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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    55R0955
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           55R0955.373
               Radausführungskennz.:                                    55R0955.373
               Radgröße:                                                 9½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          53 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 48931*12




               Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       1050 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           150 Nm
                               Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               H1GLE                           e1*2007/46*1885*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               180 bis 270     Mercedes GLE             255/45R20                          A01) bis A10)
                               (ohne                                                       A11) A94) BF1) E124) K04)
                               Radhausverbreiterungen, 265/45R20
                               nur
                               Fahrzeugausführungen
                               mit Serienreifen bis
                               265/..)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               H1GLE                           e1*2007/46*1885*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 380     Mercedes GLE, GLE        275/50R20                          A02) bis A10)
                               Coupe                    N285)                              A11) A94) BF1) E124a)
§22 48931*12




                               (mit                                                        EB1) EF0)
                               Radhausverbreiterungen, 285/45R20
                               nur                      A01) G01) N295)
                               Fahrzeugausführungen
                               mit Serienreifen ab      285/50R20
                               275/..)                  A01) G01) N295)

                                                        295/45R20
                                                        N305)

                                                        305/45R20
                                                        N315)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 360     Mercedes GLS              275/50R20                         A01) bis A10)
                               (ohne Verbreiterung,      K04) N285)                        A11) A94) BF1) E125a) K01)
                               Serie bis 21Zoll)
                                                         285/45R20
                                                         K04) N295)

                                                        295/45R20
                                                        K04) N305)

                                                        305/45R20
                                                        K02) N315)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 360     Mercedes GLS              275/50R20                         A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterung,       N285)                             A11) A94) BF1) E125a)
                               Serie bis 21Zoll )
                                                         285/45R20
                                                         N295)

                                                        295/45R20
                                                        N305)

                                                        305/45R20
                                                        N315)


               Auflagen und Hinweise
§22 48931*12




               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 48931*12




                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite
                     von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                     zugelassen sind.

               E124a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
                      275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E125a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø400x38 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48931 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000712-M0-104
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  55R0955


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 48931*12




               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 16 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 30.08.2024