Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-K0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R0955 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R0955.211 Radgröße: 9½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1050 kg bei Reifenabrollumfang: 2400 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Rover (GB) bzw. Land Rover (GB), Range Rover Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment LA, LS, LM, LR, LW Serien-Flachbundradmuttern, Kalotte - 150 Nm beweglich, Gewinde M14x1,5 Typ: LS ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 375 Range Rover Sport 275/40R20 A02) bis A10) e1*2001/116*0243*10 1540/1710(0) 5/120/72,6 RA-000712-K0-104-05~LR-5-120-72_5-ET50_55R0955.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-K0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LA e11*2001/116*0233*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 220 Land-Rover Discovery 3 265/45R20 A02) bis A10) (außer beschußgeschützte E45) Ausführung) 275/45R20 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LA e11*2001/116*0233*.. LA e11*2007/46*0135*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 276 Land-Rover Discovery 4 265/45R20 A02) bis A10) (außer beschußgeschützte E45) Ausführung) 275/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LR e11*2007/46*3784*.. LR e11*2007/46*4189*.. LR e5*2007/46*1054*.. LR e5*2007/46*1055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 265 Land-Rover Discovery 5 255/50R20 A02) bis A10) M00) A11)EF0) 285/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LM e11*98/14*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 375 Range Rover 255/50R20 A02) bis A10) (außer beschußgeschützte A01)K03)M00) E45) Ausführungen) 275/45R20 A01)K03) 285/45R20 A01)K01)K40) RA-000712-K0-104-05~LR-5-120-72_5-ET50_55R0955.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-K0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LW e11*2007/46*0909*.. LW e5*2007/46*1056*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 375 Range Rover Sport 275/45R20 A02) bis A10) G7W) A11)B33)EF0) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RA-000712-K0-104-05~LR-5-120-72_5-ET50_55R0955.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-K0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. B33) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø380x34 mm E45) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/40R22, 275/45R21, 285/40R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000712-K0-104-05~LR-5-120-72_5-ET50_55R0955.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-K0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im Bereich von 45° hinter Radmitte bis Türoberkante ist das Dichtungskederband von den Radhausausschnittkanten zu entfernen - im oben genannten Bereich ist die Radhausausschnittkante umzulegen - im Bereich von Türoberkante bis seitlicher Beplankung sind die Radhausausschnittkanten umzulegen - im Bereich von 45° hinter Radmitte bis zur seitlichen Beplankung ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Kante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 17.03.2022 RA-000712-K0-104-05~LR-5-120-72_5-ET50_55R0955.docx