Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000807-H0-104 Anlage-Nr. : 3f Seite : 1 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R5605 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R5605.331 Radausführungskennz.: 56R5605.331 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 §22 49921*07 Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 710 kg Reifenabrollumfang: 2115 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000807-H0-104 Anlage-Nr. : 3f Seite : 2 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6Y e11*98/14*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 85 Skoda Fabia 1 165/60R15 A02) bis A10) A93) N175) BF1) 175/55R15 A93) N185) T77) 175/60R15 A93) N185) 185/55R15 A93) 195/50R15 A93) 205/50R15 §22 49921*07 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6Y e11*98/14*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Skoda Fabia 1 RS 185/55R15 A02) bis A10) A93) BF1) 195/50R15 A93) 205/50R15 A01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000807-H0-104 Anlage-Nr. : 3f Seite : 3 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 132 Skoda Fabia 2 185/55R15 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, A93) ECE) N195) BF1) E59) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 185/55R15 M+S 175/.. oder 185/..) A93) ECE) 185/60R15 A93) G0W) N195) 185/60R15 M+S A93) G0W) 195/50R15 A01) A93) K04) N205) §22 49921*07 195/55R15 A01) A93) ECE) K04) N205) 205/50R15 A01) K04) 215/50R15 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 63 Skoda Fabia 2 185/55R15 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, A93) ECE) BF1) E59) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 185/60R15 155/80R13 od.165/70R14 A93) G0W) ) 195/50R15 A01) A93) K04) 195/55R15 A01) A93) ECE) G5F) K04) 205/50R15 A01) K04) 215/50R15 A01) G5G) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000807-H0-104 Anlage-Nr. : 3f Seite : 4 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J e8*2007/46*0319*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 92 Skoda Fabia 3 175/60R15 A02) bis A10) (Limousine und Kombi) A93) N185) BF1) E59a) 175/60R15 M+S A93) W185) 175/65R15 N185) 175/65R15 M+S W185) 185/55R15 §22 49921*07 A93) 185/60R15 ECE) 195/55R15 ECE) 205/50R15 A01) A93a) K04) 205/55R15 A01) K04) 215/50R15 A01) K04) 225/50R15 A01) K03) K04) K25) K49) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000807-H0-104 Anlage-Nr. : 3f Seite : 5 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PJ e8*2018/858*00014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 110 Skoda Fabia 4 185/65R15 A02) bis A10) A93) BF2) 195/60R15 A01) A93) K04) 195/65R15 A01) A93a) G7Y) K04) 205/55R15 A01) A93) K03) K04) 205/60R15 A01) A93) K03) K04) §22 49921*07 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1U e11*2007/46*0011*.. 1U e11*95/54*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 110 Skoda Octavia 185/65R15 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A93) N195) BF1) EF0) Allrad) 185/65R15 M+S A93) 195/65R15 A93) ECE) 205/60R15 215/55R15 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000807-H0-104 Anlage-Nr. : 3f Seite : 6 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NH e11*2007/46*0249*.. NH e11*2007/46*0250*.. NH e8*2007/46*0320*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Skoda Rapid, Rapid 175/65R15 A02) bis A10) Spaceback N185) BF1) 185/60R15 A93) ECE) 195/55R15 A93) ECE) 205/50R15 A93a) 205/55R15 §22 49921*07 A01) K49) 225/50R15 A01) K03) K04) K28) K49) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NW e8*2007/46*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Skoda Scala 195/65R15 A02) bis A10) A93) BF1) EF0) 205/60R15 A93) 215/60R15 A93a) 225/55R15 A01) A93a) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000807-H0-104 Anlage-Nr. : 3f Seite : 7 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 77 Skoda Roomster Scout 185/55R15 A02) bis A10) A93) N195) BF1) 185/55R15 M+S A93) 185/60R15 A93) G0W) N195) 185/60R15 M+S A93) G0W) 195/50R15 A93) §22 49921*07 195/55R15 A93) 205/50R15 215/50R15 A01) K04) K42) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J N083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 63 Skoda Roomster, 185/55R15 A02) bis A10) Skoda Praktik A93) ECE) BF1) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 185/60R15 175/.. ) A93) 195/50R15 A01) A93) K04) 195/55R15 A01) A93) ECE) K04) 205/50R15 A01) K04) 215/50R15 A01) K01) K04) K42) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000807-H0-104 Anlage-Nr. : 3f Seite : 8 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J N083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 77 Skoda Roomster, 185/55R15 A02) bis A10) Skoda Praktik A93) ECE) N195) BF1) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 185/55R15 M+S 185/..) A93) ECE) 185/60R15 A93) G0W) N195) 185/60R15 M+S A93) G0W) 195/50R15 §22 49921*07 A01) A93) K04) N205) 195/55R15 A01) A93) ECE) K04) N205) 205/50R15 A01) K04) 215/50R15 A01) K01) K04) K42) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000807-H0-104 Anlage-Nr. : 3f Seite : 9 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei §22 49921*07 denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm E59) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42 • e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19. E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43 • e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20 • e8*2007/46*0319* Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000807-H0-104 Anlage-Nr. : 3f Seite : 10 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/60R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) §22 49921*07 und G01) zu beachten. G5F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R15, 205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000807-H0-104 Anlage-Nr. : 3f Seite : 11 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten. K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der §22 49921*07 Radmitte sind zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50° hinter der Radmitte umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000807-H0-104 Anlage-Nr. : 3f Seite : 12 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 Die Anlage 3f mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 56R5605 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 13.08.2024 §22 49921*07