Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R0955 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R0955.11 Radgröße: 9½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø82 Ø74 geprüfte Radlast: 1050 kg bei Reifenabrollumfang: 2400 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment X70, X5, X-N1 Serien- Radschraube, Kegel 60°, ZP51107 140 Nm Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm RA-000712-E0-104-04~BM-5-120-74-ET42_55R0955.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X5 e1*2007/46*0421*.. X70 e1*2001/116*0420*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X5 255/45R20 A02) bis A10) (Baureihe E70, Fahrzeuge N265) E50)E68) ohne Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20 A94)N275) 275/40R20 A01)K03)K04)N285) 285/40R20 A01)K01)K04)N295) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/45R20 285/40R20 A01) bis A10) N265) K04)N295) E50)E68)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X5 e1*2007/46*0421*.. X70 e1*2001/116*0420*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X5 255/45R20 A02) bis A10) (Baureihe E70, Fahrzeuge A94)N265) E50)E68) mit Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20 A94)N275) 275/40R20 A94)N285) 285/40R20 A94)N295) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/45R20 285/40R20 A02) bis A10) N265) A94)N295) E50)E68)V00) RA-000712-E0-104-04~BM-5-120-74-ET42_55R0955.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X5 e1*2007/46*0421*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X5 255/40R20 A02) bis A10) (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T101) E68a) mit Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20 N265) 265/40R20 N275) 265/45R20 N275) 275/40R20 N285) 285/35R20 G1V) 285/40R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10) E68a)V00) 255/45R20 285/40R20 A02) bis A10) E68a)V00) RA-000712-E0-104-04~BM-5-120-74-ET42_55R0955.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X5 e1*2007/46*0421*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X5 255/40R20 A02) bis A10) (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T101) E68a) ohne Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20 N265) 265/40R20 N275) 265/45R20 N275) 275/40R20 A01)K01)K04)N285) 285/35R20 A01)G1V)K01)K04) 285/40R20 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K04) E68a)V00) 255/45R20 285/40R20 A01) bis A10) K04) E68a)V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000712-E0-104-04~BM-5-120-74-ET42_55R0955.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10 - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10 - Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09 E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013: - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11 - Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10 RA-000712-E0-104-04~BM-5-120-74-ET42_55R0955.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18, 275/40R20, 285/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000712-E0-104-04~BM-5-120-74-ET42_55R0955.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-E0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 26.10.2015 RA-000712-E0-104-04~BM-5-120-74-ET42_55R0955.docx