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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48931 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000712-A0-104
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                           55R0955
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                      RONAL
Radausführung:                                                  55R0955.11
Radgröße:                                                        9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              120 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                            82,0 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                                  1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                           2400 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile             Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                moment
0G-A, 0G-A/V, GMIK                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP51169 150 Nm
                                     M14x1,5

Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A                               e1*2001/116*0475*..
0G-A                               e1*2007/46*0374*..
0G-A/V                             e1*2007/46*0860*..
GMIK                               e50*2007/46*0009*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191      Opel Insignia, Insignia     235/35R20                               A02) bis A10)
                Sports Tourer               N245)T92)
                (4-, 5-türig und Kombi)
                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            235/35R20            265/30R20          A01) bis A10)
                                            N245)                K04)               V00)




RA-000712-A0-104-03~OP-5-120-67-ET42_55R0955.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48931 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000712-A0-104
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000712-A0-104-03~OP-5-120-67-ET42_55R0955.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48931 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000712-A0-104
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  55R0955


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.12.2012




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