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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    55R0955
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R0955.11
Radausführungskennz.:                                    55R0955.11
Radgröße:                                                 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          42 mm
Effektive Einpresstiefe                                     19 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
Adapterscheibe:                              Ø72.5 Ø82 d=23mm 003 0022 202
geprüfte Radlast: *)                                       1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                          AP 51117/23 140 Nm
                Schaftlänge 50 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1                         e24*2007/46*0022*..
3-V                           e1*2007/46*0559*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo 235/35R20                             A01) bis A10)
                                                                           BF1) D01) K01) K02) K28)
                                                                           N245) T92)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        245/35R20                          A01) bis A10)
                xDrive                                                     BF1) D01) K01) K02) K28)
                (Limousine, außer 550i 255/35R20                           K76)
                und M550D)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er         245/35R20                         A01) bis A10)
                xDrive                   N255)                             BF1) D01) K01) K02) K28)
                (Limousine, nur 550i                                       K76)
                und M550D)               255/35R20
                                         N265)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                             e1*2007/46*0455*..
K-N1                           e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        245/35R20                          A01) bis A10)
                xDrive                  T95)                               BF1) D01) K01) K02) K28)
                (Kombi, außer 550i                                         K76)
                und M550D)              255/35R20


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                             e1*2007/46*0455*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er        255/35R20                          A01) bis A10)
                xDrive                                                     BF1) D01) K01) K02) K28)
                (Kombi, nur 550i und                                       K76)
                M550D)
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Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GT                            e1*2007/46*0215*..
K-N1                          e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 330     BMW 5er GT             245/40R20                                A01) bis A10)
                                       K04) N255)                               BF1) D01) E19a) K01)

                                        245/40R20 M+S
                                        K04)

                                        255/40R20
                                        G01) K04) K76) N265)

                                        265/35R20
                                        K04) K76) N275)

                                        275/35R20
                                        K02) K13) K76)

                                        285/35R20
                                        K02) K13) K28) K76)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02) K76)           BF1) D01) E19a) V00)
                                        245/40R20           285/35R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02) K28) K76)      BF1) D01) E19a) V00)
                                        255/40R20           285/35R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02) K28) K76)      BF1) D01) E19a) GA5) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                              e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235     BMW 6er                  235/35R20                              A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand K04) T92)                                 BF1) D01) E19a) K01)
                Coupe; Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   245/30R20
                225/..)                  K02) K83) M00) T90)

                                        245/35R20
                                        K02) K28) K83)

                                        255/30R20
                                        K02) K28) K83) T92)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                              e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330     BMW 6er                  245/35R20                           A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand                                        BF1) D01) E19a) K01) K02)
                Coupe. Ausführungen mit 255/30R20                            K28) K83)
                kleinsten Serienreifen   T92)
                245/..)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
701                            e1*2001/116*0490*..
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400     BMW 7er, BMW 7er        245/40R20                            A01) bis A10)
                xDrive                                                       BF1) D01) E50) E70) K01)
                (Baureihe F01)          255/35R20                            K04)
                                        T97)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M3                             e1*2007/46*0377*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
317 bis 331     BMW M4                  255/30R20 M+S                        A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)                                              BF1) D01) K01) K02)
                                        265/30R20 M+S


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M5/M6                          e1*2007/46*0361*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
412 bis 441     BMW M5                  255/35R20 M+S                        A01) bis A10)
                (nur                                                         BF1) D01) E67) K01)
                Fahrzeugausführungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                ab EG-Genehmigungs- vorne                   hinten
                Nr. e1*2007/46*0361*02)
                                        255/35R20 M+S       285/30R20 M+S    A01) bis A10)
                                        K01)                K02)             BF1) D01) E67) V00)
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Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                            e1*2007/46*0512*..
X-N1                          e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4             245/35R20                                A01) bis A10)
                (kleinste                                                       BF1) D01) K01) K02)
                Serienradgröße 17Zoll) 245/40R20
                                       K80) K81)

                                       255/35R20
                                       K80)

                                       265/35R20
                                       K80)

                                       275/35R20
                                       K80) K81)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        245/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02) K80)           BF1) D01) V00)
                                        245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                        K01) K81)           K02) K80)           BF1) D01) V00)
                                        255/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02) K80)           BF1) D01) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                            e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265     BMW X3, X4             245/35R20                                A01) bis A10)
                (kleinste                                                       BF1) D01) K01) K02)
                Serienradgröße 18Zoll) 245/40R20
                                       K80) K81)

                                       255/35R20
                                       K80)

                                       265/35R20
                                       K80)

                                       275/35R20
                                       K80) K81)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        245/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02) K80)           BF1) D01) V00)
                                        245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                        K01) K81)           K02) K80)           BF1) D01) V00)
                                        255/35R20           285/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K02) K80)           BF1) D01) V00)
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
       Zubehörkit: AP 51117/23
       Anzugsmoment: 140 Nm
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
       beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E67)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen BMW M5 ab EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2007/46*0361*02

E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
       • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
       • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GA5)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21, 245/45R19,
       245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76)   An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von
       der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und
       klebend zu befestigen.
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Nr. :                       RA-000712-L0-104
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K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von Tür-
          Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten Radhauskante
          zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu
          klemmen.

K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von
          30° vor bis 30° hinter Radmitte umzulegen,
       • die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten Radhauskante
          zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel bzw. Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die
          umgelegte Blech- Radhauskante zu klemmen oder eng ans Radhaus anzukleben.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen,
       • die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                1
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Teiletyp :                  55R0955


T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.07.2023