Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO Nr. : RA-000712-L0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R0955 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R0955.143 Radausführungskennz.: 55R0955.143 Radgröße: 9½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 127 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1050 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: CHRYSLER Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF 130 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZPM5X2145 130 Nm BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZPM5X2150 130 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WH e4*2001/116*0095*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 259 Chrysler Jeep 255/45R20 A02) bis A10) Commander BF1) S01) 275/40R20 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO Nr. : RA-000712-L0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WH e4*2001/116*0095*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 bis 259 Chrysler Grand 255/45R20 A01) bis A10) Cherokee BF1) K01) K02) S01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WH e4*2001/116*0095*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 313 Chrysler Grand 265/40R20 A01) bis A10) Cherokee SRT8 BF1) K01) K02) S01) (Ausführungen mit Serienreifen 245/45R20) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 265/50R20 A01) bis A10) (bis EG K04) BF1) E56) K01) S01) Genehmigungsnummer e4*2001/116*0116*25, 275/50R20 Ausführungen, bei denen G01) K04) L03) der Geschwindigkeitsmesser 295/45R20 auf den Serienreifen K04) L03) 245/75R16 eingestellt ist) 305/45R20 G01) K02) L03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 265/50R20 A01) bis A10) (bis EG K04) BF1) E56) K01) S01) Genehmigungsnummer e4*2001/116*0116*25, 275/50R20 Ausführungen, bei denen K04) L03) der Geschwindigkeitsmesser 295/45R20 auf den Serienreifen K04) L03) 245/75R17 eingestellt ist) 305/45R20 K02) L03) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO Nr. : RA-000712-L0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 265/50R20 A01) bis A10) (bis EG G01) K04) BF1) E56) K01) S01) Genehmigungsnr. e4*2001/116*25, 275/50R20 Ausführungen, bei denen K04) L03) der Geschwindigkeitsmesser 295/45R20 auf den Serienreifen G01) K04) L03) 255/75R17 bzw. 255/70R18 eingestellt ist) 305/45R20 K02) L03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 200 Chrysler Jeep Wrangler 275/50R20 A01) bis A10) (Baureihe JL, ab EG BF2) E56a) E58) K01) K02) Genehmigungsnummer 275/55R20 e4*2001/116*0116*26) GGV) 305/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RT e11*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 208 Lancia Voyager 235/45R20 A01) bis A10) K03) M00) BF3) K04) 245/40R20 K01) 255/35R20 G01) K01) 255/40R20 K01) 265/35R20 G01) K01) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO Nr. : RA-000712-L0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZPM5X2145 Anzugsmoment: 130 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO Nr. : RA-000712-L0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZPM5X2150 Anzugsmoment: 130 Nm E56) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*25 E56a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*26 E58) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GGV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/70R18, 255/75R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO Nr. : RA-000712-L0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage 2 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 27.07.2023