Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-H0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R0955 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL RONAL Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: 55R0955.173 55R0955.073 Radgröße: 9½Jx20H2 9½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm 55 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring geprüfte Radlast: 1050 kg 1050 kg bei Reifenabrollumfang: 2400 mm 2400 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204, 204 AMG, 204K, 204K Radschraube, Kugel Ø24 mm, ZPS5X3284 150 Nm AMG Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm RA-000712-H0-104-12~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-H0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x20,ET30 9.5x20,ET55 350 bis 375 Mercedes C-Klasse C63 245/30R20 M+S 245/30R20 M+S A01) bis A10) AMG, C63 S AMG K01)K13)K22)M00) M00) (Limousine, W205) 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10) K01)K13)K22)K25) 245/30R20 265/30R20 A01) bis A10) K01)K13)K22)M00) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. 204K AMG e1*2001/116*0463*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x20,ET30 9.5x20,ET55 350 bis 375 Mercedes C-Klasse C63 245/30R20 M+S 245/30R20 M+S A01) bis A10) AMG, C63 S AMG K01)K13)K22)M00) M00)T90) (Kombi, S205) 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10) K01)K13)K22)K25) 245/30R20 265/30R20 A01) bis A10) K01)K13)K22)M00) V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000712-H0-104-12~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-H0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000712-H0-104-12~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-H0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 11.10.2017 RA-000712-H0-104-12~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955