Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    1/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  56R5604
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         56R5604.03
Radgröße:                                                6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                         615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2016 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Smart

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
451                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40364 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000806-F0-104-06d~MC-4-100-60-ET38_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    2/7                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
451                              e1*2001/116*0413*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne                hinten
41 bis 80       Smart ForTwo              165/60R15            185/55R15          A02) bis A10)
                (Baureihe C 453,                               A94)               V00)
                Fahrzeugausführungen
                ohne Flap an Hinterachse) 165/60R15            195/50R15          A02) bis A10)
                                                               A94)               GE1)V00)

                                           165/65R15            185/60R15         A02) bis A10)
                                                                A94)              V00)

                                           165/65R15            195/55R15         A02) bis A10)
                                                                A94)              V00)

                                           175/60R15            195/55R15         A02) bis A10)
                                                                A94)              V00)

                                           185/55R15            205/50R15         A01) bis A10)
                                                                A94a)K04)         V00)

                                           195/55R15            215/50R15         A01) bis A10)
                                                                K02)              V00)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
451                              e1*2001/116*0413*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne                hinten
41 bis 80       Smart ForTwo              165/60R15            185/55R15          A02) bis A10)
                (Baureihe C 453,                               A94)               V00)
                Fahrzeugausführungen mit
                Flap an Hinterachse)      165/60R15            195/50R15          A02) bis A10)
                                                               A94)               V00)

                                           165/65R15            185/60R15         A02) bis A10)
                                                                A94)              V00)

                                           165/65R15            195/55R15         A02) bis A10)
                                                                A94)              V00)

                                           175/60R15            195/55R15         A02) bis A10)
                                                                A94)              V00)

                                           185/55R15            205/50R15         A02) bis A10)
                                                                A94a)             V00)

                                           195/55R15            215/50R15         A01) bis A10)
                                                                K02)              V00)




RA-000806-F0-104-06d~MC-4-100-60-ET38_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    3/7                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
451                              e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
41 bis 80       Smart ForFour             185/55R15                               A02) bis A10)
                (Baureihe W 453,          A94)
                Fahrzeugausführung ohne
                Flap an Hinterachse)      195/50R15
                                          A01)A94)K03)K04)

                                          195/55R15
                                          A01)A94a)K03)K04)

                                          205/50R15
                                          A01)A94a)K01)K04)

                                          215/50R15
                                          A01)K01)K04)K88)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          165/60R15            185/55R15          A02) bis A10)
                                                               A94)               V00)

                                          165/60R15            195/50R15          A01) bis A10)
                                                               A94)K04)           V00)

                                          165/65R15            185/60R15          A02) bis A10)
                                                               A94a)              V00)

                                          165/65R15            195/55R15          A01) bis A10)
                                                               A94a)K04)          V00)

                                          175/60R15            195/55R15          A01) bis A10)
                                                               A94a)K04)          V00)

                                          185/55R15            205/50R15          A01) bis A10)
                                                               A94a)K04)          V00)

                                          195/55R15            215/50R15          A01) bis A10)
                                          K03)                 K04)               V00)




RA-000806-F0-104-06d~MC-4-100-60-ET38_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    4/7                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
451                              e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
41 bis 80       Smart ForFour             185/55R15                               A02) bis A10)
                (Baureihe W 453,          A94)
                Fahrzeugausführungen mit
                Flap an Hinterachse)      195/50R15
                                          A01)A94)GE1)K03)

                                          195/55R15
                                          A01)A94a)K03)

                                          205/50R15
                                          A01)A94a)K01)

                                          215/50R15
                                          A01)K01)K04)K88)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          165/60R15            185/55R15          A02) bis A10)
                                                               A94)               V00)

                                          165/60R15            195/50R15          A02) bis A10)
                                                               A94)               GE1)V00)

                                          165/65R15            185/60R15          A02) bis A10)
                                                               A94a)              V00)

                                          165/65R15            195/55R15          A02) bis A10)
                                                               A94a)              V00)

                                          175/60R15            195/55R15          A02) bis A10)
                                                               A94a)              V00)

                                          185/55R15            205/50R15          A02) bis A10)
                                                               A94a)              V00)

                                          195/55R15            215/50R15          A01) bis A10)
                                          K03)                 K04)               V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000806-F0-104-06d~MC-4-100-60-ET38_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    5/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


RA-000806-F0-104-06d~MC-4-100-60-ET38_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GE1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/40R17,
     205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000806-F0-104-06d~MC-4-100-60-ET38_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
     Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).




V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 6d mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.08.2018




RA-000806-F0-104-06d~MC-4-100-60-ET38_56R5604