/71,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WH e4*2001/116*0095*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 bis 259 Chrysler Grand Cherokee 255/45R20 A02) bis A10) A01)K01)K02) S01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WH e4*2001/116*0095*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 313 Chrysler Grand Cherokee 265/40R20 A02) bis A10) SRT8 A01)K01)K02) S01) (Ausführungen mit Serienreifen 245/45R20) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WH e4*2001/116*0095*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 259 Chrysler Jeep Commander 255/45R20 A02) bis A10) S01) 275/40R20 A01)K01)K04) RA-000712-G0-104-02~CH-5-127-71_5-ET35_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-G0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 265/50R20 A02) bis A10) (bis EG A01)K01)K04) E56)S01) Genehmigungsnummer e4*2001/116*0116*25, 275/50R20 Ausführungen, bei denen A01)G01)K01)K04)L03) der Geschwindigkeitsmesser 295/45R20 auf den Serienreifen A01)K01)K04)L03) 245/75R16 eingestellt ist) 305/45R20 A01)G01)K01)K02)L03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 265/50R20 A02) bis A10) (bis EG A01)K01)K04) E56)S01) Genehmigungsnummer e4*2001/116*0116*25, 275/50R20 Ausführungen, bei denen A01)K01)K04)L03) der Geschwindigkeitsmesser 295/45R20 auf den Serienreifen A01)K01)K04)L03) 245/75R17 eingestellt ist) 305/45R20 A01)K01)K02)L03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 265/50R20 A02) bis A10) (bis EG Genehmigungsnr. A01)G01)K01)K04) E56)S01) e4*2001/116*25,Ausführun gen, bei denen der 275/50R20 Geschwindigkeitsmesser A01)K01)K04)L03) auf den Serienreifen 255/75R17 bzw. 255/70R18 295/45R20 eingestellt ist) A01)G01)K01)K04)L03) 305/45R20 A01)K01)K02)L03) RA-000712-G0-104-02~CH-5-127-71_5-ET35_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-G0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 200 Chrysler Jeep Wrangler 275/50R20 A02) bis A10) (ab EG A01)K01)K02) E56a) Genehmigungsnummer e4*2001/116*0116*26) 275/55R20 A01)GGY)K01)K02) 305/45R20 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RT e11*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 208 Lancia Voyager 235/45R20 A02) bis A10) A01)K03)K04)M00) 245/40R20 A01)K01)K04) 255/35R20 A01)G01)K01)K04) 255/40R20 A01)K01)K04) 265/35R20 A01)G01)K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000712-G0-104-02~CH-5-127-71_5-ET35_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-G0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. E56) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*25 E56a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*26 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000712-G0-104-02~CH-5-127-71_5-ET35_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-G0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 GGY)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/70R18, 255/75R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. RA-000712-G0-104-02~CH-5-127-71_5-ET35_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-G0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 12.07.2019 RA-000712-G0-104-02~CH-5-127-71_5-ET35_55R0955