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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000807-H0-104
               Anlage-Nr. :                19c
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R5605


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  56R5605
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         56R5605.431
               Radausführungskennz.:                                  56R5605.431
               Radgröße:                                                6Jx15H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 49921*07




               Mittenlochdurchmesser:                                   57,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      710 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2115 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                         120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000807-H0-104
               Anlage-Nr. :                19c
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R5605


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5Z                            e1*2001/116*0301*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               40 bis 55       VW Fox                 165/60R15                                  A02) bis A10)
                               (außer CROSS FOX)      A93)                                       BF1) E49)

                                                       165/65R15
                                                       A93) G0D)

                                                       175/55R15
                                                       A93) T77)

                                                       175/60R15
                                                       A93)

                                                       185/55R15

                                                       195/50R15
§22 49921*07




                                                       195/55R15
                                                       G0D)

                                                       205/50R15
                                                       A01) K03)

                                                       215/50R15
                                                       A01) G0D) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1J                              e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 110      VW Golf, Golf 4-         195/60R15                                 A02) bis A10)
                               Motion, VW Bora, Bora                                              BF1) EF0)
                               4-Motion                 195/65R15
                               (Schrägheck, Stufenheck, A93) ECE)
                               Kombi, Front-und
                               Allradantrieb)           205/60R15

                                                       225/55R15
                                                       A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000807-H0-104
               Anlage-Nr. :                19c
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R5605


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Y                              e1*2001/116*0205*..
               9C                              e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 110      VW New Beetle            195/60R15                                 A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)          A93)                                      BF1) EF0)

                                                       195/65R15
                                                       A93) ECE)

                                                       205/60R15

                                                       225/55R15


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               9N                            e1*2001/116*0174*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
§22 49921*07




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 110      VW Polo                185/55R15 M+S                              A02) bis A10)
                                                      A93)                                       BF1)

                                                       195/50R15
                                                       A01) A93) K04) N205)

                                                       195/50R15 M+S
                                                       A01) A93) K04)

                                                       195/55R15
                                                       A01) K04) N205)

                                                       195/55R15 M+S
                                                       A01) K04)

                                                       205/50R15
                                                       A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000807-H0-104
               Anlage-Nr. :                19c
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R5605


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9N                              e1*2001/116*0174*.., e1*98/14*0174*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               40 bis 77       VW Polo                  175/60R15                         A02) bis A10)
                               (außer Ausführungen      A93) N185) T81)                   BF1) E48)
                               Cross Polo, Polo Fun)
                                                        175/60R15 M+S
                                                        A93) T81) W185)

                                                        185/55R15
                                                        A93)

                                                        195/50R15
                                                        A01) A93) K04)

                                                        195/55R15
                                                        A01) K04)

                                                        205/50R15
§22 49921*07




                                                        A01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               9N                            e1*2001/116*0174*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 185/60R15 M+S                      A02) bis A10)
                                                       ECE)                               A93) BF1)

                                                        195/55R15 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000807-H0-104
               Anlage-Nr. :                19c
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R5605


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                            e1*2001/116*0510*..
               6R                            e1*2007/46*0486*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 110      VW Polo                175/60R15                         A02) bis A10)
                               (außer Cross)          N185)                             BF1) EB1)

                                                       175/60R15 M+S
                                                       W185)

                                                       175/65R15
                                                       ECE) N185)

                                                       175/65R15 M+S
                                                       ECE) W185)

                                                       185/60R15
                                                       ECE) N195)
§22 49921*07




                                                       185/60R15 M+S
                                                       ECE)

                                                       195/55R15
                                                       N205)

                                                       195/55R15 M+S

                                                       205/55R15
                                                       A01) K93) N215)

                                                       205/55R15 M+S
                                                       A01) K93)

                                                       215/50R15
                                                       A01) K04) K93)

                                                       225/50R15
                                                       A01) K01) K04) K25) K93)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000807-H0-104
               Anlage-Nr. :                19c
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R5605


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                            e1*2001/116*0510*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 81       VW Polo Cross          175/60R15                         A02) bis A10)
                                                      N185)                             BF1) EB1)

                                                       175/65R15
                                                       N185)

                                                       185/60R15
                                                       ECE) N195)

                                                       195/55R15
                                                       N205)

                                                       205/55R15
                                                       A01) K93) N215)

                                                       215/50R15
§22 49921*07




                                                       A01) K93)

                                                       225/50R15
                                                       A01) K25) K93)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AW                            e1*2007/46*1783*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 110      VW Polo                185/60R15                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                       185/65R15

                                                       195/60R15

                                                       205/55R15
                                                       A01) K03) K04)

                                                       205/60R15
                                                       A01) K03) K04)

                                                       215/55R15
                                                       A01) K01) K04)

                                                       225/50R15
                                                       A01) K01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000807-H0-104
               Anlage-Nr. :                19c
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R5605


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 49921*07




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E48)   Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000807-H0-104
               Anlage-Nr. :                19c
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R5605


               E49)   Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW ATE VL 581 mit belüfteter Scheibe Ø288x25 mm

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
§22 49921*07




                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000807-H0-104
               Anlage-Nr. :                19c
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R5605


               K93)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
                      - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
                      Radmitte umzulegen,
                      - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 49921*07




                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T77)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 19c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 56R5605 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 13.08.2024