Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-C0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R5604
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R5604.250
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 2016 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
0, D 4HX, D 6FZ, D RFN, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS4X3025 110 Nm
RHS, D RHY, D RHZ, D RLZ, F, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
F 8HX, F 8HY, F 8HZ, F 9HX, F
9HZ, F HFX, F KFU, F KFV, F
NFU, H bzw. H*****, J 8HX, J
8HZ, J HFX, J KFU, J KFV, J
NFU, L*****, S, S*****, SH****,
SH
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Nr. : RA-000806-C0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e11*2001/116*0351*..
F HFX e11*2007/46*0087*..
F KFU e2*2001/116*0289*..
F 8HZ e2*2001/116*0317*..
F 9HX e2*2001/116*0318*..
F 9HZ e2*2001/116*0329*..
F HFX e2*98/14*0256*..
F KFV e2*98/14*0257*..
F NFU e2*98/14*0258*..
F 8HX e2*98/14*0259*..
F 8HY e2*98/14*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80 Citroen C3 185/55R15 A02) bis A10)
185/60R15
G9Y)
195/50R15
GA0)
195/55R15
G9Y)
205/50R15
A01)K75)
Typ: H bzw. H*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0266*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 C3 Pluriel 185/65R15 A02) bis A10)
195/60R15
e2*2001/116*0266*15 850/820 4/108/65,0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
J HFX e2*2001/116*0283*..
J KFV e2*2001/116*0284*..
J KFU e2*2001/116*0344*..
J NFU e2*2001/116*0285*..
J 8HX e2*2001/116*0286*..
J 8HZ e2*2001/116*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80 C2 185/55R15 A02) bis A10)
820/710 4/108/65,0
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Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
D 6FZ e2*98/14*0215*..
D RFN e2*98/14*0216*..
D RLZ e2*98/14*0217*..
D RHY e2*98/14*0219*..
D RHZ e2*98/14*0220*..
D RHS e2*98/14*0249*..
D 4HX e2*98/14*0221*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103 C5 Lim. 195/65R15 A02) bis A10)E04)
205/60R15
66 bis 103 C5 Kombi 205/65R15
1120/1100(1100)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L***** e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 103 Citroen C4 195/65R15 A02) bis A10)
(Nicht Ausführungen mit 6- A93) EF0)
Gang-Getriebe)
205/60R15
A93)
215/60R15
A93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SH e2*2001/116*0371*..
SH**** e2*2001/116*0371*..
SH e2*2007/46*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 81 Citroen C3 Picasso 195/60R15 A02) bis A10)
EF0)
205/55R15
215/50R15
A01)K03)
215/55R15
A01)K03)
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Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S e11*2007/46*0113*..
S e2*2007/46*0003*..
S***** e2*2007/46*0003*..
S e2*2007/46*0060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 88 Citroen C3, DS3 185/60R15 A02) bis A10)
E82)EF0)
185/65R15
195/60R15
205/55R15
205/60R15
215/50R15
A01)K03)
215/55R15
A01)K03)
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Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S e2*2007/46*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 81 Citroen C3 185/60R15 A02) bis A10)
G2N)N195) E82a)
185/60R15 M+S
G2N)
185/65R15
N195)
185/65R15 M+S
185/70R15
G0L)N195)
185/70R15 M+S
G0L)
195/60R15
195/65R15
G3D)
205/60R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
0 e2*2007/46*0440*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 81 Citroen C4 Cactus 195/60R15 A02) bis A10)
195/65R15
205/60R15
215/55R15
215/60R15
225/55R15
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Nr. : RA-000806-C0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E82) Beim Typ S nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e2*2007/46*0003*43 (Betrifft nur Citroen C3)
E82a) Beim Typ S nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e2*2007/46*0003*44.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G2N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G9Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
RA-000806-C0-104-01~CI-4-108-65-ET25_56R5604.docx
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Anlage-Nr. : 1
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
GA0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
175/65R14 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K75) An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
entsteht.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 21.02.2017
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