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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                2i
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    56R5604
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R5604.03
Radausführungskennz.:                                    56R5604.03
Radgröße:                                                  6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                        615 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2016 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP40378            110 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40335            110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                2i
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GF                               e11*2007/46*0054*..
GF                               e6*2001/116*0123*..
GF                               e6*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50              Suzuki Alto, Alto LPG     165/50R15                         A01) bis A10)
                                                                            BF1) K01) K04) K45)
                                         165/55R15

                                         175/45R15

                                         175/50R15

                                         185/45R15


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EW                            e6*2007/46*0177*..
FW                            e6*2007/46*0176*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 82       Suzuki Baleno          175/60R15                            A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         175/65R15

                                         185/60R15

                                         195/55R15
                                         A01) K03) K04)

                                         195/60R15
                                         A01) K03) K04) K13) K25)

                                         205/55R15
                                         A01) K01) K04) K13)

                                         215/50R15
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LF                             e6*2007/46*0119*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50              Suzuki Celerio          165/55R15                           A01) bis A10)
                                                                            BF1) K01)
                                         175/50R15
                                         K04)

                                         175/55R15
                                         K04) K13)

                                         195/45R15
                                         K04)
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Nr. :                       RA-000806-H0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MH                              e4*2001/116*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Suzuki Ignis             185/55R15                         A02) bis A10)
                (Nur Frontantrieb)                                         BF2) E19a)
                                         185/60R15

                                        195/50R15
                                        A01) K03)

                                        195/55R15
                                        A01) K03)

                                        205/50R15
                                        A01) K01) K04) K37)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MF                              e4*2007/46*1162*..
PF                              e4*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 66       Suzuki Ignis             175/60R15                         A02) bis A10)
                (Nur Frontantrieb)                                         BF1) E19a)
                                         175/65R15
                                         A93a)

                                        185/60R15
                                        A01) K04)

                                        185/65R15
                                        A01) GKA) K04)

                                        195/55R15
                                        A01) K04)

                                        195/60R15
                                        A01) K04)
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EX                             e4*2001/116*0130*..
EX                             e4*2007/46*0283*..
EX-2                           e50*2007/46*0004*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69       Suzuki Splash, Splash 165/65R15                           A02) bis A10)
                LPG                                                       BF2)
                                        175/55R15
                                        T77)

                                        175/60R15

                                        175/65R15

                                        185/55R15
                                        A01) K03) K04) K28)

                                        185/60R15
                                        A01) K03) K04) K28)

                                        195/50R15
                                        A01) K01) K04) K28)

                                        195/55R15
                                        A01) K01) K04) K28)

                                        205/50R15
                                        A01) K01) K02) K28)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ                            e4*2007/46*0198*..
FZ                            e4*2007/46*0294*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 69       Suzuki Swift           175/60R15                         A02) bis A10)
                                       A93)                              BF1)

                                       175/65R15
                                       A93a)

                                       185/60R15
                                       A93a)

                                       195/55R15
                                       A01) A93a) K01)

                                       195/60R15
                                       A01) K01) K16) K23)

                                       205/50R15
                                       A01) A93a) K01) K04) K16) K23)

                                       205/55R15
                                       A01) K01) K04) K16) K23)

                                       215/50R15
                                       A01) K01) K04) K16) K23)

                                       225/50R15
                                       A01) K01) K04) K16) K23) K28)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                2i
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ                            e4*2007/46*0155*..
NZ                            e4*2007/46*0293*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69       Suzuki Swift           175/60R15                           A02) bis A10)
                                       A93)                                BF2)

                                        175/65R15
                                        A93a)

                                        185/60R15
                                        A93a)

                                        195/55R15
                                        A01) A93a) K01)

                                        195/60R15
                                        A01) K01) K16) K23)

                                        205/50R15
                                        A01) A93a) K01) K04) K16) K23)

                                        205/55R15
                                        A01) K01) K04) K16) K23)

                                        215/50R15
                                        A01) K01) K04) K16) K23)

                                        225/50R15
                                        A01) K01) K04) K16) K23) K28)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ                              e4*2001/116*0102*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki     165/65R15                         A02) bis A10)
                Swift LPG                A93)                              BF1)

                                        185/55R15
                                        A93)

                                        185/60R15
                                        A01) A93) K38)

                                        195/50R15
                                        A01) A93) K04) K38)

                                        195/55R15
                                        A01) A93) K04) K38)

                                        205/50R15
                                        A01) K04) K38)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                2i
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ                              e11*2007/46*0051*..
MZ                              e4*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki     165/65R15                         A02) bis A10)
                Swift LPG                A93)                              BF2)

                                        185/55R15
                                        A93)

                                        185/60R15
                                        A01) A93) K38)

                                        195/50R15
                                        A01) A93) K04) K38)

                                        195/55R15
                                        A01) A93) K04) K38)

                                        205/50R15
                                        A01) K04) K38)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ                            e4*2007/46*1205*..
RZ                            e4*2007/46*1206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 82       Suzuki Swift           175/60R15                           A02) bis A10)
                                       A93)                                A11) BF1)

                                        175/65R15
                                        A93)

                                        185/60R15
                                        A93)

                                        195/55R15
                                        A01) A93) K01) K04)

                                        195/60R15
                                        A01) A93a) K01) K04)

                                        205/55R15
                                        A01) A93) K01) K04)

                                        215/50R15
                                        A01) A93a) K01) K04)

                                        225/50R15
                                        A01) A93a) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                2i
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                2i
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP40378
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40335
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GKA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-H0-104
Anlage-Nr. :                2i
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K37)   An Achse 2 sind die Radhauskanten und die Kotflügelverbreiterungen im Bereich von ca. 150
       mm vor bis ca. 200 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine Restbreite von ca. 10
       mm umzulegen bzw. zu kürzen.

K38)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm
          vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
          liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K45)   An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
       umzulegen.

T77)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 2i mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 28.05.2021