Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-J0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 1/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R5604 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R5604.434 Radausführungskennz.: 56R5604.434 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 31 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 60,15 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 615 kg Reifenabrollumfang: 2020 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: DACIA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZPS4X3056 120 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZPS4X3056 110 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-J0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 2/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Dacia Dokker 185/65R15 A02) bis A10) BF1) EF0) 195/60R15 205/55R15 A01) K04) T88) 205/60R15 A01) G01) K04) 215/55R15 A01) K01) K04) T89) 225/50R15 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Dacia Dokker Stepway 185/65R15 A02) bis A10) BF1) EF0) 195/60R15 205/55R15 T88) 205/60R15 A01) G01) 215/55R15 225/50R15 A01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-J0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 3/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 96 Dacia Lodgy 185/60R15 A02) bis A10) BF2) EF0) 185/65R15 195/60R15 205/55R15 A01) K04) 205/60R15 A01) G2N) K04) 215/55R15 A01) K01) K04) 225/50R15 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Dacia Lodgy Stepway 185/60R15 A02) bis A10) BF2) 185/65R15 195/60R15 205/55R15 205/60R15 215/55R15 225/50R15 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-J0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 4/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. SR e2*2001/116*0323*.. SR e2*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 77 Dacia Logan, Logan MCV 185/65R15 A01) bis A10) (1. Generation) A93) K04) BF2) 195/55R15 A93) G9A) K04) 195/60R15 A93) K04) 205/55R15 A93) K04) T88) 205/60R15 K04) K31) 215/50R15 K01) K02) T88) 215/55R15 K01) K02) K31) 225/50R15 K01) K02) K31) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 74 Dacia Logan MCV 185/60R15 A02) bis A10) (2. Generation) BF1) 185/65R15 195/60R15 205/55R15 A01) K01) 205/60R15 A01) K01) 215/55R15 A01) K01) 225/50R15 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-J0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 5/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 74 Dacia Logan MCV 185/65R15 A02) bis A10) Stepway A93a) BF1) EF0) (2. Generation) 195/60R15 A93a) 195/65R15 G7E) 205/55R15 A93a) 205/60R15 215/55R15 225/50R15 225/55R15 G7E) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. SR e2*2001/116*0323*.. SR e2*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 77 Dacia Sandero I 175/65R15 A02) bis A10) N185) BF2) EF0) 185/60R15 185/65R15 195/60R15 A01) K03) K04) 205/55R15 A01) K03) K04) 215/50R15 A01) K01) K04) 215/55R15 A01) K01) K04) 225/50R15 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-J0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 6/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SR e2*2001/116*0323*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 74 Dacia Sandero II 185/60R15 A01) bis A10) (nicht für Ausführungen BF2) EF0) K04) Sandero Stepway) 185/65R15 195/60R15 205/55R15 K01) 205/60R15 K01) 215/55R15 K01) 225/50R15 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DBF e9*2018/858*11084*.. DBG e9*2018/858*11001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 19 Dacia Spring 165/60R15 A01) bis A10) A93a) BF1) K01) K04) S16) 175/60R15 185/55R15 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-J0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 7/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS4X3056 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS4X3056 Anzugsmoment: 110 Nm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-J0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 8/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/70R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K31) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der serienmäßigen Radhauskante zu kürzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-J0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 9/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S16) Fahrzeug hat keine Mittenzentrierung. Die Zentrierung erfolgt über die Radbolzen. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 27 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 30.01.2024