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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         55R0955
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    RONAL
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                55R0955.143
Radausführungskennz.:                                         55R0955.143
Radgröße:                                                       9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            127 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                          71,50 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                             1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      CHRYSLER

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF                                        130 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                   ZPM5X2145 130 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   ZPM5X2150 130 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                            e4*2001/116*0095*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 259     Chrysler Jeep          255/45R20                                A02) bis A10)
                Commander                                                       BF1) S01)
                                       275/40R20
                                       A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                             e4*2001/116*0095*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 bis 259     Chrysler Grand          255/45R20                            A01) bis A10)
                Cherokee                                                     BF1) K01) K02) S01)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                              e4*2001/116*0095*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
313             Chrysler Grand           265/40R20                           A01) bis A10)
                Cherokee SRT8                                                BF1) K01) K02) S01)
                (Ausführungen mit
                Serienreifen 245/45R20)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                             e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 265/50R20                             A01) bis A10)
                (bis EG                    K04)                              BF1) E56) K01) S01)
                Genehmigungsnummer
                e4*2001/116*0116*25, 275/50R20
                Ausführungen, bei denen G01) K04) L03)
                der
                Geschwindigkeitsmesser 295/45R20
                auf den Serienreifen       K04) L03)
                245/75R16 eingestellt ist)
                                           305/45R20
                                           G01) K02) L03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                             e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 265/50R20                             A01) bis A10)
                (bis EG                    K04)                              BF1) E56) K01) S01)
                Genehmigungsnummer
                e4*2001/116*0116*25, 275/50R20
                Ausführungen, bei denen K04) L03)
                der
                Geschwindigkeitsmesser 295/45R20
                auf den Serienreifen       K04) L03)
                245/75R17 eingestellt ist)
                                           305/45R20
                                           K02) L03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                             e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 265/50R20                             A01) bis A10)
                (bis EG                    G01) K04)                         BF1) E56) K01) S01)
                Genehmigungsnr.
                e4*2001/116*25,            275/50R20
                Ausführungen, bei denen K04) L03)
                der
                Geschwindigkeitsmesser 295/45R20
                auf den Serienreifen       G01) K04) L03)
                255/75R17 bzw.
                255/70R18 eingestellt ist) 305/45R20
                                           K02) L03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                              e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 200     Chrysler Jeep Wrangler 275/50R20                             A01) bis A10)
                (Baureihe JL, ab EG                                          BF2) E56a) E58) K01) K02)
                Genehmigungsnummer 275/55R20
                e4*2001/116*0116*26) GGV)

                                         305/45R20


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RT                             e11*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 208     Lancia Voyager         235/45R20                             A01) bis A10)
                                       K03) M00)                             BF3) K04)

                                         245/40R20
                                         K01)

                                         255/35R20
                                         G01) K01)

                                         255/40R20
                                         K01)

                                         265/35R20
                                         G01) K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZPM5X2145
       Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZPM5X2150
       Anzugsmoment: 130 Nm

E56)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*25

E56a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*26

E58)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GGV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/70R18, 255/75R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

L03)   Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die Wirksamkeit
       der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

Die Anlage 2 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.07.2023