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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    1 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   56R5604
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          56R5604.35
Radgröße:                                                 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                          615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1940 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford (D) bzw. Ford (UK)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
JA8, JA8-LPG, JD3, JH1, JR8, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40521 110 Nm
JK8, RL2                     M12x1,5
JHH, JU2, JU2-LPG, JN8, KAF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP40521 135 Nm
                             M12x1,5




RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    2 / 10                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                            e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103      Ford B-Max              185/60R15                               A02) bis A10)
                                        A93a)

                                            185/65R15

                                            195/55R15
                                            A93a)

                                            195/60R15

                                            205/55R15

                                            215/50R15
                                            A01)K04)

                                            215/55R15
                                            A01)K04)K13)K22)

                                            225/50R15
                                            A01)K04)K13)K22)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                                e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103      Ford EcoSport                 195/65R15                         A02) bis A10)B24)
                (Frontantrieb, bis Modelljahr                                   E75)S04)
                2017)                         195/70R15

                                            205/60R15

                                            205/65R15

                                            215/60R15
                                            A01)K01)

                                            225/55R15
                                            A01)K01)

                                            225/60R15
                                            A01)K01)




RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    3 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3                              e1*2001/116*0210*..
JH1                              e1*98/14*0191*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110      Ford Fiesta                185/55R15                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)           N195)                             EF0)S01)

                                           185/55R15 M+S

                                           195/50R15

                                           205/50R15
                                           A01)K04)K28)K40)K41)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8-LPG                           e13*2007/46*1058*..
JA8                               e9*2001/116*0069*..
JR8                               e9*2007/46*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103      Ford Fiesta, Fiesta LPG    175/65R15                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)           G95)                              S01)

                                           185/55R15
                                           A01)A93)K03)K04)

                                           195/50R15
                                           A01)A93a)K03)K04)

                                           195/55R15
                                           A01)G9K)K03)K04)K67)

                                           195/60R15
                                           A01)G95)K03)K04)K67)K68)

                                           205/50R15
                                           A01)K01)K04)K67)K68)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                            e9*2007/46*3142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 103      Ford Fiesta             195/60R15                            A02) bis A10)
                (außer Active)          A01)K03)K04)                         E76)




RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    4 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                               e9*2007/46*3142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Ford Fiesta Active         195/60R15                         A02) bis A10)
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                            e9*2007/46*3142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Ford Fiesta ST          195/60R15                            A02) bis A10)

                                           205/55R15
                                           A01)K01)K04)

                                           215/50R15
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2                              e1*98/14*0194*..
JU2-LPG                          e13*2007/46*1077*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74       Ford Fusion, Fusion LPG 185/60R15                            A02) bis A10)
                                           A01)K01)N195)                     S01)

                                           195/50R15
                                           A01)K01)N205)

                                           195/55R15
                                           A01)K01)N205)

                                           195/60R15
                                           A01)K01)K40)K42)N205)

                                           205/50R15
                                           A01)K01)K40)

                                           205/55R15
                                           A01)K01)K28)K40)K42)




RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               25
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RL2                            e9*2001/116*0047*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70              Ford Street KA          175/55R15 M+S                        A02) bis A10)
                                                                             S01)
                                           185/55R15 M+S

                                           195/50R15 M+S



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
KAF                               e13*2007/46*1637*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 70       Ford KA+                   165/60R15                         A02) bis A10)
                (5-Türig, außer Active)    N175)

                                           165/60R15 M+S

                                           165/65R15
                                           N175)

                                           165/65R15 M+S

                                           175/55R15
                                           N185)

                                           175/55R15 M+S

                                           175/60R15
                                           N185)

                                           175/60R15 M+S




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    6 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
KAF                             e13*2007/46*1637*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 70       Ford Ka+ Active          185/55R15                           A02) bis A10)
                                         A93)

                                           185/60R15
                                           A93a)

                                           195/55R15
                                           A93a)

                                           205/50R15
                                           A93a)

                                           205/55R15

                                           215/50R15
                                           A01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2                              e1*98/14*0194*..
JN8                              e13*2007/46*1349*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 74       Ford Transit Courier,      185/60R15                         A02) bis A10)
                Tourneo Courier            A93)

                                           185/65R15

                                           195/55R15
                                           A93a)

                                           195/60R15

                                           205/55R15

                                           215/50R15
                                           A01)K84)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    7 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    8 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgenden Bremsanlagen an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø300x25 mm

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation bis Modelljahr 2017:
     - Typ JK8 bis EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*17

E76) Nicht zulässig an Ausstattungsvariante Active.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G95) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16,
     195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    9 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum
     Schweller, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante
     bis zu den Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das
     Blechradhaus anzulegen.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
         Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante bis zu den Befestigungsscheibe) abzutrennen,
     - die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
         Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
     - des weiteren ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich gegenüber der
         inneren Reifenschulter durch Erwärmung zur Mitte hin einzuformen.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
         Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante bis zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
     - die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
         Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.

K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.




RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnitt¬kanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
         komplett umzulegen
     - der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
         auszuschneiden

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.08.2019




RA-000806-F0-104-25~FO-4-108-63_3-ET33_56R5604