Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48931 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000712-A0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R0955 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 55R0955.11 Radgröße: 9½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø82 Ø74 geprüfte Radlast: 1050 kg bei Reifenabrollumfang: 2400 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment X70, X5 Serien- Radschraube, Kegel 60°, ZP51107 140 Nm Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm RA-000712-A0-104-04~BM-5-120-74-ET42_55R0955.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48931 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000712-A0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ: X70 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0420*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 261 BMW X5 255/40R20 A02) bis A10) (ohne Kotflügelverbreite- E50) rung) 265/45R20 A01)K01)K04) 275/40R20 A01)K01)K04) 285/40R20 A01)K01)K04) 155 bis 261 BMW X5 255/40R20 A02) bis A10) (mit Kotflügelverbreiterung) E50) 265/45R20 275/40R20 285/40R20 e1*2001/116*0420*10 1350/1755 (1950) 5/120/74 Typ: X5 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0421*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 235 BMW X5 255/40R20 A02) bis A10) (ohne Kotflügelverbreite- E50) rung) 265/45R20 A01)K01)K04) 275/40R20 A01)K01)K04) 285/40R20 A01)K01)K04) 155 bis 235 BMW X5 255/40R20 A02) bis A10) (mit Kotflügelverbreiterung) E50) 265/45R20 275/40R20 285/40R20 e1*2007/46*0421*08 1370/1755 (1990) 5/120/74 RA-000712-A0-104-04~BM-5-120-74-ET42_55R0955.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48931 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000712-A0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. RA-000712-A0-104-04~BM-5-120-74-ET42_55R0955.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48931 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000712-A0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.12.2012 RA-000712-A0-104-04~BM-5-120-74-ET42_55R0955.docx