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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. :               14a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  55R0955
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         55R0955.153
Radgröße:                                               9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  84,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2422 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller oder Marke :      Ssangyong

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
CJ, DJ, KYRON DJ, QJ, QK,        Radmutter, Kugel Ø28 mm, Gewinde        ZPM5X2146 150 Nm
YK, YKA, YKUK                    M14x1,5




RA-000712-I0-104-14a~SY-5-130-84-ET38_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. :               14a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CJ                             e4*2001/116*0115*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
102 bis 110     Ssangyong Actyon        255/45R20                          A02) bis A10)
                                        A01)A94)K04)

                                          265/45R20
                                          A01)A94)K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
QJ                             e11*2007/46*2512*..
QJ                             e4*2007/46*0330*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 131     Ssangyong Actyon Sports, 255/45R20                         A02) bis A10)
                Korando Sports           A94)T105)




RA-000712-I0-104-14a~SY-5-130-84-ET38_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. :               14a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KYRON DJ                       e1*2001/116*0363*..
DJ                             e4*2001/116*0107*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Ssangyong Kyron         235/45R20                              A02) bis A10)
                                        M00)T100)

                                            255/45R20
                                            A01)K04)

                                            255/50R20
                                            A01)K03)K04)M00)

                                            265/40R20
                                            A01)K03)K04)

                                            265/45R20
                                            A01)K03)K04)

                                            275/40R20
                                            A01)K03)K04)

                                            275/45R20
                                            A01)K03)K04)

                                            285/40R20
                                            A01)K03)K04)

                                            285/45R20
                                            A01)K03)K04)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
QK                                  e9*2007/46*6620*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
133             Ssangyong Musso, Musso 255/50R20                               A02) bis A10)
                Grand                        A01)K04)M00)
                (nicht zulässig bei
                Fahrzeugen mit               265/45R20
                Blattfederung)               A94)

                                            275/45R20
                                            A01)K04)

                                            285/45R20
                                            A01)K01)K04)




RA-000712-I0-104-14a~SY-5-130-84-ET38_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. :               14a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
YKUK                           e11*2007/46*4188*..
YKA                            e6*2007/46*0237*..
YK                             e9*2007/46*6541*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 165     Ssangyong Rexton        255/50R20                         A02) bis A10)
                                        A94a)M00)

                                         265/45R20
                                         A94)

                                         275/45R20
                                         A94)

                                         285/45R20
                                         A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000712-I0-104-14a~SY-5-130-84-ET38_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-I0-104
Anlage-Nr. :               14a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000712-I0-104-14a~SY-5-130-84-ET38_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931
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Anlage-Nr. :               14a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 14a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.07.2019




RA-000712-I0-104-14a~SY-5-130-84-ET38_55R0955