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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                          55R0955
               Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                     RONAL
               Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                 55R0955.153
               Radausführungskennz.:                                          55R0955.153
               Radgröße:                                                       9½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                38 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                             130 mm
               Lochzahl:                                                            5
§22 48931*12




               Mittenlochdurchmesser:                                           84,10 mm
               Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                    ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                              1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2422 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      SSANGYONG

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                             moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5                                 ZPM5X2146 150 Nm

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               QJ                             e11*2007/46*2512*..
               QJ                             e4*2007/46*0330*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               104 bis 131     Ssangyong Actyon        255/45R20                                A02) bis A10)
                               Sports, Korando Sports                                           A94) BF1) T105)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DJ                            e4*2001/116*0107*..
               KYRON DJ                      e1*2001/116*0363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 121     Ssangyong Kyron        235/45R20                         A02) bis A10)
                                                      M00) T100)                        BF1)

                                                      255/45R20
                                                      A01) K04)

                                                      255/50R20
                                                      A01) K03) K04) M00)

                                                      265/40R20
                                                      A01) K03) K04)

                                                      265/45R20
                                                      A01) K03) K04)
§22 48931*12




                                                      275/40R20
                                                      A01) K03) K04)

                                                      275/45R20
                                                      A01) K03) K04)

                                                      285/40R20
                                                      A01) K03) K04)

                                                      285/45R20
                                                      A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               QK                               e9*2007/46*6620*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 149     Ssangyong Musso,          255/50R20                         A02) bis A10)
                               Musso Grand; KG           A01) K04) M00)                    BF1)
                               Mobility Musso, Musso
                               Grand                     255/50R20 M+S
                               (nicht zulässig bei       A01) K04) M00)
                               Fahrzeugen mit
                               Blattfederung)            265/45R20
                                                         A94)

                                                        265/45R20 M+S
                                                        A94)

                                                        275/45R20
                                                        A01) K04)

                                                        275/45R20 M+S
§22 48931*12




                                                        A01) K04)

                                                        285/45R20
                                                        A01) K01) K04)

                                                        285/45R20 M+S
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               YK                             e9*2007/46*6541*..
               YKA                            e6*2007/46*0237*..
               YKUK                           e11*2007/46*4188*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 165     Ssangyong Rexton;       255/50R20                           A02) bis A10)
                               KG Mobility Rexton      A94a) M00)                          BF1)

                                                        265/45R20
                                                        A94)

                                                        275/45R20
                                                        A94)

                                                        285/45R20
                                                        A01) K01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 48931*12




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2146
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955



               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
§22 48931*12




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 14a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 30.08.2024