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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. :               24
Seite :                    1/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     56R5604
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            56R5604.12
Radgröße:                                                   6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        98 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø68 Ø58.5
geprüfte Radlast:                                            615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1949 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Wolga-Autowerk Togliatti/VAZ Togliatti/GUS

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
219, 2110                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40280 110 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 38 mm




RA-000806-D0-104-24~LD-4-98-58_5-ET35_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. :               24
Seite :                    2/4                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ:                         2110
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0176*.., e2*98/14*0176*.., e2*2001/116*0176*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 67    Lada 110                 185/55R15                                  A01) bis A10)
                                                                                  K15) S03)

e2*92001/1160176*16E   780/780                                                      4/98/58,5



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
219                                      e2*2007/46*0395*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 72              Lada Granta                175/60R15                         A02) bis A10)
                       (Stufenheck, Fließheck)    A93a)GA3)                         S03)

                                                  185/55R15

                                                  195/50R15




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
219                                    e2*2007/46*0395*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 72              Lada Kalina              175/60R15                           A02) bis A10)
                       (Schrägheck, Kombi)      A93a)                               S03)

                                                  185/55R15

                                                  195/50R15




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
219                                    e2*2007/46*0395*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 72              Lada Kalina Cross        195/55R15                           A02) bis A10)
                                                                                    S03)
                                                  205/50R15




RA-000806-D0-104-24~LD-4-98-58_5-ET35_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. :               24
Seite :                    3/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. :               24
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GA3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

Die Anlage Nr. 24 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.06.2017




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