Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. : 27d
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R5604
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R5604.434
Radausführungskennz.: 56R5604.434
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 31 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 60,15 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 615 kg
Reifenabrollumfang: 2020 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZPS4X3056 110 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZPS4X3056 120 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. : 27d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Renault Captur 195/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit 15-Zoll BF1)
Serienreifen) 195/70R15
A01) G01)
205/60R15
205/65R15
A01) G01)
215/55R15
A01) G01)
215/60R15
A01) G01)
225/60R15
A01) G01) K86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
R e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88 Renault Clio, Clio 185/60R15 A02) bis A10)
Grandtour A93) BF1) E69) EF0)
(4. Generation)
185/65R15
195/60R15
A01) K03) K04)
205/55R15
A01) K01) K04)
215/55R15
A01) K01) K04) K28)
225/50R15
A01) K01) K02) K28)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. : 27d
Seite : 3 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RJA e2*2007/46*0676*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 103 Renault Clio 185/65R15 A02) bis A10)
A93a) A11) BF2)
195/60R15
A93a)
205/55R15
A93a)
205/60R15
215/55R15
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FW N196
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Renault Kangoo 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch, Ausführungen BF1) K04)
mit größtem 205/55R15
Serienreifen 185/70R14)
205/60R15
G6D)
215/55R15
225/55R15
G6D)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
W e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Renault Kangoo 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch, Ausführungen BF1) K04)
mit größtem 195/65R15
Serienreifen 195/65R15)
205/60R15
215/55R15
215/60R15
225/55R15
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Nr. : RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. : 27d
Seite : 4 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e2*2001/116*0319*..
P e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Renault Modus 165/65R15 A02) bis A10)
N175) T81) BF1)
175/60R15
N185) T81)
175/65R15
N185)
185/55R15
A01) K04)
185/60R15
A01) K04) K68)
195/55R15
A01) K03) K04) K68)
205/50R15
A01) K01) K04) K68)
205/55R15
A01) K01) K04) K68) K69)
215/50R15
A01) K01) K04) K68) K69)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 Renault Twingo 175/55R15 A02) bis A10)
A93) BF1)
195/45R15
195/50R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. : 27d
Seite : 5 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
N e2*2007/46*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75 Renault Twingo 175/55R15 A02) bis A10)
A93) N185) BF1)
185/55R15
A93)
195/45R15
A93) G6F)
195/50R15
A93)
205/50R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AH e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
31 bis 68 Renault Twingo, Twingo 185/55R15 A01) bis A10)
ZE A94a) BF1) K01)
(ohne
Serienverbreiterung) 195/50R15
A94a)
195/55R15
205/50R15
K04)
215/50R15
K04) K84)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
165/60R15 185/55R15 A01) bis A10)
K03) A94a) BF1) V00)
165/60R15 195/50R15 A01) bis A10)
K03) A94a) BF1) V00)
165/65R15 185/60R15 A01) bis A10)
K03) BF1)
165/65R15 195/55R15 A01) bis A10)
K03) BF1) V00)
175/60R15 195/55R15 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
185/55R15 205/50R15 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) V00)
195/55R15 215/50R15 A01) bis A10)
K01) K04) K84) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. : 27d
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AH e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 68 Renault Twingo 185/55R15 A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF1) K01)
185/60R15
G01) K88)
195/50R15
195/55R15
K88) K100)
205/50R15
K04) K88) K100)
215/50R15
K04) K88) K98) K99)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
165/60R15 185/55R15 A02) bis A10)
BF1) V00)
165/60R15 195/50R15 A02) bis A10)
BF1) V00)
165/65R15 185/60R15 A02) bis A10)
BF1)
165/65R15 195/55R15 A01) bis A10)
K100) BF1) V00)
175/60R15 195/55R15 A01) bis A10)
K03) K100) BF1) V00)
185/55R15 205/50R15 A01) bis A10)
K01) K04) K100) BF1) V00)
195/55R15 215/50R15 A01) bis A10)
K01) K88) K04) K98) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. : 27d
Seite : 7 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AH e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Renault Twingo GT 185/55R15 A01) bis A10)
BF1) EF0) K01)
185/60R15
K88)
195/55R15
K88) K100)
205/50R15
K04) K88) K100)
215/50R15
K04) K88) K98) K99)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
165/65R15 195/55R15 A01) bis A10)
K100) BF1) EF0) V00)
175/60R15 195/55R15 A01) bis A10)
K03) K100) BF1) EF0) V00)
185/55R15 205/50R15 A01) bis A10)
K01) K04) K100) BF1) EF0) V00)
195/55R15 215/50R15 A01) bis A10)
K01) K88) K04) K98) BF1) EF0) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AG e2*2007/46*0251*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 Renault Zoe 185/60R15 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs- BF1) EF0)
Nr. e2*2007/46*0251*15) 185/65R15
195/60R15
A01) K04)
205/55R15
A01) K03) K04)
215/55R15
A01) K01) K04)
225/50R15
A01) K01) K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. : 27d
Seite : 8 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. : 27d
Seite : 9 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS4X3056
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS4X3056
Anzugsmoment: 120 Nm
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. : 27d
Seite : 10 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb
der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in
diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.
K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
außen aufzuweiten.
K86) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers bis
Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
• die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.
K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. : 27d
Seite : 11 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
• die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
umgelegten bzw. aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen,
• die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein Flap
vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder sicher zu
befestigen),
• die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.
K99) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
zu kürzen.
K100) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
zu kürzen.
N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 27d mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 30.01.2024