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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    56R5604
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R5604.03
Radausführungskennz.:                                    56R5604.03
Radgröße:                                                  6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: *)                                        615 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2016 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40356            110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                      ZP40307            110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Adam              175/65R15                         A02) bis A10)
                                       A93) N185)                        BF1) EF0)

                                       175/65R15 M+S
                                       A93) W185)

                                       185/60R15
                                       A93) N195)

                                       185/60R15 M+S
                                       A93)

                                       185/65R15
                                       A93a) N195)

                                       185/65R15 M+S
                                       A93a)

                                       195/60R15
                                       A93a)

                                       205/55R15
                                       A93)

                                       215/55R15

                                       225/50R15
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Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Adam Rocks        175/65R15                         A02) bis A10)
                                       A93) N185)                        BF1) EF0)

                                       175/65R15 M+S
                                       A93) W185)

                                       175/70R15
                                       A93a) GAB) N185)

                                       175/70R15 M+S
                                       A93a) GAB) W185)

                                       185/60R15
                                       A93) N195)

                                       185/60R15 M+S
                                       A93)

                                       185/65R15
                                       A93a) N195)

                                       185/65R15 M+S
                                       A93a)

                                       195/60R15
                                       A93a)

                                       205/55R15
                                       A93)

                                       205/60R15
                                       GAB)

                                       215/55R15

                                       225/50R15

                                       225/55R15
                                       A01) G5L) K19) K87)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB                           e50*2001/116*0001*..
S-D                            e1*2001/116*0379*..
S-D/V                          e50*2007/46*0055*..
S-D/VAN                        e1*2007/46*0505*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74       Opel Corsa D, Corsa D 175/65R15                           A02) bis A10)
                Van , Corsa D LPG       A93) N185)                        BF1)
                (4-Loch)
                                        175/65R15 M+S
                                        A93) W185)

                                        175/70R15
                                        A93) N185)

                                        175/70R15 M+S
                                        A93) W185)

                                        185/60R15
                                        A93) N195)

                                        185/60R15 M+S
                                        A93)

                                        185/65R15
                                        A93) N195)

                                        185/65R15 M+S
                                        A93)

                                        195/60R15
                                        A93)

                                        205/55R15
                                        A93)

                                        205/60R15

                                        215/55R15

                                        225/50R15

                                        225/55R15
                                        G5L)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Corsa E           175/65R15                             A02) bis A10)
                                       A93a) N185)                           BF1) EF0)

                                        175/65R15 M+S
                                        A93a)

                                        175/70R15
                                        N185)

                                        175/70R15 M+S

                                        185/60R15
                                        A93a)

                                        185/65R15

                                        195/55R15
                                        A93a) GBD)

                                        195/60R15

                                        205/55R15

                                        205/60R15

                                        215/50R15
                                        A01) K04)

                                        215/55R15
                                        A01) K04)

                                        225/50R15
                                        A01) K04)

                                        225/55R15
                                        A01) G5L) K04) K13) K22) K25) K91)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D-A                            e4*2007/46*0957*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55       Opel Karl               165/60R15                            A02) bis A10)
                (nur Serienradgröße                                          BF2) E69)
                14-Zoll)                185/55R15
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
D-A                             e4*2007/46*0957*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55       Opel Karl                165/55R15                         A02) bis A10)
                (bis Serienradgröße 16- A93)                               BF2) E70)
                Zoll)
                                         165/60R15
                                         A93a)

                                        175/55R15
                                        A01) A93a) K03)

                                        175/60R15
                                        A01) K03)

                                        185/55R15
                                        A01) K01) K04)

                                        195/50R15
                                        A01) K01) K02)

                                        205/50R15
                                        A01) K01) K02) K28)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D-A                            e4*2007/46*0957*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55       Opel Karl Rocks         185/50R15                          A02) bis A10)
                                                                           BF2)
                                        185/55R15

                                        195/50R15


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIC                        e50*2001/116*0002*..
X01MONOCAB                  e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92     Opel Meriva            185/60R15                             A02) bis A10)
                                     A93)                                  BF1)

                                        195/55R15
                                        A01) K04)

                                        205/50R15
                                        A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40356
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40307
       Anzugsmoment: 110 Nm

E69)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • - EG-Genehm.-Nr e4*2007/46*0957*02 bis 09 und dem Buchstaben "A" an Position 12 des
         Versionsschlüssel oder
       • - ab EG-Genehm.-Nr e4*2007/46*0957*10 und dem Buchstaben "A" an Position 9 des
         Versionsschlüssel

E70)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • - EG-Genehm.-Nr e4*2007/46*0957*02 bis 09 und dem Buchstaben "B" an Position 12 des
         Versionsschlüssel oder
       • - ab EG-Genehm.-Nr e4*2007/46*0957*10 und dem Buchstaben "B" an Position 9 des
         Versionsschlüssel

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GAB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15, 215/45R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GBD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/70R14, 185/70R14
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten
       Radhauskante zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
       • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
         ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der verbleibende
         Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


K91)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
          bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
          gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
          Radhauskante zu kürzen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 4b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 28.05.2021