Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R5604 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R5604.250 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 615 kg bei Reifenabrollumfang: 2016 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 2 8HX, 2 8HZ, 2 9HY, 2 9HZ, 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS4X3025 110 Nm HFX, 2 HFY, 2 HFZ, 2 KFU, 2 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm KFW, 2 KFX, 2 NFU, 2 NFZ, 2 RFK, 2 RFN, 2 RFR, 2 RHY, 2 WJY, 2 WJZ, 2*****, 3 8HZ, 3 9HV, 3 9HX, 3 9HY, 3 9HZ, 3 KFU, 3 KFW, 3 NFU, 3 RHY, K*****, W, W*****, C RA-000806-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET25_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 2 RFR e2*93/81*0172*.. 2 RFN e2*98/14*0239*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 99 bis 100 Peugeot 206 S16 185/55R15 A02) bis A10) (Limousine mit serienmäßig E63) verbreiterter Karosserie) 195/55R15 E05) Typen: ABE / EG-Genehmigung: 2 RFK e2*2001/116*0269*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 Peugeot 206 RC 195/55R15 A02) bis A10) Typen: ABE / EG-Genehmigung: 2 WJY e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*.. 2 HFZ e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*.. 2 HFY e2*93/81*0169*.. 2 KFX e2*93/81*0170*.. 2 NFZ e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*.. 2 WJZ e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*.. 2 RHY e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*.. 2 HFX e2*98/14*0212*.. 2 KFW e2*98/14*0237*.. 2 NFU e2*98/14*0238*.. 2 RFN e2*98/14*0239*.. 2 8HX e2*98/14*0250*.. 2 KFU e2*2001/116*0291*.. 2 9HZ e2*2001/116*0310*.. 2 8HZ e2*2001/116*0311*.. 2 9HY e2*2001/116*0343*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 100 206, 206CC 185/55R15 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Cabrio) E63) 195/55R15 E05) RA-000806-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET25_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: 2***** ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0374*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 55 Peugeot 206 + 185/55R15 A02) bis A10) 185/60R15 e2*2001/116*0374*07 855/780 4/108/65 Typ: 2***** ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0088*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 Peugeot 206 + LPG 185/55R15 A02) bis A10) 185/60R15 e11*2007/46*0088*04 855/780 4/108/65 Typ: 2***** ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 Peugeot 206+ 185/55R15 A02) bis A10) 185/60R15 e2*2007/46*0109*00 855/780 4/108/65 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3 KFW e2*98/14*0242*.. 3 NFU e2*98/14*0243*.., e2*2001/116*0243*.. 3 RHY e2*98/14*0245*.. 3 8HZ e2*98/14*0251*.. 3 9HZ e2*2001/116*0287*.. 3 KFU e2*2001/116*0288*.. 3 9HY e2*2001/116*0299*.. 3 9HX e2*2001/116*0301*.. 3 9HV e2*2001/116*0333*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 80 307 195/65R15 A02) bis A10)E04)E20) (Limousine, Kombi) 205/60R15 RA-000806-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET25_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): K***** e2*2001/116*0300*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 80 Peugeot 1007 175/60R15 A02) bis A10) EF0) 185/55R15 185/60R15 195/50R15 195/55R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): W e11*2001/116*0352*.. W***** e2*2001/116*0340*.. W e2*2007/46*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 88 Peugeot 207 185/65R15 A02) bis A10) EF0) 195/60R15 195/65R15 A01)G01) 205/60R15 215/55R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C e2*2007/46*0070*.. C e2*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 88 Peugeot 208 185/60R15 A02) bis A10) (3- und 5-türer) A93) EF0) 185/65R15 195/60R15 205/55R15 RA-000806-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET25_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C e2*2007/46*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 96 Peugeot 2008 195/65R15 A02) bis A10) 205/60R15 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000806-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET25_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). E63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 195/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 21.02.2017 RA-000806-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET25_56R5604.docx