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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    55R0955
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           55R0955.11
Radausführungskennz.:                                    55R0955.11
Radgröße:                                                 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            2 Ø82 Ø74
geprüfte Radlast: *)                                       1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                   ZP51107     140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                              e1*2007/46*0421*..
X70                             e1*2001/116*0420*..
X-N1                            e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                    255/45R20                              A02) bis A10)
                (Baureihe E70,            N265)                                  A94) BF1) E50) E68)
                Fahrzeuge mit
                Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20
                                          N275)

                                         275/40R20
                                         N285)

                                         285/40R20
                                         N295)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         255/45R20           285/40R20           A02) bis A10)
                                         N265)               A94) N295)          BF1) E50) E68) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                              e1*2007/46*0421*..
X70                             e1*2001/116*0420*..
X-N1                            e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                    255/45R20                              A02) bis A10)
                (Baureihe E70,            N265)                                  BF1) E50) E68)
                Fahrzeuge ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20
                                          A94) N275)

                                         275/40R20
                                         A01) K03) K04) N285)

                                         285/40R20
                                         A01) K01) K04) N295)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         255/45R20           285/40R20           A01) bis A10)
                                         N265)               K04) N295)          BF1) E50) E68) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                              e1*2007/46*0421*..
X-N1                            e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                    255/40R20                              A02) bis A10)
                (Baureihe F15,            N265) T101)                            A11) BF1) E68a)
                Fahrzeuge mit
                Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20
                                          N265)

                                         265/40R20
                                         N275)

                                         265/45R20
                                         N275)

                                         275/40R20
                                         N285)

                                         285/35R20
                                         G1V) N295)

                                         285/40R20
                                         N295)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         255/40R20           285/35R20           A02) bis A10)
                                         N265)               N295)               A11) BF1) E68a) V00)
                                         255/45R20           285/40R20           A02) bis A10)
                                         N265)               N295)               A11) BF1) E68a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                              e1*2007/46*0421*..
X-N1                            e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                    255/40R20                              A02) bis A10)
                (Baureihe F15,            N265) T101)                            A11) BF1) E68a)
                Fahrzeuge ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20
                                          N265)

                                         265/40R20
                                         N275)

                                         265/45R20
                                         N275)

                                         275/40R20
                                         A01) K01) K04) N285)

                                         285/35R20
                                         A01) G1V) K01) K04) N295)

                                         285/40R20
                                         A01) K01) K04) N295)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         255/40R20           285/35R20           A01) bis A10)
                                         N265)               K04) N295)          A11) BF1) E68a) V00)
                                         255/45R20           285/40R20           A01) bis A10)
                                         N265)               K04) N295)          A11) BF1) E68a) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP51107
       Anzugsmoment: 140 Nm

E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
       • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
       • Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
      • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
      • Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18, 275/40R20,
       285/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955



V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 4 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.07.2023