Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R5604 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R5604.250 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 615 kg bei Reifenabrollumfang: 2016 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 0, 2, D, D 4HX, D 6FZ, D RFN, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS4X3025 110 Nm D RHS, D RHY, D RHZ, D RLZ, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm F, F 8HX, F 8HY, F 8HZ, F 9HX, F 9HZ, F HFX, F KFU, F KFV, F NFU, H bzw. H*****, J 8HX, J 8HZ, J HFX, J KFU, J KFV, J NFU, L*****, S, S*****, SH****, SH RA-000806-F0-104-01~CI-4-108-65-ET25_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typen: ABE / EG-Genehmigung: J HFX e2*2001/116*0283*.. J KFV e2*2001/116*0284*.. J KFU e2*2001/116*0344*.. J NFU e2*2001/116*0285*.. J 8HX e2*2001/116*0286*.. J 8HZ e2*2001/116*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 80 Citroen C2 185/55R15 A02) bis A10) 820/710 4/108/65,0 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F e11*2001/116*0351*.. F HFX e11*2007/46*0087*.. F KFU e2*2001/116*0289*.. F 8HZ e2*2001/116*0317*.. F 9HX e2*2001/116*0318*.. F 9HZ e2*2001/116*0329*.. F HFX e2*98/14*0256*.. F KFV e2*98/14*0257*.. F NFU e2*98/14*0258*.. F 8HX e2*98/14*0259*.. F 8HY e2*98/14*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 80 Citroen C3 185/55R15 A02) bis A10) 185/60R15 G9Y) 195/50R15 GA0) 195/55R15 G9Y) 205/50R15 A01)K75) Typ: H bzw. H***** ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0266*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 80 Citroen C3 Pluriel 185/65R15 A02) bis A10) 195/60R15 e2*2001/116*0266*15 850/820 4/108/65,0 RA-000806-F0-104-01~CI-4-108-65-ET25_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SH e2*2001/116*0371*.. SH**** e2*2001/116*0371*.. SH e2*2007/46*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 81 Citroen C3 Picasso 195/60R15 A02) bis A10) EF0) 205/55R15 215/50R15 A01)K03) 215/55R15 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S e11*2007/46*0113*.. S e2*2007/46*0003*.. S***** e2*2007/46*0003*.. S e2*2007/46*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 88 Citroen C3, DS3 185/60R15 A02) bis A10) E82)EF0) 185/65R15 195/60R15 205/55R15 205/60R15 215/50R15 A01)K03) 215/55R15 A01)K03) RA-000806-F0-104-01~CI-4-108-65-ET25_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S e2*2007/46*0003*.. S e2*2007/46*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 85 Citroen C3 185/65R15 A02) bis A10) N195) E82a)EF0) 185/65R15 M+S 195/60R15 195/65R15 G3D) 205/60R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2 e4*2007/46*1241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 96 Citroen C3 Aircross 195/65R15 A02) bis A10) 195/70R15 G5W) 205/60R15 205/65R15 215/55R15 215/60R15 RA-000806-F0-104-01~CI-4-108-65-ET25_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 0 e2*2007/46*0440*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Citroen C4 Cactus 195/60R15 A02) bis A10) EF0) 195/65R15 205/60R15 215/55R15 215/60R15 225/55R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L***** e2*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 103 Citroen C4 195/65R15 A02) bis A10) (Nicht Ausführungen mit 6- A93) EF0) Gang-Getriebe) 205/60R15 A93) 215/60R15 A93) Typen: ABE / EG-Genehmigung: D 6FZ e2*98/14*0215*.. D RFN e2*98/14*0216*.. D RLZ e2*98/14*0217*.. D RHY e2*98/14*0219*.. D RHZ e2*98/14*0220*.. D RHS e2*98/14*0249*.. D 4HX e2*98/14*0221*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Citroen C5 Lim. 195/65R15 A02) bis A10)E04) 205/60R15 66 bis 103 Citroen C5 Kombi 205/65R15 1120/1100(1100) RA-000806-F0-104-01~CI-4-108-65-ET25_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): D e2*2007/46*0225*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 85 Citroen C-Elysee 185/60R15 A02) bis A10) A93) 185/65R15 A93) 195/60R15 A93a) 205/55R15 215/55R15 A01)K03)K04) 225/50R15 A01)K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000806-F0-104-01~CI-4-108-65-ET25_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R' - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B' oder 'C' - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C' E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'Y' - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'W' oder 'X' RA-000806-F0-104-01~CI-4-108-65-ET25_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/65R14 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000806-F0-104-01~CI-4-108-65-ET25_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K75) An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante entsteht. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.08.2018 RA-000806-F0-104-01~CI-4-108-65-ET25_56R5604