Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 1 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R5604 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R5604.03 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6 geprüfte Radlast: 615 kg bei Reifenabrollumfang: 2016 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Adam Opel AG., 65423 Rüsselsheim RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 2 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment Ascona-C, Ascona-C-CC, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40356 110 Nm Calibra-A, Combo-C, Combo- M12x1,5, Schaftlänge 28 mm C/V, Combo-C-CNG, Combo-C- VAN, Combo-C-VAN-CNG, Corsa-C, GMIB, GMIC, J96, J96/KOMBI, Kadett-D, Kadett-E, Kadett-E-Cabrio, Kadett-E- Caravan, Kadett-E-CC, Opel Astra-F, Opel Astra-F-Cabrio, Opel Astra-F-Caravan, Opel Astra-F-CC, Opel Corsa-B, S93, S93Coupe, S-D, S-D/V, S- D/Van, T92, T92/Conv, T92/Kombi, T98, T98/CNG, T98/Kombi, T98/NB, T98C, Vectra-A, Vectra-A-CC, Vectra- A-X, X01/Z12XE MT, X01Monocab, X-C/Roadster D-A Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40307 110 Nm M12x1,5 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 3 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 85 Opel Adam 175/65R15 A02) bis A10) A93)N185) EF0) 175/65R15 M+S A93)W185) 185/60R15 A93)N195) 185/60R15 M+S A93) 185/65R15 A93a)N195) 185/65R15 M+S A93a) 195/60R15 A93a) 205/55R15 A93) 215/55R15 225/50R15 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 4 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 85 Opel Adam Rocks 175/65R15 A02) bis A10) A93)N185) EF0) 175/65R15 M+S A93)W185) 175/70R15 A93a)GAB)N185) 175/70R15 M+S A93a)GAB)W185) 185/60R15 A93)N195) 185/60R15 M+S A93) 185/65R15 A93a)N195) 185/65R15 M+S A93a) 195/60R15 A93a) 205/55R15 A93) 205/60R15 GAB) 215/55R15 225/50R15 225/55R15 A01)G5L)K19)K87) RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 5 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: Ascona-C ABE / EG-Genehmigung: C265; C265/1; C265/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 95 Opel Ascona 195/50R15 A01) bis A10) F21) 205/50R15 K14) 835/740 4/100/56,5 Typ: Ascona-C-CC ABE / EG-Genehmigung: C266; C266/1; C266/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 95 Opel Ascona-CC 195/50R15 A01) bis A10) F21) 205/50R15 K14) 825/740 4/100/56,5 Typ: Opel Astra-F-Caravan ABE / EG-Genehmigung: F854 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Opel Astra Caravan 195/50R15 A02) bis A10)E42) E43) 195/55R15 E43) 205/50R15 A01)K03a)K15) F854/NT15E 900/860 4/100/56,5 Typ: Opel Astra-F-CC ABE / EG-Genehmigung: F857 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Opel Astra 195/50R15 A02) bis A10)E42) E43) 195/55R15 E43) 205/50R15 A01)K03a)K15) F857/NT14E 900/765 4/100/56,6 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 6 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: Opel Astra-F ABE / EG-Genehmigung: G065 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 100 Opel Astra 195/50R15 A02) bis A10) 195/55R15 205/50R15 A01)K03a)K15) G065/NT11 900/765 4/100/56,5 Typ: Opel Astra-F-Cabrio ABE / EG-Genehmigung: G372 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 85 Opel Astra Cabrio GL 195/50R15 A02) bis A10) 195/55R15 205/50R15 A01)K03a)K15) G372/NT08E 850/800 4/100/56,5 Typ: T92/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0075*.., e1*98/14*0075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 100 Opel Astra-F-Caravan 195/50R15 A01) bis A10) E42)K15) 195/55R15 205/50R15 K03) e1*98/14*0075*04 900/845 (925) 4/100/56,5 Typ: T92 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 100 Opel Astra-F, 195/50R15 A01) bis A10) Astra-F-CC K15) (Stufenheck, Schrägheck) 195/55R15 205/50R15 K03) e1*98/14*0074*04 900/800 (900) 4/100/56,6 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 7 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: T92/Conv ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Opel Astra-F-Cabrio 195/50R15 A01) bis A10) K15) 195/55R15 205/50R15 K03) e1*96/79*0076*00 865/800 4/100/56,5 Typ: T98 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.., e1*98/14*0086*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Opel Astra-G 185/65R15 A02) bis A10) (Schrägheck 3-, 5-türig) E05) E20) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 A01)K15) e1*98/14*0086*21E 1015/820(895) 4/100/56,5 Typ: T98/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Opel Astra-G-Caravan 185/65R15 A02) bis A10) (Kombi) E05) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 e1*98/14*0087*20E 1005/885(960) 4/100/56,5 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 8 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: T98/NB ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.., e1*98/14*0101*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Opel Astra-G 185/65R15 A02) bis A10) (Stufenheck 4-türig) E05) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 A01)K15) e1*98/14*0101*17 1015/820(895) 4/100/56,5 Typ: T98C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 92 Opel Astra-G-Coupe, 185/65R15 M+S A02) bis A10) Astra-G-Cabrio 195/55R15 195/60R15 205/55R15 215/50R15 A01)K43) e1*98/14*0132*15 915/845 (805) 4/100/56,5 Typ: T98/CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0216*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 71 Opel Astra-G-Caravan CNG 185/65R15 M+S A02) bis A10) 195/55R15 195/60R15 205/55R15 215/50R15 A01)K43) e1*2001/116*0216*03 885/1000 (1050) 4/100/56,5 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 9 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: Calibra-A ABE / EG-Genehmigung: F406 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Opel Calibra 195/55R15 A01) bis A10)E04) K03a) 195/60R15 205/55R15 215/50R15 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) K03a)K14) F406/NT15 915/830 4/100/56,6 Typ: Corsa-C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 92 Opel Corsa C 185/55R15 A01) bis A10) E20)K54)K55) 195/50R15 e1*98/14*0148*12E 900/760(805) 4/100/56,5 Typ: X01/Z12XE MT ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0215*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 59 Opel Corsa C Dual Fuel 185/55R15 A01) bis A10) E20)K54)K55) 195/50R15 e11*2001/116*0215*02 770/705 (750) 4/100/56,5 Typ: Combo-C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0179*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 66 Opel Combo-C 185/60R15 A01) bis A10) K54)K55) 185/55R15C M+S 195/55R15 205/50R15 e1*98/14*0179*21 min800/960(960)max910/1110(1110) 4/100/56,5 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 10 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: Combo-C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Opel Combo-C 185/60R15 A01) bis A10) K54)K55) 185/55R15C M+S 195/55R15 205/50R15 e1*2001/116*0291*02 910/1110(1110) 4/100/56,5 Typ: Combo-C-CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 71 Opel Combo-C CNG 185/60R15 A01) bis A10) K54)K55) 185/55R15C M+S 195/55R15 205/50R15 e1*2001/116*0327*06 835/1110(1110) 4/100/56,5 Typ: Combo-C-CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0293*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Opel Combo-C CNG 185/60R15 A01) bis A10) K54)K55) 185/55R15C M+S 195/55R15 205/50R15 e1*2001/116*0293*01 835/1110(1110) 4/100/56,5 Typ: Combo-C-VAN ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0129*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Opel Combo-C Van 185/60R15 A01) bis A10) K54)K55) 185/55R15C M+S 195/55R15 205/50R15 e1*2001/116*0129*04 910/1110(1110) 4/100/56,5 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 11 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: Combo-C-VAN-CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0131*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Opel Combo-C Van CNG 185/60R15 A01) bis A10) K54)K55) 185/55R15C M+S 195/55R15 205/50R15 e1*2001/116*0131*02 835/1110(1110) 4/100/56,5 Typ: Combo-C/V ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0299*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 Opel Combo-C Van 185/60R15 A01) bis A10) K54)K55) 185/55R15C M+S 195/55R15 205/50R15 e4*2001/116*0299*00 910/1110(1110) 4/100/56,5 Typ: Opel Corsa-B ABE / EG-Genehmigung: G290 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 80 Opel Corsa, 175/50R15 A01) bis A10) Corsa GSi T75) K03a)K04a) K31) 195/45R15 G290/NT08 775/680 4/100/56,5 Typ: S93 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0053*.., e1*98/14*0053*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 78 Opel Corsa, 175/50R15 A01) bis A10) Corsa GSi T75) K03)K04) K31) 195/45R15 e1*96/27*0053*10E 840/700(745) 4/100/56,5 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 12 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. S-D/Van e1*2007/46*0505*.. GMIB e50*2001/116*0001*.. S-D/V e50*2007/46*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 74 Opel Corsa D, Corsa D Van 175/65R15 A02) bis A10) , Corsa D LPG A93)N185) (4-Loch) 175/65R15 M+S A93)W185) 175/70R15 A93)N185) 175/70R15 M+S A93)W185) 185/60R15 A93)N195) 185/60R15 M+S A93) 185/65R15 A93)N195) 185/65R15 M+S A93) 195/60R15 A93) 205/55R15 A93) 205/60R15 215/55R15 225/50R15 225/55R15 G5L) RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 13 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 85 Opel Corsa E 175/65R15 A02) bis A10) A93a)N185) EF0) 175/65R15 M+S A93a) 175/70R15 N185) 175/70R15 M+S 185/60R15 A93a) 185/65R15 195/55R15 A93a)GBD) 195/60R15 205/55R15 205/60R15 215/50R15 A01)K04) 215/55R15 A01)K04) 225/50R15 A01)K04) 225/55R15 A01)G5L)K04)K13)K22)K25)K91) Typ: Kadett-D ABE / EG-Genehmigung: B300; B300/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 29 bis 85 Opel Kadett-D 195/50R15 A01) bis A10) K03a)K04a)K11)K14) 205/50R15 4/100/56,6 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 14 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: Kadett-E-CC ABE / EG-Genehmigung: D559; D559/1; D559/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 115 Opel Kadett-E, 185/55R15 A02) bis A10) Kadett-E-Diesel, Kadett-GSI 195/45R15 A01)E45)G01)K14) 195/50R15 A01)K12)K39) Typ: Kadett-E-Caravan ABE / EG-Genehmigung: D560; D560/1; D560/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Opel Kadett- E-Caravan 185/55R15 A02) bis A10) 195/45R15 A01)E45)G01)K14) 195/50R15 A01)K12)K39) 4/100/56,5 Typ: Kadett-E ABE / EG-Genehmigung: E023; E023/1; E023/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 Opel Kadett-E-Diesel 185/55R15 A02) bis A10) 40 bis 85 Opel Kadett-E 195/45R15 A01)E45)G01)K14) 195/50R15 85 bis 95 Opel Kadett-Sprint A01)K12)K39) Irmscher-Paket 4/100/56,5 Typ: Kadett-E-Cabrio ABE / EG-Genehmigung: E388; E388/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Opel Kadett-E-Cabrio, 185/55R15 A02) bis A10) Kadett-E-Cabrio-GSI 195/45R15 A01)E45)G01)K14) 195/50R15 A01)K12)K39) 4/100/56,6 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 15 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): D-A e4*2007/46*0957*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 55 Opel Karl 165/55R15 A02) bis A10) A93) 165/60R15 A93a) 175/55R15 A01)A93a)K03) 175/60R15 A01)K03) 185/55R15 A01)K01)K04) 195/50R15 A01)K01)K02) 205/50R15 A01)K01)K02)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): D-A e4*2007/46*0957*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 55 Opel Karl Rocks 185/50R15 A02) bis A10) 185/55R15 195/50R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X01MONOCAB e1*2001/116*0215*.. GMIC e50*2001/116*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 92 Opel Meriva 185/60R15 A02) bis A10) A93) 195/55R15 A01)K04) 205/50R15 A01)K04) RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 16 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: S93Coupe ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0014*.., e1*95/54*0014*.., e1*98/14*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 78 Opel Tigra-A, 185/55R15 A02) bis A10) Vauxhall Tigra-A 185/55R15 M+S 195/45R15 A01)G01) 195/50R15 A01)K37) e1*98/14*0014*11E 805/650 4/100/56,5 Typ: X-C/Roadster ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0227*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 92 Opel Tigra 185/55R15 A02) bis A10) A93) 185/60R15 e11*2001/116*0227*08 895/680(0) 4/100/56,5 Typ: Vectra-A ABE / EG-Genehmigung: E947 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 95 Opel Vectra 195/50R15 A02) bis A10) G13) 195/55R15 A01)K03a) 205/50R15 A01)K03a)K14) 205/55R15 A01)K03)K14) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) K03a)K16) 4/100/56,6 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 17 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: Vectra-A ABE / EG-Genehmigung: E947; E947/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 100 Opel Vectra 195/50R15 A01) bis A10) G13) K03) 195/55R15 205/50R15 K14) 205/55R15 K14) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) K03a)K16) 4/100/56,6 Typ: Vectra-A-CC ABE / EG-Genehmigung: E948; E948/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 95 Opel Vectra 195/50R15 A01) bis A10) G13) K03a) 195/55R15 205/50R15 K14) 205/55R15 K14) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) K03a)K16) E948/1/NT10 945/840 4/100/56,6 Typ: Vectra-A-X ABE / EG-Genehmigung: E951; E951/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 110 Opel Vectra 4 x 4, 195/60R15 A01) bis A10) Vectra 2000 4 x 4, K03a) Vectra 2000 205/55R15 K14) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) K03a)K16) E951/1/NT06E 920/915 4/100/56,5 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 18 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: J96 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.., e1*95/54*0030*.., e1*98/14*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Opel Vectra-B, 195/55R15 A02) bis A10) Opel Vectra-B-CC 195/60R15 G09) 195/65R15 G10) 205/55R15 205/60R15 G10) 215/50R15 A01)K15)K18) e1*98/14*0030*17 1020/945(1000) 4/100/56,5 Typ: J96/KOMBI ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.., e1*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Opel Vectra-B-Caravan 195/55R15 A02) bis A10) 195/60R15 195/65R15 G10) 205/55R15 205/60R15 G10) 215/50R15 A01)K15)K18) e1*98/14*0044*13 1020/1000(1050) -4-Loch 4/100/56,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 19 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 20 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E43) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 155R13 ausgerüstet sind , oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. F21) Der Einbau von Stabilisatoren an Achse 1 und 2 ist erforderlich. Für Fahrzeugausführungen mit ABE-Nr. C265 sind, sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, verlängerte (verstärkte) Achsausleger an Achse 2 einzubauen. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 195/55R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 21 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 G10) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R14 und/oder 185/70R14 ausgerüstet sind oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G13) Bei Fahrzeugen mit Geschwindigkeitsmesser (-Wegdrehzahl=1068 oder 8405) bei denen nicht die Reifengröße 175/70R14 oder 195/60R14 serienmäßig eingetragen sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15, 215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GBD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/70R14, 185/70R14 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 22 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 23 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination an Achse 2 sicherzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Kunststoffverbreiterungsschale ist abzuschrauben und an den mittleren drei Befestigungsstellen mit 3 mm Unterlegscheiben zu unterlegen. Die betreffenden Kunststoffmuttern sind auf eine Resthöhe von 3 mm und die herausragenden Schraubenspitzen so zu kürzen, dass sie nicht herausragen. - Die Radhausblechkante ist ab dem Stoßfänger auf ca. 350 mm Länge um ca. 5 mm nach außen zu formen. (Kontrollmöglichkeit: Tangente an der Reifenflanke zeigt gerade noch innen an der verformten Blechkante vorbei.) - Des weiteren ist das Radhausblech oberhalb der verformten Blechkante um ca. 3..5 mm nach außen zu treiben (Bereich: ca. 200 mm lang und ca. 35 mm hoch, beginnend etwa 40 mm oberhalb der Radausschnittkante). K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich oberhalb des seitlichen Kunststoffschwellers umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffschwellers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen. K39) An Achse 1 ist durch Nacharbeit im Stoßstangenbereich für ausreichende Freigängigkeit zu sorgen. (Kontrolle der ausreichenden Freigängigkeit durch Kreisfahrt möglich.) K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen. K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten, - im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen. RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-F0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 24 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten, - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite - gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 774 kg bei LI 75 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 387 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 24 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.08.2019 RA-000806-F0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET38_56R5604