Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R5604 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R5604.03 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 615 kg bei Reifenabrollumfang: 2016 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 19E, 19E-299, 1E, 1EX0, 1H, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm 1HX0, 1HX0F, 1HX1, 35I, 35I- M12x1,5, Schaftlänge 28 mm 299, 53I, 6E, 6ES, 6KV, 6N, 6NF, 6X, AA, AAN RA-000806-C0-104-05b~VW-4-100-57-ET38_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: 53I ABE / EG-Genehmigung: E664; E 664/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 100 Corrado 185/55R15 M+S A02) bis A10) 195/55R15 M+S E664/1/NT06E 950/710 5/100/57,1 Typ: 19E ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 82 Golf, Jetta 185/55R15 A02) bis A10) 95 bis 102 Golf, Jetta 16V 195/50R15 4/100/57,1 Typ: 19E-299 ABE / EG-Genehmigung: E083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 72 Golf, 185/55R15 A02) bis A10) Golf syncro 66 bis 72 Jetta, 195/50R15 Jetta syncro 4/100/57,1 Typ: 35I ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 100 Passat, 195/55R15 A02) bis A10) Passat Variant 195/55R15 M+S E657/NT07E 940/1020 4/100/57,1 E657/1/NT14 960/1020 Typ: 35I-299 ABE / EG-Genehmigung: E960 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Passat syncro, 195/55R15 A02) bis A10) Passat Variant syncro E05) E960/NT14 940/1060 4/100/57,1 RA-000806-C0-104-05b~VW-4-100-57-ET38_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: 1HX0 ABE / EG-Genehmigung: F804 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf, Vento 185/55R15 M+S A02) bis A10) A93) 195/50R15 205/50R15 A01)K65) 40 bis 85 Golf Variant 185/55R15 M+S A02) bis A10) A93) 195/50R15 205/50R15 A01)K65) F804/NT17E 920/880 4/100/57,1 Typ: 1HX0F ABE / EG-Genehmigung: F894 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf, Kombi 185/55R15 M+S A02) bis A10) A93) 195/50R15 205/50R15 A01)K65) F894/Nt06 890/800 4/100/57,1 Typ: 1H ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 85 Golf, Vento, 185/55R15 M+S A02) bis A10) Golf Syncro A93)E05) (Fahrzeuge mit großer Spurweite an Achse 2) 195/50R15 205/50R15 A01)K65) 44 bis 85 Golf Variant, 185/55R15 M+S A02) bis A10) Golf Variant Syncro A93)E05) 195/50R15 205/50R15 A01)K65) e1*96/79*0068*03E 950/990 4/100/57,1 RA-000806-C0-104-05b~VW-4-100-57-ET38_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: 1EX0 ABE / EG-Genehmigung: G407 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Golf Cabriolet 185/55R15 M+S A02) bis A10) A93) 195/50R15 205/50R15 A01)K65) G407/NT08E 960/800 4/100/57,1 Typ: 1E ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0070*.. , e1*98/14*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Golf-Cabriolet 185/55R15 A02) bis A10) A93) 195/50R15 205/50R15 e1*96/79*0070*10 950/810 4/100/57,1 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: G156 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Golf syncro 185/55R15 A02) bis A10) A93) 195/50R15 205/50R15 66 bis 85 Golf Variant syncro 195/55R15 205/50R15 G156/NT12E 950/980 4/100/57,1 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Golf Syncro 185/55R15 M+S A02) bis A10) A93) 195/50R15 205/50R15 e1*93/81*0004*01E 890/880 4/100/57,1 RA-000806-C0-104-05b~VW-4-100-57-ET38_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: 6N ABE / EG-Genehmigung: G774; e1*96/79*0069*.., e1*98/14*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 92 Polo 195/45R15 A02) bis A10) E20) 195/50R15 A01)G01) e1*98/14*0069*11E 850/780 4/100/57,1 Typ: 6NF ABE / EG-Genehmigung: G951 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 55 Polo LKW 195/45R15 A02) bis A10) 195/50R15 A01)G01)K16)K55) G951/NT06 780/730 4/100/57,1 Typ: 6KV ABE / EG-Genehmigung: H249; e9*93/81*0008*.., e9*95/54*0008*.., e9*98/14*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 81 Polo Classic, 185/55R15 A02) bis A10) Polo Variant 195/50R15 205/50R15 e9*98/14*0008*16E 900/810 (782) kg 4/100/57,1 Typ: 6X ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0085*.., e1*98/14*0085*.., e1*2001/116*0085*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Lupo 195/45R15 A02) bis A10) 195/50R15 A01) G01) e1*2001/116*0085*17E 820/690(700) 4/100/57 Typ: 6E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Lupo 195/45R15 A02) bis A10) 195/50R15 A01)G01) e1*2001/116*0114*14E 730/590(-) 4/100/57 RA-000806-C0-104-05b~VW-4-100-57-ET38_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: 6ES ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0147*.. , e1*2001/116*0147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Lupo GTI 195/45R15 A02) bis A10) e1*2001/116*0147*08E 770/600 4/100/57 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. AAN e13*2007/46*1182*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 66 VW up! 165/60R15 A02) bis A10) (nicht Cross up!) E92) 165/65R15 G4F) 175/55R15 175/60R15 185/55R15 195/50R15 A01)K03)K04) 195/55R15 A01)G4F)K03)K04) 205/50R15 A01)K01)K04) 215/50R15 A01)G4F)K01)K04)K13)K22) RA-000806-C0-104-05b~VW-4-100-57-ET38_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. AAN e13*2007/46*1182*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 VW e-up! 165/60R15 A02) bis A10) 165/65R15 175/55R15 175/60R15 185/55R15 195/50R15 A01)K03)K04) 195/55R15 A01)K03)K04) 205/50R15 A01)K01)K04) 215/50R15 A01)K01)K04)K13)K22) RA-000806-C0-104-05b~VW-4-100-57-ET38_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 VW Cross up! 165/60R15 A02) bis A10) N175) EF0) 165/65R15 N175) 175/55R15 N185) 175/60R15 N185) 185/55R15 195/50R15 195/55R15 205/50R15 A01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000806-C0-104-05b~VW-4-100-57-ET38_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“ und „e-up!“. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000806-C0-104-05b~VW-4-100-57-ET38_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 G4F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K55) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 150 mm nach unten folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffspritzschutz ist auf einer Breite von ca. 40 mm, gemessen von der Radhauskante nach innen, auszuschneiden. - die Kunststoffkante des Stoßfängers ist komplett zu kürzen und die dahinterliegende Blechkante umzulegen. K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind die Radhausausschnittkanten ab Mitte der Seitenschutzleiste bis zur Türunterkante auf eine Restdicke von 10 mm umzulegen. Die ggf. vorhandenen Verbreiterungen sind entsprechend zu kürzen. RA-000806-C0-104-05b~VW-4-100-57-ET38_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-C0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 21.02.2017 RA-000806-C0-104-05b~VW-4-100-57-ET38_56R5604.docx