Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000806-A0-104
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     1/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      56R5604
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             56R5604.08
Radgröße:                                                    6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                       76,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                             615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2016 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corp. (ROK) bzw. Hyundai Motors Corp. (ROK)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
FC, FE, GC, GD, M-300E           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40835 110 Nm
                                 M12x1,5




RA-000806-A0-104-11~KI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000806-A0-104
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     2/4                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ:                           GC
ABE / EG-Genehmigung:          e13*93/81*0014*.., e13*95/54*0014*.., e13*96/27*0014*.., e13*98/14*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 98    Kia Clarus ww.             195/55R15                                  A02) bis A10)
              Kia Credos
              (Lim. und Kombi)           195/60R15

e13*98/14*0014*12E                                                                 4/114.3/67



Typ:                         M-300E
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen,                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 77 bis 102   Kia Joice                195/65R15                                   A02) bis A10)

                                              205/60R15
                                              A01)K32)

                                              195/65R15 M+S
e9*98/14*0032*04     1050/1100                                                     4/114.3/67



Typ:                           FC
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen,                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    ggf. Auflagen
 81           Kia Carens                 195/55R15                                 A02) bis A10)
              (bis e11*98/14*0121*06)
                                         205/50R15

                                              205/55R15
                                              A01)G01)
 77 bis 103          Kia Carens               195/60R15                            A02) bis A10)
                     (ab e11*98/14*0121*07)
                                              205/55R15

e11*98/14*0121*14    1040/1030                                                     4/114.3/67



Typ:                         GD
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0053*.., e4*2001/116*0053*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 100 bis 124  Kia Magentis             195/65R15                                   A02) bis A10)
                                       E03)

                                              205/60R15
                                              A01)K20)
e4*98/14*0053*08     1080/1040                                                     4/114.3/67




RA-000806-A0-104-11~KI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000806-A0-104
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     3/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FE                             e11*2001/116*0228*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 105      Kia Cerato              185/65R15                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         195/60R15
                                         A93)

                                         205/55R15
                                         A93)

                                         225/50R15
                                         A01) K15)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

RA-000806-A0-104-11~KI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000806-A0-104
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K32) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten ab Höhe seitlicher Schutzleiste nach unten
     bis ca. 100 mm oberhalb Türunterkante umzulegen.


Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015




RA-000806-A0-104-11~KI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx