Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48931 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000712-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 1/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R0955
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 55R0955.151
Radgröße: 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 55 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,58 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1050 kg
bei Reifenabrollumfang: 2400 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
9PA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
92A, 92AN, 92AH, 92AHN Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 34 mm
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48931 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000712-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 2/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ: 9PA
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 404 Cayenne 265/45R20 M+S A01) bis A10)B26)
E51a) E54)K01)K04)
265/45R20
E51)
275/40R20
e13*2001/116*0089*13 1490/1700(1800) 5/130/71.5
Typ: 92A
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 397 Cayenne 255/50R20 A02) bis A10)
E56)M00)
265/45R20
275/45R20
285/40R20
A01)K01)K04)
285/45R20
A01)K01)K04)
155 bis 397 Cayenne 255/50R20 A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen mit E56)M00)
breiter Radhausblende)
265/45R20
275/45R20
285/40R20
285/45R20
e13*2007/46*1085*06 1400/1535(1675) 5/130/71.5
RA-000712-A0-104-08a~PO-5-130-71_5-ET55_55R0955.docx
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Nr. : RA-000712-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 3/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ: 92AN
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 397 Cayenne 255/50R20 A02) bis A10)
E56)M00)
265/45R20
275/45R20
285/40R20
A01)K01)K04)
285/45R20
A01)K01)K04)
155 bis 397 Cayenne 255/50R20 A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen mit E56)M00)
breiter Radhausblende)
265/45R20
275/45R20
285/40R20
285/45R20
e13*2007/46*1106*06 1400/1535(1675) 5/130/71.5
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Nr. : RA-000712-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 4/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ: 92AH
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1107*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 Cayenne S Hybrid 255/50R20 A02) bis A10)
M00)
265/45R20
275/45R20
285/40R20
A01)K01)K04)
285/45R20
A01)K01)K04)
245 Cayenne S Hybrid 255/50R20 A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen mit M00)
breiter Radhausblende)
265/45R20
275/45R20
285/40R20
285/45R20
e13*2007/46*1107*03 1375/1600(1735) 5/130/71.5
RA-000712-A0-104-08a~PO-5-130-71_5-ET55_55R0955.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48931 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000712-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 5/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
Typ: 92AHN
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1108*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 Cayenne S Hybrid 255/50R20 A02) bis A10)
M00)
265/45R20
275/45R20
285/40R20
A01)K01)K04)
285/45R20
A01)K01)K04)
245 Cayenne S Hybrid 255/50R20 A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen mit M00)
breiter Radhausblende)
265/45R20
275/45R20
285/40R20
285/45R20
e13*2007/46*1108*03 1375/1600(1735) 5/130/71.5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000712-A0-104-08a~PO-5-130-71_5-ET55_55R0955.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48931 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000712-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 6/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B26) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
- PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake
E51) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 275/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E51a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 275/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße
295/35R21 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E56) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 265/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000712-A0-104-08a~PO-5-130-71_5-ET55_55R0955.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48931 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000712-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 7/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R0955
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 10.12.2012
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