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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000806-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R5604
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R5604.08
Radgröße:                                                  6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2016 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CS0, DA0, DG0, E50, EA0, N10, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40835 110 Nm
N30, Z30, Z3B, Z30G           M12x1,5




RA-000806-A0-104-11b~MI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000806-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ:                           N30
ABE / EG-Genehmigung:          F814
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 98    Mitsubishi Space Wagon      195/65R15                         A01) bis A10)
                                                                            B24)B25)B26)
                                          195/60R15

                                          205/60R15
F814/NT06E          1020/1090                                               4/114,3/67,1



Typ:                           N10
ABE / EG-Genehmigung:          F816
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 90    Mitsubishi Space Runner     195/65R15                         A01) bis A10)
                                                                            B24)B25)B26)
                                          195/60R15

                                          205/60R15
F816/NT07E          970/980                                                 4/114,3/67,1



Typ:                         N10
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0063*
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 85    Space Runner 2WD         195/65R15                            A01) bis A10)
 85           Space Runner 4WD         G01)                                 B24)B26)
 60 bis 98    Space Wagon 2WD
 98           Space Wagon 4WD          195/60R15

                                          205/60R15
                                          G01)B25)
e1*96/79*0063*01E   1020/1090(1170)                                         4/114,3/67,1



Typ:                            E50
ABE / EG-Genehmigung:           G237
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Mitsubishi Galant           195/60R15                         A02) bis A10)
                                                                            E19)E46)
                                          205/55R15
G237/NT03E          1005/1000                                               4/114,3/67,1



Typ:                            E50
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Mitsubishi Galant           195/60R15                         A02) bis A10)
                                                                            E19)E46)
                                          205/55R15

e1*93/81*0003*00    1010/1035                                               4/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000806-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ:                           DA0
ABE / EG-Genehmigung:          e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 103   Carisma 1.8, 1.8 GDI       195/50R15                          A02) bis A10)
              (bis EG-Genehmigungs-                                         S04)
              Nr.: e4*93/81*0005*05)     195/55R15
                                         A01)K15)K50)

                                           205/50R15
                                           A01)K15)
                                                                            4/114,3/67,1



Typ:                          DA0
ABE / EG-Genehmigung:         e4*93/81*0005*.. , e4*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Carisma                   195/50R15                           A01) bis A10)
              Fahrzeuge mit 14-Zoll                                         K31)
              Serienbereifung           195/55R15
              (ab EG-Genehmigungs-Nr.: A01)K15)K50)
              e4*93/81*0005*06)
                                           205/50R15
                                           A01)K15)
 60 bis 92          Carisma                195/60R15                        A01) bis A10)
                    Fahrzeuge mit 15-Zoll  E05)                             K15)K50)S04)
                    Serienbereifung
                    (ab EG-Genehmigungs-Nr.: 195/55R15 M+S
                    e4*93/81*0005*06)
e4*93/81*0005*16    940/875                                                 4/114,3/67



Typ:                            EA0
ABE / EG-Genehmigung:           e4*95/54*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 120   Mitsubishi Galant           195/60R15                         A02) bis A10)
              (Stufenheck und Kombi)
                                          205/55R15

                                           205/60R15
                                           G5T)

                                           215/50R15

e4*95/54*0014*09                                                            4/114,3/67



Typ:                           DG0
ABE / EG-Genehmigung:          e4*97/27*0030*.. , e4*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 90    Mitsubishi Space Star      195/50R15                          A01) bis A10)
                                                                            K31)S04)
                                           195/55R15
e4*98/14*0030*10E                                                           4/114,3/67



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000806-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ:                            CS0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 72    Mitsubishi Lancer          195/55R15                         A02) bis A10)

                                          195/60R15

                                          215/50R15
                                          A01)K03)K15)

                                          205/55R15
                                          A01)K15)
e1*2001/116*02330*08                                                       4/114,3/67



Typ:                          Z30
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 80    Mitsubishi Colt          185/55R15                           A02) bis A10)
                                       A93)E05)                            S04)

                                          185/55R15 M+S
                                          A93)

                                          195/50R15

                                          205/50R15
                                          A01)K15)K39)
 110                   Mitsubishi Colt    185/55R15 M+S
                                          A93)

                                          195/50R15

                                          205/50R15
                                          A01)K15)K39)
e1*2001/116*0271*16    850/750(815)                                        4/114,3/67



Typ:                            Z3B
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0368*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 110   Mitsubishi Colt Cabrio     185/55R15 M+S                     A02) bis A10)
                                         A93)                              S04)

                                          195/50R15

                                          205/50R15
                                          A01)K15)K39)
e1*2001/116*0368*06    880/720(0)                                          4/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000806-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     5/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ:                          Z30G
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 70    Mitsubishi Colt          185/55R15                         A02) bis A10)
                                       A93)                              S04)

                                         195/50R15

                                         205/50R15
                                         A01)K15)K39)
e11*2001/116*0335*03   735/745(810)                                      4/114,3/67




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000806-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     6/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B24) Das Handbremsseil an Achse 2 ist durch Einbau des Verlegungssatzes MMC-Nr.
     Z0666156 so zu verlegen, dass ein Anschlagen am Felgeninnenhorn ausgeschlossen ist.

B25) Bei Fahrzeugen mit Vorderradantrieb (2WD) und ABS/ABV ist an Achse 2 die
     Steuerleitung der ABS/ABV-Sensoren so zu verlegen, dass ein Abstand von mind. 5 mm
     zur Rad-/ Reifenkombination vorhanden ist.

B26) Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb (4WD) und ABS/ABV ist an Achse 2 die
     Befestigungsschelle für die Steuerleitung der ABS-Sensoren entgegengesetzt zu
     montieren.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G5T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000806-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
         Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die Befestigungslasche -Blech und Kunststoff- des Stoßfängers sind im Bereich der
         Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K39) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutzes im Bereich der
     Stoßfängeroberkante bis zum Befestigungsniet auszuschneiden. Die dahinter liegende
     Befestigungslasche des Stoßfängers ist ebenfalls bis zum Befestigungsniet zu kürzen.

K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante des Stoßfängers ist auf einer Länge von 100 mm (gemessen von
         der Stoßfängeroberkante) bis auf eine Restbreite von 2 mm abzutrennen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Radhaus ist abzutrennen,
     - der Stoßfänger ist klebend zu befestigen.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015




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