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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    1/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   55R0955
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                         55R0955.143
Radgröße:                                                9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     127 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA), Lancia

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
WJ, WG, WH, JK                   Serien- Radmutter der Serien-                        130 Nm
                                 Leichtmetallräder, Kegel 60°,
                                 Gewinde ½-Zoll
RT                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZPM5X2150 130 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-B0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
WJ                                   e4*98/14*0039*..
WG                                   e4*98/14*0039*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 190          Grand Cherokee           265/45R20                           A01) bis A10)
                                                                                   K03)K04)K14)S01)
                                                     275/40R20
e4*98/14*0039*09      1247/1338(0)                                                 5/127/71,5



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                                    e4*2001/116*0095*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 bis 259           Chrysler Grand Cherokee 255/45R20                            A02) bis A10)
                                               A01)K01)K02)                        S01)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                                      e4*2001/116*0095*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
313                   Chrysler Grand Cherokee 265/40R20                            A02) bis A10)
                      SRT8                       A01)K01)K02)                      EF0)S01)
                      (Ausführungen mit
                      Serienreifen 245/45R20)


Typ:                         WH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 259  Commander               265/45R20                                    A01) bis A10)
                                                                                   K01)K02)S01)
                                                     275/40R20

e4*2001/116*0095*13   1340/1455 (0) Grand Cherokee                                 5/127/71,5
                      1338/1656(0) Commander




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-B0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                                e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler     265/50R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen, bei denen A01)K01)K04)                        S01)
                der
                Geschwindigkeitsmesser 275/50R20
                auf den Serienreifen       A01)G01)K01)K04)L03)
                245/75R16 eingestellt ist)
                                           295/45R20
                                           A01)K01)K04)L03)

                                           305/45R20
                                           A01)K01)K02)L03)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                                e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler     265/50R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen, bei denen A01)K01)K04)                        S01)
                der
                Geschwindigkeitsmesser 275/50R20
                auf den Serienreifen       A01)K01)K04)L03)
                245/75R17 eingestellt ist)
                                           295/45R20
                                           A01)K01)K04)L03)

                                           305/45R20
                                           A01)K01)K02)L03)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                                e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler     265/50R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen, bei denen A01)G01)K01)K04)                    S01)
                der
                Geschwindigkeitsmesser 275/50R20
                auf den Serienreifen       A01)K01)K04)L03)
                255/75R17 bzw. 255/70R18
                eingestellt ist)           295/45R20
                                           A01)G01)K01)K04)L03)

                                           305/45R20
                                           A01)K01)K02)L03)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RT                             e11*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 131     Lancia Voyager          235/45R20                         A02) bis A10)
                                        A01)G4M)K03)K04)M00)

                                         245/40R20
                                         A01)K01)K04)

                                         255/35R20
                                         A01)G4N)K01)K04)

                                         255/40R20
                                         A01)G4M)K01)K04)

                                         265/35R20
                                         A01)G4N)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Nr. :                      RA-000712-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4M) Bei Fahrzeugen, bei denen der Geschwindikeitsmesser nicht auf den Serienreifen
     225/65R16 eingestellt ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4N) Bei Fahrzeugen, bei denen der Geschwindikeitsmesser nicht auf den Serienreifen
     225/65R17 eingestellt ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000712-B0-104-02~CH-5-127-71_5-ET35_55R0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
     Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
     überprüfen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.09.2014




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