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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                         55R0955
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                    RONAL
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                55R0955.211
               Radausführungskennz.:                                         55R0955.211
               Radgröße:                                                       9½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                            120 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 48931*12




               Mittenlochdurchmesser:                                          72,50 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                   ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                             1050 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      LAND-ROVER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                             140 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                             143 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LA                            e11*2001/116*0233*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 220     Land-Rover Discovery 3 265/45R20                                A02) bis A10)
                               (außer                                                          BF1) E45)
                               beschußgeschützte      275/45R20
                               Ausführung)            A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LA                            e11*2001/116*0233*..
               LA                            e11*2007/46*0135*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 276     Land-Rover Discovery 4 265/45R20                         A02) bis A10)
                               (außer                                                   BF1) E45)
                               beschußgeschützte      275/45R20
                               Ausführung)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LR                            e11*2007/46*3784*..
               LR                            e11*2007/46*4189*..
               LR                            e5*2007/46*1054*..
               LR                            e5*2007/46*1055*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 48931*12




               132 bis 265     Land-Rover Discovery 5 255/50R20                         A02) bis A10)
                                                      M00)                              A11) BF1) EF0)

                                                      285/45R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LM                            e11*98/14*0185*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130 bis 375     Range Rover            255/50R20                         A01) bis A10)
                               (außer                 K03) M00)                         BF1) E45)
                               beschußgeschützte
                               Ausführungen)          275/45R20
                                                      K03)

                                                      285/45R20
                                                      K01) K40)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LW                            e11*2007/46*0909*..
               LW                            e5*2007/46*1056*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 375     Range Rover Sport      275/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF2) EB1) EF0) G7W)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 48931*12




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 143 Nm
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               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955



               E45)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x34 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/40R22, 275/45R21,
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                    285/40R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K40)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis Türoberkante ist das Dichtungskederband von den
                         Radhausausschnittkanten zu entfernen
                      • im oben genannten Bereich ist die Radhausausschnittkante umzulegen
                      • im Bereich von Türoberkante bis seitlicher Beplankung sind die Radhausausschnittkanten
                         umzulegen
                      • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis zur seitlichen Beplankung ist der
                         Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Kante zu klemmen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Die Anlage 5 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 30.08.2024
§22 48931*12