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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     55R0955
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            RONAL                                     RONAL
Montageposition:                       Vorderachse                           Hinterachse
Radausführung:                         55R0955.11                            55R0955.11
Radausführungskennz:                   55R0955.11                            55R0955.11
Radgröße:                               9½Jx20H2                              9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                       42 mm                                     42 mm
Effektive Einpresstiefe                  42 mm                                     22 mm
Lochkreisdurchmesser:                    120 mm                                   120 mm
Lochzahl:                                   5                                        5
Mittenlochdurchmesser:                  82,00 mm                                  82,00 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                          2 Ø82 Ø74                                  ohne Ring
Adapterscheibe:                    ohne Adapterscheibe            Ø74 Ø82 d=20mm 003 0022 204
geprüfte Radlast: *)                     1050 kg                                  1050 kg
 Reifenabrollumfang:                       2400 mm                         2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1     Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                   ZP51107     140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
          2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                          AP 51117/20 140 Nm
                Schaftlänge 50 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse      Hinterachse
                                        9½Jx20H2, ET42   9½Jx20H2, ET22
155 bis 330     BMW X6                  255/40R20        255/40R20           A02) bis A10)
                (Baureihe F16)                           D01) N265)          BF1) E69a)
                                        255/40R20 M+S    255/40R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         D01)                BF1) E69a)
                                        255/45R20        255/45R20           A02) bis A10)
                                                         D01) N265)          BF1) E69a)
                                        255/45R20 M+S    255/45R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         D01)                BF1) E69a)
                                        265/40R20        265/40R20           A02) bis A10)
                                                         D01) N275)          BF1) E69a)
                                        265/40R20 M+S    265/40R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         D01)                BF1) E69a)
                                        265/45R20        265/45R20           A02) bis A10)
                                                         D01) N275)          BF1) E69a)
                                        265/45R20 M+S    265/45R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         D01)                BF1) E69a)
                                        275/40R20        275/40R20           A02) bis A10)
                                                         D01) N285)          BF1) E69a)
                                        275/40R20 M+S    275/40R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         D01)                BF1) E69a)
                                        285/35R20        285/35R20           A02) bis A10)
                                                         D01)                BF1) E69a) GBC)
                                        285/40R20        285/40R20           A02) bis A10)
                                                         D01)                BF1) E69a)
                                        255/40R20        285/35R20           A02) bis A10)
                                                         D01)                BF1) E69a) V00)
                                        255/45R20        285/40R20           A02) bis A10)
                                                         D01)                BF1) E69a) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP51107
       Anzugsmoment: 140 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
       Zubehörkit: AP 51117/20
       Anzugsmoment: 140 Nm

D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
       beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
      • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
      • Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GBC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/40R20, 285/35R21
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000712-L0-104
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955



N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 10 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.07.2023