Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R5604
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R5604.35
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 33 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 1940 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford (D) bzw. Ford (UK)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JA8, JA8-LPG, JD3, JH1, JR8, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40521 110 Nm
JK8, RL2 M12x1,5
JHH, JU2, JU2-LPG, JN8, KAF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40521 135 Nm
M12x1,5
RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
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Nr. : RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. : 25
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Ford B-Max 185/60R15 A02) bis A10)
A93a)
185/65R15
195/55R15
A93a)
195/60R15
205/55R15
215/50R15
A01)K04)
215/55R15
A01)K04)K13)K22)
225/50R15
A01)K04)K13)K22)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103 Ford EcoSport 195/65R15 A02) bis A10)B24)
(Frontantrieb, bis Modelljahr E75)S04)
2017) 195/70R15
205/60R15
205/65R15
215/60R15
A01)K01)
225/55R15
A01)K01)
225/60R15
A01)K01)
RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
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Anlage-Nr. : 25
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3 e1*2001/116*0210*..
JH1 e1*98/14*0191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110 Ford Fiesta 185/55R15 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) N195) EF0)S01)
185/55R15 M+S
195/50R15
205/50R15
A01)K04)K28)K40)K41)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8-LPG e13*2007/46*1058*..
JA8 e9*2001/116*0069*..
JR8 e9*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103 Ford Fiesta, Fiesta LPG 175/65R15 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) G95) S01)
185/55R15
A01)A93)K03)K04)
195/50R15
A01)A93a)K03)K04)
195/55R15
A01)G9K)K03)K04)K67)
195/60R15
A01)G95)K03)K04)K67)K68)
205/50R15
A01)K01)K04)K67)K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH e9*2007/46*3142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 103 Ford Fiesta 195/60R15 A02) bis A10)
(außer Active) A01)K03)K04) E76)
RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
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Nr. : RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. : 25
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH e9*2007/46*3142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Ford Fiesta Active 195/60R15 A02) bis A10)
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH e9*2007/46*3142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Ford Fiesta ST 195/60R15 A02) bis A10)
205/55R15
A01)K01)K04)
215/50R15
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2 e1*98/14*0194*..
JU2-LPG e13*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Ford Fusion, Fusion LPG 185/60R15 A02) bis A10)
A01)K01)N195) S01)
195/50R15
A01)K01)N205)
195/55R15
A01)K01)N205)
195/60R15
A01)K01)K40)K42)N205)
205/50R15
A01)K01)K40)
205/55R15
A01)K01)K28)K40)K42)
RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
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Nr. : RA-000806-F0-104
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RL2 e9*2001/116*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 Ford Street KA 175/55R15 M+S A02) bis A10)
S01)
185/55R15 M+S
195/50R15 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KAF e13*2007/46*1637*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 70 Ford KA+ 165/60R15 A02) bis A10)
(5-Türig, außer Active) N175)
165/60R15 M+S
165/65R15
N175)
165/65R15 M+S
175/55R15
N185)
175/55R15 M+S
175/60R15
N185)
175/60R15 M+S
RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KAF e13*2007/46*1637*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 70 Ford Ka+ Active 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
185/60R15
A93a)
195/55R15
A93a)
205/50R15
A93a)
205/55R15
215/50R15
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2 e1*98/14*0194*..
JN8 e13*2007/46*1349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 74 Ford Transit Courier, 185/60R15 A02) bis A10)
Tourneo Courier A93)
185/65R15
195/55R15
A93a)
195/60R15
205/55R15
215/50R15
A01)K84)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgenden Bremsanlagen an Achse 1:
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø300x25 mm
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation bis Modelljahr 2017:
- Typ JK8 bis EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*17
E76) Nicht zulässig an Ausstattungsvariante Active.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G95) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16,
195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum
Schweller, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante
bis zu den Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das
Blechradhaus anzulegen.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante bis zu den Befestigungsscheibe) abzutrennen,
- die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
- des weiteren ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich gegenüber der
inneren Reifenschulter durch Erwärmung zur Mitte hin einzuformen.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante bis zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
- die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnitt¬kanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen
- der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden
N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 05.08.2019
RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604