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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-G0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    1/4                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  55R0955
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            RONAL                             RONAL
Montageposition:                      Vorderachse                       Hinterachse
Radausführung:                         55R0955.11                        55R0955.11
Radgröße:                               9½Jx20H2                         9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                        42 mm                            42 mm
Effektive Einpresstiefe:                  42 mm                            22 mm
Lochkreisdurchmesser:                    120 mm                            120 mm
Lochzahl:                                   5                                  5
Mittenlochdurchmesser:                   82,0 mm                           82,0 mm
Zentrierart:                         Mittenzentrierung                Mittenzentrierung
Zentrierring:                          2 Ø82 Ø74                          ohne Ring
                                                               Ø74 Ø82 d=20mm 003 0022
Adapterscheibe:
                                                                         204
geprüfte Radlast:                        1050 kg                           1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2400 mm                           2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :   BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
X6, X-N1                        Vorderachse:                               ZP51107 140 Nm
                                Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                                Hinterachse:                        AP51117/20 140 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M14x1,25, Schaftlänge 50 mm



RA-000712-G0-104-10~BM-5-120-74-ET42_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-G0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    2/4                                                                  Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.5x20,ET42          9.5x20,ET22
155 bis 330     BMW X6 (F16)            255/40R20            255/40R20          A02) bis A10)
                                                             N265)              E69a)

                                          255/40R20 M+S       255/40R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                                E69a)

                                          255/45R20           255/45R20         A02) bis A10)
                                                              N265)             E69a)

                                          255/45R20 M+S       255/45R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                                E69a)

                                          265/40R20           265/40R20         A02) bis A10)
                                                              N275)             E69a)

                                          265/40R20 M+S       265/40R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                                E69a)
                                          265/45R20           265/45R20         A02) bis A10)
                                                              N275)             E69a)

                                          265/45R20 M+S       265/45R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                                E69a)

                                          275/40R20           275/40R20         A02) bis A10)
                                                              N285)             E69a)

                                          275/40R20 M+S       275/40R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                                E69a)

                                          285/35R20           285/35R20         A02) bis A10)
                                                                                E69a)GBC)

                                          285/40R20           285/40R20         A02) bis A10)
                                                                                E69a)

                                          255/40R20           285/35R20         A02) bis A10)
                                                                                E69a)V00)

                                          255/45R20           285/40R20         A02) bis A10)
                                                                                E69a)V00)




RA-000712-G0-104-10~BM-5-120-74-ET42_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-G0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    3/4                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



RA-000712-G0-104-10~BM-5-120-74-ET42_55R0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48931
Nr. :                      RA-000712-G0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    4/4                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 55R0955


E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
     - Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GBC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/40R20,
     285/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.10.2015




RA-000712-G0-104-10~BM-5-120-74-ET42_55R0955