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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. :               2j
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     56R5604
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            56R5604.03
Radgröße:                                                   6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2016 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AB1, AB1N                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40335 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
AJ1(a), E10, E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP40345 110 Nm
E12J1, E12T, E12U, L5, P9,    M12x1,5
XP9(a), XP9F(a), XP13M(a),
XP13N(a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. :               2j
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ:                         E10
ABE / EG-Genehmigung:        G072
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 84    Toyota Corolla             185/55R15                         A02) bis A10)

                                         195/50R15
                                         A01)K35)
G072/NT03E           925/925                                               4/100/54,1



Typ:                         E10
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 84    Toyota Corolla           195/50R15                           A01) bis A10)
                                                                           K35)


e6*93/81*0005*01E    925/925                                               4/100/54,1



Typ:                         L5
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Toyota Paseo,            185/55R15                           A02) bis A10)
              Toyata Paseo Cabrio
                                       195/50R15
e6*93/81*0019*02     750/750                                               4/100/54,1



Typ:                         E11
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81    Toyota Corolla           185/55R15                           A02) bis A10)
              (außer 4WD)
                                       195/50R15
                                       A01)K15)

                                         195/55R15
                                         A01)K15)
e6*95/54*0043*05E    920/920                                               4/100/54,1



Typ:                         E11U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81    Toyota Corolla           185/55R15                           A02) bis A10)
              (außer 4WD)
                                       195/50R15
                                       A01)K15)

                                         195/55R15
                                         A01)K15)
e11*98/14*0102*03E   920/920                                               4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. :               2j
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ:                         P9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55           Toyota Starlet           195/45R15                               A01) bis A10)
                                                                               K43)K50)

e6*93/81*0020*01   750/750                                                     4/100/54,1



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U                                e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
E12J                                e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
E12T                                e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141         Toyota Corolla             185/60R15                        A02) bis A10)
                   (Schrägheck, Stufenheck, A93)N195)
                   Kombi)
                                              185/60R15 M+S
                                              A93)

                                             195/60R15
                                             A93)

                                             205/55R15
                                             A93)

                                             215/55R15
                                             A01)K01)K15)

                                             225/50R15
                                             A01)K01)K04)K15)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1                               e11*98/14*0178*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99          Toyota Corolla Verso       195/60R15                        A02) bis A10)
                                              A93)

                                             205/55R15
                                             A93)

                                             215/55R15
                                             A01)K01)K15)

                                             225/50R15
                                             A01)K01)K04)K15)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-E0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1                               e11*2001/116*0236*..
AB1N                              e11*2007/46*0055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       Toyota Aygo                165/50R15                           A02) bis A10)
                (1. Generation; bei
                Fahrzeugtyp AB1 nur        175/50R15
                zulässig für Fahrzeuge bis
                EG Nummer                  185/45R15
                e11*2001/116*0236*10)
                                           195/45R15



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1                               e11*2001/116*0236*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60       Toyota Aygo                  165/60R15                         A02) bis A10)
                (2. Generation; nur zulässig GAW)
                an Fahrzeugen mit EG
                Nummer ab                    185/55R15
                e11*2001/116*0236*11)        A01)GAW)K03)K04)K25)K28)K90)

                                           195/50R15
                                           A01)GAW)K03)K04)K28)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                           e11*2001/116*0248*..
XP9F(A)                          e11*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Toyota Yaris, Daihatsu    185/55R15                            A02) bis A10)
                Charade                   A01)A93)K04)

                                           185/60R15
                                           A01)A93)K04)

                                           195/50R15
                                           A01)A93)K04)K74)

                                           195/55R15
                                           A01)A93)K04)K74)

                                           205/50R15
                                           A01)A93)K01)K04)K74)K75)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. :               2j
Seite :                    5 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                          e11*2001/116*0248*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
98              Toyota Yaris TS          185/60R15                         A02) bis A10)
                                         A01)A93)K04)

                                          195/55R15
                                          A01)A93)K04)K74)

                                          205/50R15
                                          A01)A93)K01)K04)K74)K75)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(a)                         e6*2001/116*0119*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72       Toyota IQ               175/65R15                          A02) bis A10)
                                        A93)

                                          185/60R15
                                          A01)A93)K01)K04)

                                          195/55R15
                                          A01)K01)K04)

                                          205/55R15
                                          A01)K01)K04)

                                          215/50R15
                                          A01)K01)K04)

                                          225/50R15
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. :               2j
Seite :                    6 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82       Toyota Yaris                175/60R15                         A02) bis A10)
                (3-türige Ausführungen,     A93a)GFY)N185)
                Serienräder kleiner 16Zoll)
                                            175/65R15
                                            G2X)N185)

                                           185/55R15
                                           A93a)

                                           185/60R15
                                           GFY)

                                           195/50R15
                                           A01)A93a)G2W)K86)

                                           195/55R15
                                           A01)GFY)K86)

                                           205/50R15
                                           A01)K01)K04)K86)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. :               2j
Seite :                    7 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
XP13N(a)                          e11*2007/46*0153*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82       Toyota Yaris                175/60R15                         A02) bis A10)
                (5-türige Ausführungen,     A93a)GFY)N185)
                Serienräder kleiner 16Zoll)
                                            175/65R15
                                            G2X)N185)

                                           185/55R15
                                           A93a)

                                           185/60R15
                                           GFY)

                                           195/50R15
                                           A93a)G2W)

                                           195/55R15
                                           GFY)

                                           205/50R15
                                           A01)K01)K86)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. :               2j
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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GAW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/60R15 ausgerüstet
   oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
   COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
   Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GFY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen,
     - die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf
         zu kürzen oder umzulegen.




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K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Der im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden
         und die dahinter liegende Blechlasche nach oben umzulegen.

K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
     zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des
     Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
        oben) umzulegen,
     - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
        aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
        zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
     - der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
        entsprechend mit nach außen auszustellen.

K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
     - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
         Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

K90) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich Radmitte ist zu entfernen,
     - - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100 mm vor und hinter
        der Radmitte umzulegen,
     - - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 2j mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.08.2018

RA-000806-E0-104-02j~TO-4-100-54-ET38_56R5604.docx