Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000806-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R5604 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R5604.08 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 615 kg bei Reifenabrollumfang: 2016 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CS0, DA0, DG0, E50, EA0, N10, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40835 110 Nm N30, Z30, Z3B, Z30G M12x1,5 RA-000806-A0-104-11b~MI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000806-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: N30 ABE / EG-Genehmigung: F814 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 98 Mitsubishi Space Wagon 195/65R15 A01) bis A10) B24)B25)B26) 195/60R15 205/60R15 F814/NT06E 1020/1090 4/114,3/67,1 Typ: N10 ABE / EG-Genehmigung: F816 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 90 Mitsubishi Space Runner 195/65R15 A01) bis A10) B24)B25)B26) 195/60R15 205/60R15 F816/NT07E 970/980 4/114,3/67,1 Typ: N10 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0063* Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 85 Space Runner 2WD 195/65R15 A01) bis A10) 85 Space Runner 4WD G01) B24)B26) 60 bis 98 Space Wagon 2WD 98 Space Wagon 4WD 195/60R15 205/60R15 G01)B25) e1*96/79*0063*01E 1020/1090(1170) 4/114,3/67,1 Typ: E50 ABE / EG-Genehmigung: G237 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Mitsubishi Galant 195/60R15 A02) bis A10) E19)E46) 205/55R15 G237/NT03E 1005/1000 4/114,3/67,1 Typ: E50 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Mitsubishi Galant 195/60R15 A02) bis A10) E19)E46) 205/55R15 e1*93/81*0003*00 1010/1035 4/114,3/67,1 RA-000806-A0-104-11b~MI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000806-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: DA0 ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 Carisma 1.8, 1.8 GDI 195/50R15 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs- S04) Nr.: e4*93/81*0005*05) 195/55R15 A01)K15)K50) 205/50R15 A01)K15) 4/114,3/67,1 Typ: DA0 ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0005*.. , e4*98/14*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Carisma 195/50R15 A01) bis A10) Fahrzeuge mit 14-Zoll K31) Serienbereifung 195/55R15 (ab EG-Genehmigungs-Nr.: A01)K15)K50) e4*93/81*0005*06) 205/50R15 A01)K15) 60 bis 92 Carisma 195/60R15 A01) bis A10) Fahrzeuge mit 15-Zoll E05) K15)K50)S04) Serienbereifung (ab EG-Genehmigungs-Nr.: 195/55R15 M+S e4*93/81*0005*06) e4*93/81*0005*16 940/875 4/114,3/67 Typ: EA0 ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 120 Mitsubishi Galant 195/60R15 A02) bis A10) (Stufenheck und Kombi) 205/55R15 205/60R15 G5T) 215/50R15 e4*95/54*0014*09 4/114,3/67 Typ: DG0 ABE / EG-Genehmigung: e4*97/27*0030*.. , e4*98/14*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 90 Mitsubishi Space Star 195/50R15 A01) bis A10) K31)S04) 195/55R15 e4*98/14*0030*10E 4/114,3/67 RA-000806-A0-104-11b~MI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000806-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: CS0 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0233*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 72 Mitsubishi Lancer 195/55R15 A02) bis A10) 195/60R15 215/50R15 A01)K03)K15) 205/55R15 A01)K15) e1*2001/116*02330*08 4/114,3/67 Typ: Z30 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0271*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 80 Mitsubishi Colt 185/55R15 A02) bis A10) A93)E05) S04) 185/55R15 M+S A93) 195/50R15 205/50R15 A01)K15)K39) 110 Mitsubishi Colt 185/55R15 M+S A93) 195/50R15 205/50R15 A01)K15)K39) e1*2001/116*0271*16 850/750(815) 4/114,3/67 Typ: Z3B ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0368*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Mitsubishi Colt Cabrio 185/55R15 M+S A02) bis A10) A93) S04) 195/50R15 205/50R15 A01)K15)K39) e1*2001/116*0368*06 880/720(0) 4/114,3/67 RA-000806-A0-104-11b~MI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000806-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: Z30G ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 70 Mitsubishi Colt 185/55R15 A02) bis A10) A93) S04) 195/50R15 205/50R15 A01)K15)K39) e11*2001/116*0335*03 735/745(810) 4/114,3/67 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000806-A0-104-11b~MI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000806-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B24) Das Handbremsseil an Achse 2 ist durch Einbau des Verlegungssatzes MMC-Nr. Z0666156 so zu verlegen, dass ein Anschlagen am Felgeninnenhorn ausgeschlossen ist. B25) Bei Fahrzeugen mit Vorderradantrieb (2WD) und ABS/ABV ist an Achse 2 die Steuerleitung der ABS/ABV-Sensoren so zu verlegen, dass ein Abstand von mind. 5 mm zur Rad-/ Reifenkombination vorhanden ist. B26) Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb (4WD) und ABS/ABV ist an Achse 2 die Befestigungsschelle für die Steuerleitung der ABS-Sensoren entgegengesetzt zu montieren. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E46) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000806-A0-104-11b~MI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49920 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000806-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - die Befestigungslasche -Blech und Kunststoff- des Stoßfängers sind im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K39) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutzes im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zum Befestigungsniet auszuschneiden. Die dahinter liegende Befestigungslasche des Stoßfängers ist ebenfalls bis zum Befestigungsniet zu kürzen. K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante des Stoßfängers ist auf einer Länge von 100 mm (gemessen von der Stoßfängeroberkante) bis auf eine Restbreite von 2 mm abzutrennen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Radhaus ist abzutrennen, - der Stoßfänger ist klebend zu befestigen. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015 RA-000806-A0-104-11b~MI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx