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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. :                27e
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  56R5604
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         56R5604.434
Radausführungskennz.:                                  56R5604.434
Radgröße:                                                6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        31 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   60,15 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      615 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2020 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SMART

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZPS4X3056 120 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. :                27e
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
451                            e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne             hinten
41 bis 80       Smart ForTwo            165/60R15         185/55R15          A01) bis A10)
                (Baureihe C 453,                          A94a) K04)         BF1) V00)
                Fahrzeugausführungen 165/60R15            195/50R15          A01) bis A10)
                ohne Flap an                              A94a) K04)         BF1) GE1) V00)
                Hinterachse)            165/65R15         185/60R15          A01) bis A10)
                                                          K04)               BF1)
                                        165/65R15         195/55R15          A01) bis A10)
                                                          K04)               BF1) V00)
                                        175/60R15         195/55R15          A01) bis A10)
                                                          K04)               BF1) V00)
                                        185/55R15         205/50R15          A01) bis A10)
                                        K01)              K02)               BF1) V00)
                                        195/55R15         215/50R15          A01) bis A10)
                                        K01)              K02)               BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
451                             e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne            hinten
41 bis 80       Smart ForTwo             165/60R15        185/55R15          A02) bis A10)
                (Baureihe C 453,                          A94a)              BF1) V00)
                Fahrzeugausführungen 165/60R15            195/50R15          A02) bis A10)
                mit Flap an Hinterachse)                  A94a)              BF1) GE1) V00)
                                         165/65R15        185/60R15          A02) bis A10)
                                                                             BF1)
                                       165/65R15           195/55R15         A02) bis A10)
                                                                             BF1) V00)
                                       175/60R15           195/55R15         A02) bis A10)
                                                                             BF1) V00)
                                       185/55R15           205/50R15         A01) bis A10)
                                       K01)                K02)              BF1) V00)
                                       195/55R15           215/50R15         A01) bis A10)
                                       K01)                K02)              BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. :                27e
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
451                             e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
41 bis 80       Smart ForFour            185/55R15                               A01) bis A10)
                (Baureihe W 453,                                                 BF1) K01)
                Fahrzeugausführungen 195/50R15
                mit Flap an Hinterachse) GE1) K04)

                                         195/55R15
                                         K04) K88)

                                         205/50R15
                                         K04) K88)

                                         215/50R15
                                         K02) K88) K89)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         165/60R15            185/55R15          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) V00)
                                         165/60R15            195/50R15          A01) bis A10)
                                                              K04)               BF1) GE1) V00)
                                         165/65R15            185/60R15          A02) bis A10)
                                                                                 BF1)
                                         165/65R15            195/55R15          A01) bis A10)
                                                              K04)               BF1) V00)
                                         175/60R15            195/55R15          A01) bis A10)
                                         K03)                 K04)               BF1) V00)
                                         185/55R15            205/50R15          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               BF1) V00)
                                         195/55R15            215/50R15          A01) bis A10)
                                         K01) K88)            K02) K89)          BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. :                27e
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
451                           e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
41 bis 80       Smart ForFour          185/55R15                                A01) bis A10)
                (Baureihe W 453,       K04)                                     BF1) K01)
                Fahrzeugausführung
                ohne Flap an           195/50R15
                Hinterachse)           K04)

                                        195/55R15
                                        K04) K88)

                                        205/50R15
                                        K04) K88)

                                        215/50R15
                                        K02) K88) K89)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        165/60R15            185/55R15          A01) bis A10)
                                                             K04)               BF1) V00)
                                        165/60R15            195/50R15          A01) bis A10)
                                                             K04)               BF1) V00)
                                        165/65R15            185/60R15          A01) bis A10)
                                                             K04)               BF1)
                                        165/65R15            195/55R15          A01) bis A10)
                                                             K04)               BF1) V00)
                                        175/60R15            195/55R15          A01) bis A10)
                                        K03)                 K04)               BF1) V00)
                                        185/55R15            205/50R15          A01) bis A10)
                                        K01)                 K04)               BF1) V00)
                                        195/55R15            215/50R15          A01) bis A10)
                                        K01) K88)            K02) K89)          BF1) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. :                27e
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS4X3056
       Anzugsmoment: 120 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GE1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/40R17,
     205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. :                27e
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K44)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
       Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-J0-104
Anlage-Nr. :                27e
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


K88)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
       Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).




K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
       • die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm aufzuweiten,
       • die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
         Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein Flap
         vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder sicher zu
         befestigen),
       • die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 27e mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 30.01.2024