Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 55R0955 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 55R0955.073 Radgröße: 9½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 55 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1050 kg bei Reifenabrollumfang: 2400 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 164, 164G, 166, 251, 251 AMG Radschraube, Kugel Ø24 mm, ZPS5X3284 150 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm 197 Radschraube, Kugel Ø24 mm, ZPS5X3284 180 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm RA-000712-I0-104-07~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 197 e1*2007/46*0233*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 340 bis 384 Mercedes AMG GT, GTS 255/30R20 M+S A02) bis A10)B78) A01)K03) E117) 265/30R20 M+S A01)K01) 275/30R20 M+S A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/30R20 M+S 275/30R20 M+S A01) bis A10)B78) K03) E117)V00) 255/30R20 M+S 285/30R20 M+S A01) bis A10)B78) K03) E117)V00) 265/30R20 M+S 285/30R20 M+S A01) bis A10)B78) K01) E117)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164G e1*2001/116*0340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 285 Mercedes GL- Klasse 265/50R20 A02) bis A10) N275) 265/50R20 M+S 275/50R20 A01) K03) 295/45R20 305/45R20 A01) K01) RA-000712-I0-104-07~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 265/50R20 A02) bis A10) (Ausführungen ohne A01)K04)N275) EF0) serienmäßige Radhausverbreiterung) 275/45R20 A94) 275/50R20 A01)K01)K04)K112) 285/45R20 A94) 295/45R20 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 265/50R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit N275) EF0) serienmäßiger Radhausverbreiterung) 275/45R20 A94) 275/50R20 A01)K112) 285/45R20 A94) 295/45R20 RA-000712-I0-104-07~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 255/45R20 A02) bis A10) 265/45R20 275/40R20 A01) K01) 285/40R20 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 335 Mercedes M-Klasse, GLE- 255/45R20 A02) bis A10)B96) Klasse A94)N265) E107)E108) (W166) 265/45R20 A94) 275/40R20 A01)A94)K03)K04) 285/40R20 A01)K03)K04) RA-000712-I0-104-07~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes R-Klasse 235/45R20 A02) bis A10) A94)M00) N245) T100) 235/45R20 M+S A94)M00) T100) 255/45R20 A94) 265/40R20 A01) A94)K03) K04) 265/45R20 A01) K03)K04) 275/40R20 A01) A94)K01) K04) 285/40R20 A01) K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. 251 AMG e1*2001/116*0404*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 375 Mercedes R63 AMG 255/45R20 M+S A02) bis A10) A94) 265/40R20 A01) A94)K03) K04) 265/45R20 A01) K03)K04) 275/40R20 A01) A94)K01) K04) 285/40R20 A01) K01)K04) RA-000712-I0-104-07~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 197 e1*2007/46*0233*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 420 bis 435 Mercedes SLS 255/30R20 M+S A02) bis A10)B78) EF0) 265/30R20 M+S 275/30R20 M+S Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000712-I0-104-07~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B96) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage : - Achse1 : 6-Kolben-Festsattel mit bel. Bremsscheibe Ø390x36 mm B78) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit optionaler Keramik - Bremsanlage - Achse 1 AMG 6- Kolben Festsattel “Carbon Ceramic” mit belüfteter Bremsscheibe Ø 402x39mm Not allowed on vehicle versions with ceramic brake . E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E117) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000712-I0-104-07~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen, - das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen, - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu versetzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000712-I0-104-07~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 48931 Nr. : RA-000712-I0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 55R0955 Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 11.10.2017 RA-000712-I0-104-07~DB-5-112-66_5-ET55_55R0955