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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000807-E0-104
Anlage-Nr. :                 3e
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R5605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     56R5605
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            56R5605.331
Radgröße:                                                   6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      57,1 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         710 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2115 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000807-E0-104
Anlage-Nr. :                 3e
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R5605


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                            e9*2001/116*0041*.., e9*98/14*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85     Seat Ibiza, Cordoba     185/55R15                            A02) bis A10)
                                      A93a) N195)                          BF1) EB1)

                                      185/55R15 M+S
                                      A93a)

                                      195/50R15

                                      195/55R15
                                      G1A)

                                      205/50R15


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                            e9*2001/116*0041*.., e9*98/14*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110    Seat Ibiza, Cordoba     185/55R15 M+S                        A02) bis A10)
                                      A93a)                                BF1) EB1)

                                      195/50R15

                                      195/55R15

                                      205/50R15
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Anlage-Nr. :                 3e
Seite :                      3/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R5605


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                            e9*2001/116*0067*..
6JN                           e9*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132    Seat Ibiza, Seat Ibiza ST 175/65R15                          A02) bis A10)
              (mit Serienreifen 14-Zoll N185)                              BF1)
              oder 15-Zoll )
                                        175/65R15 M+S
                                        W185)

                                       185/55R15
                                       A93) N195)

                                       185/55R15 M+S
                                       A93)

                                       185/60R15
                                       N195)

                                       185/60R15 M+S

                                       195/50R15
                                       A93) G1P) N205)

                                       195/55R15
                                       N205)

                                       205/50R15
                                       N215)

                                       205/55R15
                                       N215)

                                       215/50R15
                                       A01) K04)

                                       225/50R15
                                       A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000807-E0-104
Anlage-Nr. :                 3e
Seite :                      4/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R5605


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KJ                          e9*2007/46*3134*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 110    Seat Ibiza            185/60R15                              A02) bis A10)
                                    N195)                                  BF2)

                                      185/65R15
                                      N195)

                                      195/60R15

                                      195/65R15
                                      G7Y)

                                      205/55R15
                                      A01) K04)

                                      205/60R15
                                      A01) K04)

                                      215/55R15
                                      A01) K01) K04)

                                      225/50R15
                                      A01) K01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
1M                           e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 110    Seat Toledo, Leon       195/65R15                            A02) bis A10)
                                                                           BF1) EF0)
                                      205/60R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000807-E0-104
Anlage-Nr. :                 3e
Seite :                      5/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R5605


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                          e11*2007/46*0251*..
NH                          e11*2007/46*0252*..
NH                          e8*2007/46*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92     Seat Toledo           175/65R15                               A02) bis A10)
                                    N185)                                   BF1)

                                     185/60R15
                                     A93)

                                     195/55R15
                                     A93)

                                     205/50R15
                                     A93a)

                                     205/55R15
                                     A01) K64)

                                     225/50R15
                                     A01) K03) K04) K28) K64)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                 3e
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R5605


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel Kennz. BREMBO mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1A)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R15, 205/40R17,
       205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 215/45R16
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000807-E0-104
Anlage-Nr. :                 3e
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R5605


G7Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/40R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der
          Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50° hinter
          der Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000807-E0-104
Anlage-Nr. :                 3e
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R5605


W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 3e mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R5605 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.06.2020