Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R5604 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R5604.12 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1 geprüfte Radlast: 615 kg bei Reifenabrollumfang: 1949 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : FIAT (I) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment FA, 169, 175, 176,176C, 178, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40201 110 Nm 182, 185, 186, 188, 198, 312, M12x1,25, Schaftlänge 32 mm 225, 225L 183 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40216 110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 38 mm RA-000806-F0-104-23b~FI-4-98-58-ET35_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: 176 ABE / EG-Genehmigung: G488; e3*96/27*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 98 Fiat Punto, 195/45R15 A02) bis A10) Fiat Punto Cabrio S03) 195/50R15 G43) e3*96/27*0022*06 850/750 4/98/58 Typ: 176C ABE / EG-Genehmigung: G775 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 65 Fiat Punto S Cabrio, 195/45R15 A02) bis A10) Fiat Punto ELX Cabrio S03) 195/50R15 G43) G775NT06E 820/700(800) 4/114,3/67,1 Typ: 183 ABE / EG-Genehmigung: G954; e3*95/54*0005*.., e3*98/14*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Barchetta 185/55R15 A02) bis A10) D25) 195/55R15 205/50R15 A01)K34) e3*95/54*0005*07 850/700 4/98/58,1 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 175 G730 FA e3*92/53*0002*.. 175 e3*93/81*0001*.. 175 e3*95/54*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Fiat Coupe 1,8 16V 195/55R15 M+S A02) bis A10) 102 Fiat Coupe 2,0 16V D21)S03) 108 Fiat Coupe 2,0 20V 195/55R15 140 bis 142 Fiat Coupe 2,0 16V E05) turbo 113 Fiat Coupe 2,0 20V 205/50R15 205/55R15 215/50R15 e3*95/54*0008*05E 1030/800 RA-000806-F0-104-23b~FI-4-98-58-ET35_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: G983; e3*96/27*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 83 Fiat Bravo, 185/55R15 A02) bis A10) Fiat Brava S03) 195/50R15 205/50R15 A01)K15) 108 bis 113 Fiat Bravo, 195/55R15 A02) bis A10) Fiat Brava S03) 205/50R15 A01)K15) e3*96/27*0019*09E 970/920(1000) 4/98/58 Typ: 185 ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 83 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10) Fiat Marea Weekend A91) S03) 205/50R15 91; 108 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10) Fiat Marea Weekend A91) S03) 205/50R15 96; 110; 113 Fiat Marea, 195/60R15 A02) bis A10) Fiat Marea Weekend A91) S03) 205/55R15 A01)K15)K20) e3*93/81*0003*11E 1060/1060(1100) 4/98/58 Typ: 178 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0033*.., e3*98/14*0033*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 76 Fiat Palio Weekend 185/55R15 M+S A01) bis A10) S03)K15)K20) 195/50R15 e3*98/14*0033*14 950/950(1050) 4/98/58 Typ: 186 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/79*0042*.. , e3*98/14*0042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 bis 88 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10) S03) 195/60R15 e3*98/14*0042*09 1100/1050(1150) 4/98/58 RA-000806-F0-104-23b~FI-4-98-58-ET35_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: 186 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*D050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 76 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10) (Erdgasantrieb) S03) 195/60R15 e3*98/14*D050*01 1100/1050 4/98/58 Typ: 188 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0048*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 96 Fiat Punto 185/55R15 A02) bis A10) S03) e3*98/14*0048*08E 900/870(900) 4/98/58 Typ: 188 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0289*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 Fiat Punto Erdgas 185/55R15 A02) bis A10) S03) e3*2001/116*0289*00 750/750(0) 4/98/58 Typ: 169 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 57 Fiat Panda 175/55R15 A02) bis A10)E19a)S03) (nicht 4x4) 185/55R15 A01) K03)K04) K16)K82) 74 Fiat Panda 185/55R15 M+S A01) bis A10)E19a) (nicht 4x4) K03)K04) K16) K82) S03) e3*2001/116*0151*20 750/735(750) 4/98/58 Typ: 169 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0287*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 Fiat Panda Gas 175/55R15 A02) bis A10)S03) 185/55R15 A01)K03)K04)K16)K82) e3*2001/116*0287*04 730/660 4/98/58 RA-000806-F0-104-23b~FI-4-98-58-ET35_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2007/46*0064*.. 312 e3*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 70 Fiat Panda, Panda Van 165/60R15 A02) bis A10) (nicht zulässig an A93)G8C)N175) E19a)E47)S03) Ausführungen Panda Cross) 165/65R15 A93)G1N)N175) 175/55R15 A93)G3K)N185)T77) 175/60R15 A93a)G9X)N185) 185/55R15 195/45R15 A93a)G6F)T78) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. 312 e3*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 77 Fiat 500 175/55R15 A02) bis A10) (außer Serie nur 165/65R14 A93a)N185)T77) S03) oder nur 155/80R13) 175/55R15 M+S A93a)T77) 175/60R15 A93a)N185) 175/60R15 M+S A93a) 185/55R15 195/50R15 195/55R15 A01)G01) 205/50R15 RA-000806-F0-104-23b~FI-4-98-58-ET35_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 Fiat 500 155/65R15 A02) bis A10) (Serie nur 165/65R14 od. A93)G0A)M00)N165) S03) nur 155/80R13) 155/65R15 M+S A93)G0A)M00) 165/55R15 A93) 165/60R15 A93)G0A) 165/65R15 A01)A93a)G01) 175/55R15 A93a) 175/60R15 A01)A93a)G01) 185/55R15 A01)G01) 195/50R15 G0A) 195/55R15 A01)G01) 205/50R15 A01)G01) RA-000806-F0-104-23b~FI-4-98-58-ET35_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 225 e3*2001/116*0271*.. 225 e3*2007/46*0011*.. 225L N157 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 70 Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/60R15 A02) bis A10) A93) EF0)S03) 185/65R15 195/60R15 A01)K01)K04) 205/55R15 A01)K01)K04) 205/60R15 A01)K01)K04)K13)K22) 215/50R15 A01)K01)K02) 215/55R15 A01)K01)K02) 225/50R15 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 198 e3*2001/116*0248*.. 198 e3*2001/116*0288*.. 198 e3*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 121 Fiat Bravo, Bravo LPG 195/65R15 A02) bis A10) A93) EF0)S03) 205/60R15 A93) 215/55R15 215/60R15 225/55R15 RA-000806-F0-104-23b~FI-4-98-58-ET35_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. RA-000806-F0-104-23b~FI-4-98-58-ET35_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage der Sonderräder zu entfernen. D25) Die serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,5 mm) an Achse 2 müssen montiert bleiben. Sofern sie nicht vorhanden sind müssen diese nachgerüstet werden. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Fiat Panda Cross. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000806-F0-104-23b~FI-4-98-58-ET35_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 G3K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14, 165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/65R15, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G43) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 155/70R13 oder 165/65R13 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000806-F0-104-23b~FI-4-98-58-ET35_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im Bereich der Reifeninnenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Die hinteren Ecken des Kunststoffinnenradhauses sind abzuschrauben. Der vordere untere Teil des Kunststoffinnenradhauses ist ebenfalls abzuschrauben und bis auf Höhe des Blechinnenradhauses abzutrennen. K82) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des inneren Blechradhauses ans äußere Radhausblech einzuformen und zwar im Bereich von oberhalb Radmitte bis Höhe seitlicher Schutzleiste. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N165) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 165/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000806-F0-104-23b~FI-4-98-58-ET35_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T78) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 850 kg bei LI 78 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 425 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 23b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.08.2018 RA-000806-F0-104-23b~FI-4-98-58-ET35_56R5604